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Batı Trakya

ABTTF hat einen Parallelbericht zum Menschenrechtsbericht 2013 der Vereinigten Staaten erstellt

18.03.2014
ABTTF hat einen Parallelbericht gegenüber dem Menschenrechtsbericht 2013 über Griechenland, welcher seitens des Außenministeriums der Vereinigten Staaten im März 2014 veröffentlicht wurde, erstellt und diesen an die entsprechenden diplomatischen Missionen weitergeleitet.

Kann die Bevölkerungszahl der türkischen Minderheit in West-Thrakien im vorigen Jahr 150.000, jedoch dieses Jahr 120.000 betragen?

ABTTF hat in seinem bezüglich des obigen Berichtes, in dem die türkische Minderheit West-Thrakiens als ''muslimische Minderheit in Thrakien'' bezeichnet wurde, erstellten Bericht zum Ausdruck gebracht und unterstrichen, dass der Status und die Rechte der türkischen Minderheit West-Thrakiens durch den Lausanner Friedensvertrag von 1923 definiert sind und die ethnische Identität dieser Minderheit, welche einem gegenseitigen Minderheitenaustausch nicht unterworfen waren, aus den ''Etablierten Unterlagen'' oder sonstigen internationalen Dokumenten als ''Türkisch'' hervorgeht. Dem erwähnten Bericht von 2013 entgegentretend hat die ABTTF besonders auf die Widersprüchlichkeit hingewiesen, dass die Bevölkerung der türkischen Minderheit laut diesem Bericht aus Türken, Romas und Pomaken bestehen und deren Zahl nur 120.000 betragen würde, obwohl dies im vorjährigen Bericht mit 150.000 angegeben worden war.

Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden seit 6 Jahren nicht praktiziert

Als Erwiderung auf den Bericht, in dem die Schwierigkeiten der Minderheitenmitglieder erwähnt wurde, da sie sich als ''Türke'' bekennen und ihre Vereine mit der Bezeichnung ''Türke'' entweder geschlossen werden müssen oder gar nicht gegründet werden dürfen, hat die ABTTF in seinem Bericht den Verlauf des Verhandlungsprozesses des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte detaillierend vermerkt und darauf hingewiesen, dass die griechische Regierung trotz der zwischenzeitlich vergangenen 6 Jahren die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs immer noch nicht umgesetzt hätte.

Die Wahlmöglichkeit ihrer eigenen religiösen Führer der Minderheit ist aus der Hand genommen worden.

In dem Bericht der Vereinigten Staaten wurde eine Reihe von Kritiken bezüglich der schariatsrechtlichen Befugnisse der von der Regierung ernannten Muftis in West Thrakien dargestellt und vermerkt, dass die Menschenrechtskommission empfohlen hätte, die Befugnisse der (ernannten) Muftis nur mit den Aufgaben im religiösen Bereich zu begrenzen, da das Schariatsrecht mit der Verfassung, Gesetzgebung und internatonalen Standards nicht vereinbaren lässt. Die ABTTF hat die Probleme in Bezug auf die Muftis ganz ausführlich zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass das Wahlrecht der eigenen religiösen Führer quasi aus der Hand der Minderheit weggenommen worden wäre. Mit der Rechtfertigung, dass die Muftis über schariatsrechtliche Befugnisse verfügen würden, hätte die Regierung einseitig beschlossen, die Muftis selber zu ernennen. Die ABTTF teilte weiterhin mit, dass die schariatsrechtlichen Befugnisse der (ernannten) Muftis aus dem Athen-Vertrag 1913 hervorgehen würden und aufgrund dessen die griechische Regierung gar nicht berechtigt wäre, diese einfach aufzuheben. Alle Beschlüsse über die (ernannten) Muftis im Bereich des Familien- und Zivilrechts sollten demnach durch die Zivilgerichte genehmigt werden, so die ABTTF.

Der Rundfunk und die Zeitungen der Minderheit sind bedroht

Da der Bericht der Vereinigten Staaten sich nicht mit den Problemen der Minderheiten über die Meinungs- und Pressefreiheit beschäftigt hat, hat die ABTTF darauf hingewiesen, dass die nationale Rundfunk- und Fernsehanstalt Griechenlands die türkischsprachigen Rundfunkstationen in West-Thrakien wie Radyo City, Çınar FM und JOY FM anhand eines verwaltungsrechtlichen Beschlusses gedroht hätte. Die ABTTF hat detailliert hinzugefügt, dass die derzeitige Gesetzgebung für die Medienfreiheit eine Gefahr darstellen würde. Im Zusammenhang mit der Pressefreiheit hat die ABTTF ebenfalls die enorm hohen Entschädigungsstrafen gegen die Zeitungen ''Gündem und Millet'' im Hara Nikopulu Verfahren und den im Verlaufe dieses Prozesses angelangten Schlusspunkt vermerkt.

Die Minderheit befindet sich im Visier von Rechtsradikalen

Im Zusammenhang mit den Gewalt- und Hassdelikten hat die ABTTF besondere Beispiele in Form der Sprüche und Verhaltensweise der Partei ''Goldener Morgendämmerung'' gegen Muslime gegeben und damit unterstrichen, dass die türkische Minderheit West-Thrakiens, die als griechische Bürger seit Jahrhunderten in diesem Land leben, quasi zur Zielscheibe der Partei ''Goldene Morgendämmerung'' geworden sei, wobei sie diese mit Beispielen von eindeutigen Attacken, Anschlägen und Hasssprüchen gegen die Minderheit sehr ausführlich unter Beweis stellte.
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