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Batı Trakya

ABTTF hat an der OSZE-Sitzung über die Praktizierung der Humanitären Dimension teilgenommen

30.09.2013
ABTTF und BTAYTD haben gemeinsam die Probleme, denen die türkische Minderheit in West-Thrakien in unterschiedlichen Bereichen ausgesetzt sind, während der Sitzung zum Ausdruck gebracht.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat an der Sitzung über Praktizierung der Humanitären Dimension 2013 teilgenommen, welche durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und das Büro für Demokratische İnstitutionen und Menschenrechte (ODIHR) zwischen dem 24.- 27.September 2013 veranstaltet wurde. Das ABTTF-Vorstandsmitglied Herrn Dr. Sabahattin Abdurrahman, ABTTF-Direktorin für İnternationale Beziehungen Frau Melek Kırmacı Arık, das Vorstandsmitglied der Vereinigung der Universitätsabsolventen der Türkischen Minderheit in West-Thrakien (BTAYDT) Frau Dilek Osman und das BTAYDT-Mitglied Dr. Ali Hüseyinoğlu haben dabei die Türkische Minderheit der West-Thrakien vertreten.

Hasserfüllte Umwelt spitzt sich in Griechenland zu!

Am Dienstagmorgen sprach die ABTTF-Direktorin für internationale Beziehungen Frau Melek Kırmacı im Laufe der Sitzung über Toleranz und Nicht-Diskriminierung und brachte zum Ausdruck, dass die radikal konservative Einstellung in Griechenland, die ja mit dem Einzug der politischen Partei die Goldene Morgendämmerung ins Parlament ihren Gipfelpunkt erreichte, nun auch die türkische Minderheit ins Visier genommen hat. Sie forderte ausdrücklich, dass die griechische Regierung in Bezug auf die Goldene Morgendämmerung die wirkungsvollen Strafmaßnahmen, unter Einschluß der Parteischließung, treffen sollte. BTAYTD-Mitgied Dr. Ali Hüseyinoğlu wies auf die Anschläge gegen die in der Region ansässigen Moscheen, Mesciten (kleinere Gebetshäusern in Wohngebieten), Friedhöfe und Vereine, deren Namen den Begriff “Türk” beinhalten, hin mit dem Hinweis, dass deren Attentäter meistens nicht gefasst und damit unbestraft geblieben sind.

Die Medienfreiheit steht unter Androhung!

Das ABTTF-Vorstandsmitglied Dr.Sabahattin Abdurrahman kam im Laufe der Sitzung zu Wort, währenddessen die Medienfreiheit diskutiert wurde, und brachte zur Sprache, dass die im Verfahren gegen die Zeitungen Gündem/Millet v.Hara Nikopulu verhängten Geldstrafen sehr hoch angesetzt sind, und fügte noch hinzu, dass die Entschädigungsstrafen die hierzulande bestehende pluralistische Medienwelt nicht schwächen dürfen. Das BTAYTD-Vorstandsmitglied Frau Dilek Osman teilte mit, dass die in Komotini und Xanthi ausgestrahlten Rundfunkstationen mit dem Erlass des im Jahre 2007 in Kraft tretenden Mediengesetzes ernsthafte Schwierigkeiten haben, die mit diesem Gesetz zusammenhängenden Bedingungen zu erfüllen.


Die griechische Regierung machte bei dieser Sitzung von ihrem Antwortrecht Gebrauch und erklärte, dass die bezüglich der Gündem/Millet Verfahren verhängten Geldstrafen gemäß der nationalen Gesetzgebung und besonderen Bedingungen jedes einzelnen Verfahrens festgelegt wurden. Sie fügte hinzu, dass der Entschädigungbetrag gemäß dem Gesetz und entsprechend der Grundlage zum Proportionalitätsfaktor festgelegt worden ist. Der Prozess beider Verfahren soll noch vor den nationalen Gerichten andauern.

