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Batı Trakya

ABTTF nimmt am Human Dimension Implementation Meeting der OSZE teil

28.09.2011
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat vom 26. bis 27. September 2011 am Human Dimension Implementation Meeting der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teilgenommen. Vertreten wurde die Türkische Minderheit West-Thrakiens auf dem Meeting in Warschau von Melek Kırmacı, Direktorin der Abteilung für Internationale Beziehungen der ABTTF, von Ercüment Mustafaoğlu, Mitglied der Abteilung für Internationale Beziehungen der ABTTF und von Cemil Kabza von der Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit in West-Thrakien (BTAYTD).

Aktuelle Medien-Gesetzgebung gefährdet Minderheiten

Direktorin der Abteilung für Internationale Beziehungen Melek Kırmacı berichtete, dass der griechische Nationalrat für Radio und Fernsehen dem Radiosender Kral FM eine Strafe von 3.000 € auferlegt hat, weil der Sender nicht ein Viertel seines Programms auf griechisch ausgestrahlt hatte – Tele Radio FM sei nur knapp mit einer Verwarnung davongekommen. Kırmacı forderte die Überarbeitung von 3592/2007 Griechischen Rechts, da es eine pluralistische Medienwelt verhinderte. Cemil Kabza beklagte zudem die Auferlegung von exzessiven Strafen gegenüber Gümdem und Millet – beides Zeitungen, die sich in Kürze womöglich einer insolvenzbedingten Schließung beugen müssen.

Von der Minderheit gewählte Muftis werden nicht anerkannt

Ercüment Mustafaoğlu, Mitglied der Abteilung für Internationale Beziehungen der ABTTF, drückte hiernach die Enttäuschung der Türkischen Minderheit West-Thrakiens über die Entscheidung aus, die Amtszeit der aktiven Muftis erneut zu verlängern, ohne eine gemeinsame Lösung mit der Minderheit zu suchen. Ein weiterer trauriger Fakt sei, dass der Sitz des Muftis von Kos und Rhodos seit 1972 vakant ist.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit missachtet und die EGMR-Entscheidung nicht implementiert

Melek Kırmacı wies darauf hin, dass obwohl Rechtsprechungen gegen Griechenland und ihre Verbannung von Vereinen mit dem Wort “Türkisch” im Titel vorlägen, die griechische Regierung keine Anstrengungen unternommen hätte, die Entscheidungen zu implementieren. Cemil Kabza fügte dem den Fall der Entscheidung des Zivilgerichtes erster Instanz von Komotini hinzu, das die Eintragung des Minderheitenvereins für Kultur, Folklore und Bildung von Evrenos auf der Grundlage abgelehnt hatte, dass der Verein das Wort “Minderheit” im Namen trage, ohne dies weiter zu spezifizieren und dass dies im Falle des Bezugs auf eine “Türkische Minderheit” gegen die aktuelle Rechtsprechung verstoßen würde.
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