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Batı Trakya

Griechenland besteht beharrlich auf die Fortsetzung des 240 Imam-Gesetzes!

14.08.2017
Halit Habip Oğlu: “Man kann die einseitige und aufzwingende Politik des Staates nicht einfach hinnehmen, in dem er die Kritiken und Reaktionen der Community der West-Thrakien Türken ignoriert. Wir fordern dazu auf, dass das 240 Imam-Gesetz aufgehoben wird”

Ohne die autonome Struktur der türkischen Minderheit der West-Thrakien Türken im Bildungsbereich in Betracht zu ziehenen, hat das Bildungsministerium hierzulande im Rahmen des zur Umsetzung des verabschiedeten Gesetzes mit der Nummer und dem Datum vom 4115/2013 angekündigt, 120 Lehrkräfte in den staatlichen Schulen der Primär- und Sekundärstufe zu beschäftigen, damit diese den türkischen Schülerinnen und Schülern den Islamunterricht in der griechischen Sprache beibringen können.

Laut der Bekanntmachung vom 8. August 2017 sollen im Rahmen des innerhalb der türkischen Gesellschaft als “240 Imam-Gesetz” bekannten Gesetzes 120 Imame mit einem Vertrag, welcher auf 9 Monate befristet ist, ernannt werden, damit diese in den staatlichen Schulen in den Grund-, Mittelschulen sowie in den Gymnasien in der Region als “Beibringer des Islam” tätig werden können.

Der Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habip Oğlu teilte in dieser Beziehung folgendes mit: “Trotz der heftigen Widersprüche der türkischen Gesellschaft in West-Thrakien setzt Griechenland fort, auf die weitere Umsetzung des sog. 240 Imam-Gesetzes zu bestehen. Aufgrund der einseitigen und aufzwingenden Politik der staatlichen Behörden Griechenlands ohne Berücksichtigung diesbezüglicher Kritik und Reaktionen der türkischen Gesellschaft hat dieses Problem sein Dasein bis zum heutigen Tag beibehalten. In einer Atmosphäre, wo kein Dialog und gegenseitiges Verständnis herrscht, kann man solch eine Haltung der staatlichen Behörden nicht akzeptieren, die sich danach richtet, den Konflikt an die Spitze zu treiben. Wie wir in der Vergangenheit öfters wiederholt haben, fordern wir dazu auf, die Umsetzung des sog. 240 Imam-Gesetzes aufzuheben”.
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