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Batı Trakya

ABTTF im UN-Menschenrechtsrat

16.06.2009
Zur 11. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats vom 2. bis 18. Juni in Genf hat die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) eine schriftliche Erklärung eingereicht. In der Erklä-rung mit dem Titel „Diskriminierung aus ethnischen Gründen: Die türkische Minderheit in West-Thrakien und Hetzparolen in den Medien“ wird einerseits die in Griechenland geltende Gesetz-gebung gegen Diskriminierung und rassistische Hetze untersucht, zum Anderen werden die in den Printmedien vorkommenden Hetzschriften beschrieben.

So ist im Gesetz Nr. 927/1979 bei der Festsetzung des Strafmaßes keine Strafverschärfung für rassistisch begründete oder auf Vorurteilen beruhende Taten vorgesehen. Im ansonsten lobens-werten den Bedingungen angemessenen Gesetz Nr. 3304/2005 zur Novellierung von 927/1979 fällt eine Bestimmung auf, nach der unterschiedliche Behandlung aufgrund rassischer oder ethni-scher Zugehörigkeit nicht als „diskriminierend“ gilt. Zu der sehr geringen Zahl strafrechtlicher Verfolgungen und Verurteilungen in diesem Zusammenhang stellt die ABTTF fest, dass das ei-gentliche Problem in der Rassismus-Interpretation der Gerichte liegt.

Die türkische Minderheit und Hassparolen in den Medien

Die Erklärung verweist darauf, dass die Nationale Menschenrechtskommission bestätigt hat, dass entgegen dem Kodex über Berufsethos und soziale Verantwortung der Athener Vereinigung der Tageszeitungen-Journalisten in der Medienberichterstattung über andere ethnische und soziale Gruppen in Griechenland eine Zunahme von Klischees und Vorurteilen festzustellen sei.

Weiter heißt es, dass in zunehmendem Maße die türkische Minderheit aufs Korn genommen werde. So wurde beispielsweise der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats Thomas Hammarberg am 4. März 2009 in der Tageszeitung Chronos folgendermaßen kommen-tiert: „Die Informanten des Berichterstatters beabsichtigen, nicht existente Minderheiten zu erschaffen. Es sind diejenigen, die aus Brennpunkten, welche die Stabilität im Lande gefährden, ihre Vorteile ziehen.“

Einen Übergriff gegen einen Angehörigen der türkischen Minderheit dokumentierte am 19. Feb-ruar 2009 der Fernsehsender Antenna TV auf dem zentralen Platz in Komotini, als während der Berichterstattung der Besitzer der Zeitung Trakyanın Sesi und des Radiosenders Işık FM gewalttä-tig angegriffen wurde.

Die ABTTF bezeichnet die beobachtete Zunahme von Angriffen auf Journalisten der Minderheit als besorgniserregend und fordert die griechischen Regierungsbehörden nachdrücklich dazu auf, das Strafrecht um eine für sämtliche Straftaten geltende, eindeutige Bestimmung zu ergänzen, nach der sich rassistische Motive strafschärfend auswirken. Der Vorsitzende der ABTTF Halit Habipoğlu erklärt dazu: „In unserem Land Griechenland werden Gruppen mit sprachlichen oder religiösen Eigenheiten immer wieder zum Ziel verbaler und physischer Angriffe gemacht. Die griechischen Behörden müssen dringend Maßnahmen zum Verbot von hetzerischem oder rassis-tischem Sprachgebrauch ergreifen. Anderenfalls wird das friedliche Zusammenleben zwischen den unterschiedlichen Mitgliedern der Gesellschaft in Gefahr geraten.“

Der von der ABTTF bei der 11. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats eingereichte schriftliche Erklärung kann hier im vollen Wortlaut in englischer Sprache abgerufen werden.
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