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Batı Trakya

ABTTF hat die Problematik in Bezug auf die Minderheiten-Kindergärten erneut auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen gesetzt

19.09.2013
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat der 24. UN-Menschenrechtsratssitzung eine schriftliche Erklärung eingereicht. In seiner Erklärung mit dem Titel ''Das Recht auf die Nichtdiskriminierung und die muttersprachliche Bildung: Die zweisprachige Bildung vor Schulbeginn in Griechenland'' hat ABTTF die zweisprachige Problematik der türkischen Minderheit in West-Thrakien erneut auf die Tagesordnung gebracht.

ABTTF brachte zum Ausdruck, dass alle Kinder, die ihr fünftes Lebensalter vollendet haben, laut dem Gesetz mit der Nummer 3518/2006 verpflichtet sind, den Kindergarten zu besuchen. Da keine entsprechende Genehmigung zur Gründung zweisprachiger Kindergärten vorliegt, sind auch die Minderheitenkinder, die ihr fünftes Lebensalter vollendet haben, dadurch gezwungen worden, die staatlichen Kindergärten zu besuchen. Ferner teilte ABTTF noch mit, dass die Anmeldungsanträge der Kinder, die nicht in den staatlichen und in griechisch unterrichtenden Kindergarten im Dorf Şahin, geschickt wurden, in die türkischen Minderheitenschulen nicht entgegengenommen wurden. ABTTF fügte noch hinzu, dass der Schuldirektor, der diese Kinder ohne vorgenommene Schul-Voranmeldung in den Unterricht aufgenommen hat, von seinem Amt entbunden wurde. ABTTF teilte mit, dass diese Kinder nach vorgenommener Anmeldung im November 2012 in die Schule aufgenommen worden sind. Es könnte jedoch ähnliche Fälle auch im nächsten Schuljahr vorkommen, da für diese Problematik keine endgültige Lösung gefunden worden ist.

ABTTF gab besonders an, dass der Vorsitzende der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEN) Hans Heinrich Hansen und der Direktor vom Human Rights Without Frontiers-Menschenrechte ohne Grenzen (HRWF) Willy Fautre West-Thrakien besucht und im Dorf Şahin mit den Eltern der Schüler Gespräche geführt hätten. Gleichzeitig forderte ABTTF die Gründung zweisprachiger Kindergärten für die Minderheiten. Ferner brachte ABTTF zur Sprache, dass den Kindern von Minderheiten in den staatlichen Schulen in ihrer Umgebung eine zweisprachige Bildungsmöglichkeit angeboten werden sollte, bis die zweisprachigen Kindergärten für die Minderheiten gegründet werden.

Die Lage in den Minderheitenschulen alarmierend!

ABTTF hat auch darauf hingewiesen, dass die Minderheiten laut dem Luzernvertrag über eine autonome Bildungsstruktur verfügen. Aufgrund der bisherigen verschiedenartigen Praktiken bestünde jedoch heute ein Minderheiten-Schulsystem, welches eine relativ niedrige Qualität und in Anbetracht der Bildungskapazität ein ungenügendes Gesamtbild darstellt. Ferner betonte ABTTF noch, dass die ausländischen Beobachter, die diese Region bereits besucht haben, die derzeitige Lage als alarmierend bezeichnet haben.

Des weiteren deutet ABTTF auf den Besuch des Sachverständigen von Minderheiten Herrn Gay Mc Dougall im Jahre 2008 hin und betonte, dass die Anzahl der Minderheiten-Grundschulen während seines Besuches 194 betrug. Laut dem Beschluss des Ministeriums für Bildung, lebenlanges Lernen und religiösen Angelegenheiten wäre die Anzahl der Schulen im Jahre 2011 auf 174 reduziert wor-den. Einem Beschluss des erwähnten Ministeriums zufolge müssten im Februar 2013 noch 12 Minderheiten-Grundschulen aufgrund der abgestiegenen Schüleranzahl vorübergehend geschlossen werden. ABTTF vermerkte sich auch, dass der SYRZA-Abgeordnete von Xanthi im Juli 2013 eine parlamentarische Anfrage zur Betriebsfortsetzung der in der zwischen Zeit eingestellten Schulen aufgrund des Anstiegs der Schüleranzahl gestellt hätte.

Die schriftliche Erklärung der ABTTF an die 24. UN-Menschenrechtsratssitzung finden Sie unter: http://daccess-dds ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G13/166/96/PDF/G1316696.pdf?OpenElement
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