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Batı Trakya

Die Reaktion der ABTTF auf das Gesetz, welches der Bildungsautonomie einen Schlag versetzt hat, liegt bei den Vereinten Nationen vor

02.03.2015
Mit der dem UN-Menschenrechtsrat während der 28. Tagung schriftlich eingereichten Mitteilung hat die ABTTF aufgefordert, dass das Gesetz aufgehoben wird, welches ohne Einholung der Auffassung der Minderheit vorbereitet wurde.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat bei der 28. Tagung, welches im Büro des UN-Menschenrechtsrates in Genf zwischen dem 02-27. März 2915 stattfindet, eine schriftliche Mitteilung in Bezug auf das Gesetz, welches als ein Schlag gegen die autonome Struktur der türkischen Minderheit in West-Thrakien dargestellt wird, eingereicht. Die ABTTF forderte die griechische Regierung auf, dieses Gesetz, das ohne Einbeziehung der Auslegung der Minderheit vorbereitet wurde, aufzuheben und den Mechanismus für einen offiziellen Dialog mit der Minderheit herzustellen.

ABTTF unterstricht besonders, dass die türkische Minderheit in West-Thrakien mit dem Lausanner Friedensvertrag über eine Autonomie im Bildungsbereich verfügt. Sie vermerkte jedoch zugleich, dass diese autonome Struktur durch eine Reihe von Bestimmungen und Praktiken zerstört wurde. Bei diesem Anlass erinnerte ABTTF auch an die Erklärung des Herrn Direktors von Human Rights Without Frontiers International Willy Fautre, der an der im Jahre 2012 realisierten Bekundungsreise in West-Thrakien teilgenommen hatte, zum Ausdruck gebracht hat, dass die griechische Regierung durch das Ministerium für Bildung und Religion eine umfassende Kontrolle über die jeglichen Stufen der Minderheitenschulen erlangt hat. ABTTF vermerkte, dass das neue Gesetz, welches am Ende November 2014 im Parlament verabschiedet wurde, eine neue Einmischung in die autonome Struktur im Bildungsbereich ist.

Nach der Meinung der ABTTF hat man anhand dieses neuen Gesetzes die Koordinierung der Minderheitenschulen im Primär- und Sekundarbereich aufgehoben und an deren Stelle ein Bildungsbüro der Minderheiten eingerichtet, welches an die Bildungsdirektion des Landes Ost Makedonien-Thrakien angeschlossen wurde. ABTTF erwähnte noch die neuen verwaltungsmäßigen Änderungen, welche mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Anwendung kommen, jedoch nur der erweiterten Kontrolle und Zuständigkeit der Regierung dienen, anstatt sie bestehende Probleme lösen würden.

Laut dem neuen Gesetz mit der Nummer 4310 von 2014 soll im Rahmen des Minderheitenprogramms eine von der Thrakien Dimokritios Universität abhängigen Schule für die Ausbildung der Grundschullehrer in Alexandroupolis gegründet werden, was jedoch nur die Möglichkeit zur Teilnahme für diejenigen Minderheitenmitglieder ermöglicht, die bereits eine pädagogische Bildung für die Primärstufe in Griechenland absolviert haben, was nach der Auffassung der ABTTF nicht korrekt ist. ABTTF brachte zum Ausdruck, dass auch diejenigen Mitglieder der Minderheiten dieses Bildungsprogramm in Anspruch nehmen können, die im Vorfeld einen entsprechenden Fachbereich in Europa oder woanders, in einem anderen Staat in Europa absolviert haben, sowie diejenigen, die über ein gleichwertiges Diplom verfügen. Des weiteren sollte diese einjährige im Rahmen eines als Master-Studiums angesehenen Bildungsprogramms vorgenommene Maßnahme für einen hoch qualifizierten türkischen Lehrplan in den Minderheitenschulen nicht ausreichend sein. In diesem Zusammenhang möchte die ABTTF empfehlen, für diejenigen, die für die Verrichtung einer Aufgabe innerhalb eines türkischen Lehrplans in den Minderheitenschulen eingesetzt werden sollen, einen gesonderten Fachbereich für die türkische Sprache und Literatur einzurichten.

Die ABTTF wies darauf hin, dass beim Inhalt des Gesetzes die Formulierung als „das griechische Programm“ zur Anwendung kam, währenddessen für den türkischen Bildungsplan den Begriff „das Minderheitenprogramm“ erwähnt wurde. Dies kann man darauf zurückführen, dass der türkischen Minderheit in West-Thrakien nicht genehmigt wurde, sich als „türkisch“ zu bekennen und ihre Vereine, deren Bezeichnung den Begriff „türkisch“ beinhalten, zu gründen. Die ABTTF hat ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Mitglieder der Minderheit im Rahmen des griechischen Lehrplans in den Grundschulen der Minderheiten von nun an nicht mehr eingesetzt werden sollen, mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatzprinzip nicht übereinstimmen.

Weiterhin teilte die ABTTF mit, dass ein Kader von zwei Schulberatern gegründet wurde, die in den primären und sekundären Minderheitenschulen eingesetzt werden. Ein weiterer Beratungskader von religiösen Lehrkräften, die in den muslimischen Medresen und in den staatlichen Schulen gemäß dem Gesetz 4115/2013 unterrichten sollen, ebenfalls verkörpert. Die ABTTF erinnerte daran, dass das o. e. Gesetz 4115/2013 ohne Einbeziehung der Auffassung der Minderheit vorbereitet wurde, was im Grunde genommen dazu dient, die autonome Struktur der Minderheit im Bildungsbereich zu beeinträchtigen und die Verstärkung der staatlichen Kontrolle über die Minderheit durch die Religion zu bezwecken.

Gegen die angebliche Behauptung der griechischen Regierung, dass das Gesetz mit der Nummer 4310 von 2014 als Lösung für eine Reihe von Problemen im System der Minderheitenschulen verabschiedet worden ist, kritisierte die ABTTF, dass dieses Gesetz keine Lösung für das Problem in den zweisprachigen Kindergärten der Minderheiten, was seitens der türkischen Minderheit in West-Thrakien mehrmals zur Sprache gebracht wurde, innehat. Während der Darstellung über das Problem in den zweisprachigen Kindergärten der Minderheit machte die ABTTF auf den Hinweis Gay McDougall´s, der ehemalige unabhängige UN-Experte für die Minderheiten, nach seinem Besuch in Griechenland im Jahre 2008 aufmerksam, dass die zweisprachigen Kindergärten in Anbetracht der besseren Erlernung der türkischen und griechischen Sprache viel besser dienen würden.

Die ABTTF fordert die griechische Regierung auf, laut dem Lausanner Friedensvertrag weitere Maßnahmen in Bezug auf die Verstärkung der autonomen Struktur der Minderheit im Bildungsbereich zu treffen und ihre Verpflichtungen gemäß dem Lausanner Friedensvertrag sowie den ihrerseits unterzeichneten sonstigen Verträgen einzuhalten.

Über die schriftliche vollständige Mitteilung, die die ABTTF bei der 28. Tagung des UN-Menschenrechtsrates eingereicht hat, können Sie über den Link http://daccess-ods.un.org/TPM/58275.7405936718.html verfügen.
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