Die Problematik der Angelegenheiten von Mufti und ''240 Imam-Gesetz''

BTAYTD-Vorstandsmitglied Dr Ali Hüseyinoğlu wies auf die Mufti-Problematik hin und sagte diesbezüglich, dass das Recht zur Bestimmung ihrer eigenen Religionsführer dieser Minderheit entzogen wurde. BTYDTD unterstrich, dass die griechische Regierung die offiziellen Religionsführer als Mufti zu ernennen vorzieht, anstelle die von der Minderheit gewählten Muftis anzuerkennen.

Während der gleichen Sitzung kam die ABTTF-Direktorin für İnternationale Beziehungen Frau Melek Kırmacı zu Wort und sagte, dass laut dem Gesetz von 2007 mit der Nummer 3536 und dem im Jahre 2013 einer Änderung unterzogenem Gesetz von 2013 mit der Nummer 4115, welches auch als ''240-Imam Gesetz' bekannt ist, insgesamt 240 Geistliche ernannt wurden, damit sie in den Moscheen und staatlichen Schulen in West-Thrakien eingesetzt werden können. Sie unterstrich besonders, dass dieses Gesetz als neuer Eingriff in die Rechte anzubetrachten wäre , welche im Rahmen des Anwendungsbereiches der religiösen Autonomie der türkischen Minderheit in West-Thrakien in Frage kommen.

Die griechische Regierung nimmt bei dieser Sitzung Anspruch auf eine Antwort und teilte mit, dass das erwähnte Gesetz von 2013 mit der Nummer 4115/2013 langfristig gesehen als eine positive Entwicklung anzusehen wäre, da die Schüler von Minderheiten, die zunehmend in die staatlichen Schulen besuchen wollen, auch dort im Falle ihrer eigenen Wünsche der Schüler den Koran lernen können. Nach Ansicht der griechischen Regierung berührt diese Gesetz keineswegs den Status der Imame, weil sie ohne irgend eine Einmischung der Regierung und gemäß den religiösen Regeln, Traditionen sowie Anwendungen der muslimischen Minderheit bestimmt werden. Die staatliche Einmischung bei der Festlegung von Muftis wäre gerade deshalb ein Fakt, weil die Muftis über gewisse Kompetenzen im Justizbereich verfügen würden.Athen wäre zur Zeit auf der Suche nach den eventuellen Elementen , welche eine durchsichtige und teilnehmerische Regulierung ermöglichen würden.

Die Vereine, deren Namen den Begriff “Türk” beinhalten, haben keinen Zugang. Griechenland wendet die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht an!

Frau Dilek Osman, das Mitglied der ABTTF brachte bei der Sitzung über die Vereinsgründung zum Ausdruck, dass die sonstigen ethnischen Minderheiten in Griechenland auf Wunsch die entsprechende Genehmigung zur Vereinsgründung erhalten, wogegen die aktiven Vereine der türkischen Minderheit in West-Thrakien, deren Bezeichnung den Begriff ''Türk'' beinhalten, nur deshalb geschlossen werden müssen. Die Anträge zur Gründung der neuen Vereine seitens der türkischen Minderheit würden keineswegs genehmigt.Das ABTTF-Vorstandsmitglied Dr. Sabahattin Abdurrahman kam zu Wort und erklärte den Ablauf des Prozesses nach Beschluss des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er betonte, dass die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs nicht umgesetzt wurden. Obwohl nach Bekanntgabe der Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mittlerweile 5 Jahre vorübergegangen sind, hätte Griechenland bis jetzt keine konkrete Schritte unternommen.

Die Vertreter Griechenlands machten wieder von Ihrem Antwortsrecht Gebrauch und brachten zum Ausdruck, dass das griechische Strafgesetzbuch nicht zulassen würde, die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Griechenland würde sich gegenwärtig sehr darum bemühen, diese Beschlüsse unmittelbar umzusetzen. Die erwähnten drei Vereine würden ohne jeglichen Eingriff weiterhin ihre Aktivitäten fortsetzen. In Griechenland würden sich mehrere Vereine befinden, aus deren Namen der Begriff ''Minderheit'' hervorgehen. Die Vereine, die durch die Mitglieder von Minderheiten in der Region gegründet worden sind, würden ihre Aktivitäten weiterhin ohne Einschränkung ihrer Freiheit fortsetzen.
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