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Batı Trakya

West-Thrakien-Türken beim 2. Human-Dimension-Ergänzungstreffen der OSZE

10.07.2009
Am 9.-10. Juli 2009 nahm die ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) am 2. Human-Dimension-Ergänzungstreffen 2009 des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teil. Die türkische Minderheit in West-Thrakien wurde auf der mit Religion und Glau-bensfreiheit befassten Konferenz durch Fatma Reşit von der ABTTF-Arbeitsgruppe für internationale Beziehungen und Lobbyarbeit und Pervin Hayrullah vom ‚Akademikerbund der Türkischen Minderheit in West-Thrakien’ (BTAYTD) vertreten. Neben den Vertretern der 56 Mitgliedsstaaten nahmen etwa 112 Nichtregierungsorganisationen teil. Drei Themen wurden be-handelt: Von der Verpflichtung zur Umsetzung von Religions- und Glaubensfreiheit in den Mitgliedsstaaten, der Status der jeweiligen Religions- und Glaubensgemeinschaften sowie die Stätten ihrer Religionsausübung.

Das Problem der Muftis und das „Gesetz zur Ernennung der Imame“

In der Eröffnungssitzung erinnerte Pervin Hayrullah vom BTAYTD daran, dass Angehörige der muslimisch-türkischen Minderheit in West-Thrakien im Erbrecht zwar zwischen der Scharia und dem griechischen Zivilgesetzbuch wählen dürften, dass aber die Entscheidungen der Muftis, die auf ihrer Befähigung zur Rechtsprechung gründeten, keine Rechtsgültigkeit hätten, wenn sie nicht durch griechische Gerichte bestätigt werden.

Am zweiten Sitzungstag, an dem es um den Status von Religions- und Glaubensgemeinschaften ging, erklärte Fatma Reşit von der ABTTF, dass Staaten sich in keiner Weise in Glaubensfragen einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft einmischen dürften. In diesem Zusammenhang stel-le das Gesetz Nr. 3536/2007, welches die Tätigkeit der 240 Imame, die den vom Staat ernannten Muftis von Xanthi, Komotini und Didymotichon unterstellt sind, als Ämter des öffentlichen Dienstes definiert, eine Verletzung der religiösen Freiheit der West-Thrakien-Türken dar.

Das Problem der Bauhöhe von Moscheen und Minaretten

In der letzten, mit den religiösen Stätten befassten Sitzung brachte Fatma Reşit zur Sprache, dass in der griechischen Hauptstadt Athen, wo mehr als 300.000 Muslime leben, entgegen der griechi-schen Verfassungsgarantie der freien Religionsausübung weder eine angemessene Moschee noch ein islamischer Friedhof zur Verfügung stünden. Sie thematisierte außerdem das Problem der Bauhöhe von Minaretten sowie die Schwierigkeiten, die der türkischen Minderheit in West-Thrakien bereitet werden, wenn es um die Instandsetzung und Restaurierung ihrer Gebetsstätten, ihrer Moscheen, geht. Schließlich sprach sie auch die Schwierigkeiten an, welche die auf den grie-chischen Inseln Rhodos und Kos lebende türkische Minderheit bei der freien Religionsausübung hat: Von den 12 auf Rhodos bestehenden Moscheen ist nur eine für den Gottesdienst geöffnet.

Dazu beleuchtete Pervin Hayrullah vom BTAYTD die Frage der Minarette aus historischer Sicht und stellte fest, dass es zurzeit Schwierigkeiten mit dem Bau von Minaretten für die Moscheen der Dörfer Demirbeyli (grieschisch: Vena), Kalenderköy (Kalindirio) und Sirkeli (Filira) in der Präfektur Rhodopi gibt.
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