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Batı Trakya

ABTTF traf sich mit den Zuständigen des Europarates in Straßburg

03.10.2013
ABTTF hat während der durchgeführten Unterredungen mit dem Kommissar des Europarates für Menschenrechte und ECRI (Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz) die Probleme der Minderheit angesprochen, die immer noch auf ihre Lösungen warten.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat am 1. und 2. Oktober 2013 die parlamentarische Versammlung des Europarates (AKMP) aufgesucht. Während dieses Besuches, welcher parallel zu der Herbstsitzung der Versammlung des Europarates realisiert wurde, haben der Generalsekretär der ABTTF Herr Gökhan Kocaveli und der Geschäftsführer der ABTTF K. Engin Soyyılmaz mit Matthieu Birker, dem persönlichen Berater des Kommissars vom Europarat für Menschenrechte Herr Nils Muiznieks, verantwortlich für die Angelegenheiten Griechenlands, und mit Herrn Thobias Bergmann, einer der Fachmänner des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), gesprochen.

Bei den Gesprächen mit ECRI und dem Büro des Kommissars vom Europarat für Menschenrechte hat ABTTF zum Ausdruck gebracht, dass man im Rahmen der Ermittlungen, welche nach dem Tod des griechischen Bürgers Pavlos Fissas in die Wege geleitet wurden, etliche Leute, darunter auch der Vorsitzende der Partei der Goldenen Morgendämmerung, festgenommen hat. ABTTF forderte mit Nachdruck auf, dass die Ermittlungen gegen die Partei Goldene Morgendämmerung mit aller Durchsichtigkeit durchgeführt werden sollte und fügte hinzu, wie auch im Bericht des Herrn Nils Muiznieks erwähnt ist, dass auch die türkische Minderheit in West-Thrakien den Gruppen von Anhängern und Rückendeckern der Goldenen Morgendämmerung gegenüber eine Zielscheibe geworden wäre.

Des weiteren wies ABTTF auf die Verletzung ihrer verfügbaren Autonomie im Bildungs- und Religionsbereich durch verschiedene Anwendungen hin und unterstrich besonders, dass man laut dem Gesetz von 2013 mit der Nummer 4115, welches seitens der türkischen Minderheit als ''240 Imam-Gesetz'' bezeichnet wird, 240 Geistliche ernannt hat, damit diese in den Moscheen und staatlichen Schulen eingesetzt werden können. Mit diesem Gesetz, dessen Entwurf schon im Jahre 2007 vorbereitet wurde und nach einer Änderung unter Ausschluss auf die Meinung der Bevölkerung und sogar trotz der Gegenreaktion der Parteien der Minderheiten in Kraft getreten ist, sollen die Geistliche in erster Linie nur in den staatlichen Schulen eingesetzt werden.

Weiterhin sagte ABTTF, dass auch die autonome Struktur im Bildungsbereich aus den Fugen geraten sei, da die Kinder durch ein Gesetz, das im Jahre 2006 in Kraft trat, verpflichtet wurden, vor Beginn der Schule den Kindergarten zu besuchen. Weil der Staat keine Genehmigung zur Gründung zweisprachiger Kindergärten erteilt hat, wären die Kinder der Minderheiten aufgrund dessen mehr oder weniger gezwungen, die staatlichen Kindergärten zu besuchen, welche nur in der griechischen Sprache unterrichten. ABTTF machte auf den im Dorf Şahin ereigneten Vorfall in Bezug auf die Anmeldung in der Schule aufmerksam und sprach die Problematik an, dass man immer noch keine Lösung für die zweisprachigen Kindergärten gefunden hat.

Als Schlusspunkt unterstrich ABTTF, dass die bestehenden Vereine in Griechenland geschlossen werden müssen, wenn ihre Namen den Begriff "Türk" beinhalten. Auch die Vereine, die neu gegründet werden sollen dürfen diesen Begriff "Türk" niemals innehaben. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahre 2008 drei Beschlüsse getroffen hat, wäre Griechenland keineswegs dazu bereit, diese Beschlüsse anzuwenden und umzusetzen ABTTF hat besonders unterstrichen, dass Griechenland keine Lust und Willen hat, diese Beschlüsse in die Tat umzusetzen.
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