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Batı Trakya

Ein Parallelbericht der ABTTF zum Bericht der USA über die Menschenrechte in Griechenland

13.08.2015
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat gegen den im Juni 2015 durch das Außenministeriums der Vereinigten Staaten (USA) über die Menschenrechte in Griechenland veröffentlichten Bericht einen Parallelbericht verfasst und an die zuständigen Stellen der USA weitergeleitet. Die ABTTF hat in seinem Parallelbericht die Punkte berichtigt, die im USA-Bericht über die türkische Minderheit von West-Thrakien Türken Fehler oder Mängel aufwiesen, und die diesbezügliche Ansicht der Minderheit zum Ausdruck gebracht.

Die Vereinsbezeichnungen, die das Wort „türkisch“ beinhalten, werden gesetzlich nicht genehmigt!

Ergänzend zu der im USA-Bericht enthaltenen Aussage, dass obwohl sich viele Menschen in West-Thrakien als Türke bekennen, die Vereinsbezeichnung mit den Wörtern „Türke“ oder „türkisch“ verboten werden, hat sich die ABTTF auf die vor das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gebrachte (EGMR) Fälle über die Vereine, die aus dem Grund heraus, weil deren Namen „türkisch“ beinhalten, geschlossen oder gar nicht eingetragen worden sind, wie z.B. die Türkische Union von Xanthi, der Kulturverein der türkischen Frauen von Rodopi und der Jugendverein der Minderheit von Evros, bezogen. Die ABTTF hat in ihrem Parallelbericht erwähnt, dass der EGMR die o.e. Fälle, die er unter „Bekir-Ousta-Gruppe“ überprüft, in naher Zukunft erneut verhandeln wird.

Die Probleme der direkten politischen Vertretung der türkischen Minderheit dauern noch an

Im Abschnitt des Berichtes der USA über die politische Partizipation der Minderheiten wurde erwähnt, dass drei Abgeordnete aus der „muslimischen“ Minderheit im griechischen Parlament sitzen, aber kein Mitglied des Kabinetts der Minderheit angehört. Die ABTTF hat in ihrem Bericht vermerkt, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien ihre Kandidaten aufgrund der auf Landesebene auch für die unabhängigen Kandidaten geltenden dreiprozentigen Wahlhürde nicht direkt ins Parlament wählen kann und alle o.e. drei Abgeordneten der Minderheit nur in den Reihen der Mehrheitsparteien ins Parlament gewählt worden sind. Die Kandidaten der Partei für Freundschaft Gleichheit und Frieden (DEB), die die einzige Vertretung der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf politischer Ebene darstellt, konnten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2015, an der sie zum ersten Mal teilnahm, wegen der auch bei diesen Wahlen geltenden dreiprozentigen Wahlhürde in Griechenland nicht ins Europäische Parlament einziehen, obwohl sie aus der Wahl in den Provinzen Rodopi und Xanthi als Wahlsieger hervorkam.

Die türkische Minderheit kann trotz ihrer autonomen Struktur im religiösen Bereich ihre Religionsoberhäupter nicht selbst wählen

Laut dem USA-Bericht erkennt die griechische Regierung im Familien- und Zivilrecht das Scharia-Gesetz für die türkische Minderheit von West-Thrakien an. Danach unterliegen die Muslime, die durch die seitens der Regierung ernannten Muftis verheiratet worden sind, den religionsgesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Auf Wunsch können sie sich jedoch an Zivilgerichte wenden, um ihre Klage dort zu erheben. Im Bericht der USA wurde ebenfalls erwähnt, dass der nationale Menschenrechtsrat empfohlen hat, die Befugnisse der seitens der Regierung ernannten Muftis nur mit ihren religiösen Kompetenzen einzuschränken. Dagegen hat die ABTTF in ihrem Parallelbericht vermerkt, dass der türkischen Minderheit von West-Thrakien das Recht auf Wahl eigener Religionsoberhäupter entzogen wurde, damit die Regierung mit einer einseitigen Entscheidung die Muftis selbst ernennen kann, mit der Rechtfertigung, weil die Muftis auch über die religionsgesetzliche Bestimmungen verfügen. Da die religionsgesetzlichen Befugnisse der Muftis aus dem Athener Vertrag von 1913 stammen, sollte sich bei einer einseitigen Aufhebung dieser Befugnisse seitens der griechischen Regierung um eine Verletzung dieses Vertrages handeln.

Ein neuer Schlag gegen die Bildungsautonomie der türkischen Minderheit durch das letzte in Kraft getretene Gesetz

Die ABTTF hat sich in ihrem Bericht auf das am 27. November 2014 im griechischen Parlament verabschiedete Gesetz 4310/2014 bezogen, was im Bericht der USA gar nicht in Erwähnung gezogen wurde. Mit diesem ohne Einvernehmen der türkischen Minderheit von West-Thrakien vorbereiteten Gesetz wurde der Bildungsautonomie der Minderheit ein erneuter Schlag versetzt. ABTTF legte fest, dass die durch das seitens der Abgeordneten der türkischen Minderheit während dessen Abstimmung im griechischen Parlament abgelehnte neue Gesetz vorgesehenen verwaltungsmäßigen Änderungen die im Bildungswesen vorhandenen Probleme keineswegs beheben werden. Jedoch werden sie dazu beitragen, dass der griechische Staat mehr Kontrolle und Zuständigkeit im Bildungswesen der Minderheit gewinnt.
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