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Batı Trakya

ABTTF bei der Sommersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

25.06.2009
Vom 22.-24. Juni 2009 stattete die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg einen dreitägigen offiziellen Besuch ab. Bei diesem Besuch während der viertägigen Sommersitzung 2009 vertraten der ABTTF-Vorsitzende Halit Habipoğlu und der ABTTF-Referent für internationale Beziehungen Engin Soyyılmaz die türkische Minderheit in West-Thrakien. Die ABTTF stellte den Gesprächs¬partnern ihren Bericht zur politischen Vertretung der türkischen Minderheit in Griechenland vor, der besonders auf die inakzeptable Drei-Prozent-Hürde für unabhängige Parlamentskandidaten eingeht.

Drei-Prozent-Hürde und mangelnde politische Vertretung der türkischen Minderheit

Die ABTTF führte Gespräche mit der stellvertretenden Sekretärin des Ausschusses für Recht und Menschenrechte Isild Heurtin sowie mit Uwe Müller, dem politischen Berater für die Türkei, Griechenland und Zypern vom Generaldirektorat für Demokratie und politische Angelegen¬heiten des Generalsekretariats des Europarats. Dabei konnte die ABTTF-Delegation auch mit Alain Chablais sprechen, der Mitarbeiter der Abteilung Verfassungszusammenarbeit und Grundrechte der Venedig-Kommission des Europarats ist.

Hierbei kam zur Sprache, dass nach den Wahlen von 1990, in denen die Minderheit zwei unabhängige Kandidaten ins griechische Parlament wählte, ein neues Wahlgesetz verabschiedet wurde, das außer für Parteien auch für unabhängige Kandidaten eine nationale Drei-Prozent-Hürde einführte. Außerdem wurden die Präfekturen Rodopi und Evros sowie Xanthi mit Kavala und Drama zu größeren Wahlkreisen zusammengeführt, um dadurch zu verhindern, dass die Minderheit einen türkischen Präfekten oder türkische Verwaltungsvertreter wählen kann.

Die Freiheit der Vereinsgründung und der Prozess um die Türkische Union von Xanthi

Uwe Müller wurde von der ABTTF über die gerichtliche Schließung der ‚Türkische Union von Xanthi’ (İTB) wegen der Bezeichnung „türkisch“ in ihrem Namen und über den anschließenden Gerichtsprozess unterrichtet und darauf hingewiesen, dass das Zivilgericht Xanthi im Mai 2009 entgegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Klage der İTB auf Wiedereinsetzung in den Rechtsstatus vor 1983 abgewiesen hat. Ebenso sei die Gründung eines „Kultur- und Bildungsvereins der Minderheit am Unteren Evros“ nicht genehmigt worden.


Gemeinsame Standards für Minderheiten und der 4. Griechenland-Bericht der ECRI

Außerdem konnte die ABTTF-Delegation in einem Gespräch mit dem lettischen Parlamentarier und Vorsitzenden des Unterausschusses für Minderheitenrechte Boriss Cilevičs über dessen Bericht über den Minderheitenschutz in Europa informieren. Vom neuen geschäftsführenden Sekretär der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Stephanos Stavros und der mit der Erstellung des 4. Griechenland-Berichts der ECRI befassten Rechtsanwältin Aline Usanese erhielt man die Information, dass der Bericht im September 2009 veröffentlicht werde.

Habipoğlu: Parlamentarische Versammlung von zentraler Bedeutung für die Minderheit

Halit Habipoğlu erklärte dazu „Die ABTTF verfolgt intensiv die Ergebnisse der Arbeit des Europarats auf dem Gebiet der Menschenrechte und Minderheitenrechte und bestimmt ihr Arbeitsprogramm und ihre Strategie danach. Die Erstellung des Griechenland-Berichts durch den Menschenrechtskommissar des Europarats Thomas Hammarberg und den französischen Parlamentarier Michel Hunault haben anschaulich die Bedeutung einer langfristigen Lobbyarbeit vor Augen geführt. Einer der Tagesordnungspunkte auf der Herbstsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im September 2009 wird die Debatte und Abstimmung über den Bericht Hunaults sein.“
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