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Batı Trakya

ABTTF reichte eine schriftliche Erklärung an den UN-Menschenrechtsrat ein

23.09.2015
ABTTF brachte in ihrer an die 30. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats eingereichten schriftlichen Erklärung die aktuellen Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien im Bildungswesen auf die Tagesordnung

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien im Bildungswesen“ an die 30. ordentliche Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 14. September-2. Oktober 2015 in Genf/Schweiz eingereicht. In ihrer schriftlichen Erklärung brachte die ABTTF die aktuellen Probleme zum Ausdruck, denen die in Griechenland lebende türkische Minderheit im Bildungswesen ausgesetzt ist. Dabei hat die ABTTF den Bedarf an neuen Schulklassen, der aufgrund der zunehmenden Schüleranzahl in zwei der Minderheit angehörenden Sekundarschulen/Gymnasien in Komotini und Xanthi eingetreten ist, und das Problem über die zweisprachigen Minderheitenkindergärten, die noch auf ihre Lösung warten, auf die Tagesordnung gebracht.

Die ABTTF hat vermerkt, dass der Lausanner Friedensvertrag von 29123 den gesetzlichen Status der türkischen Minderheit von West-Thrakien festgelegt und damit die Bildungsautonomie der Minderheit gesichert hat. ABTTF hat besonders unterstrichen, dass die Minderheit berechtigt ist, ihre eigenen Bildungseinrichtungen zu gründen, diese zu verwalten und dort ihre eigene Muttersprache zu verwenden. Weiterhin betonte die ABTTF, dass das griechische Ministerium für Kultur, Bildung und Religiösen Angelegenheiten gegen die Bildungsautonomie der Minderheit einfach festgelegt hat, wie viele Schüler in Celal Bayar Sekundarschule/Gymnasium in Komotini und in Muzaffer Salihoğlu Sekundarschule/Gymnasium in Xanthi am Schulunterricht teilgenommen und welche Anzahl der Schüler in den beiden Schulen aufgenommen werden sollen, obwohl diese beiden Schulen über einen Status des Privatbesitzes verfügen und der Minderheit angehören. Die ABTTF erklärte weiterhin, dass die Schülerzahl in Celal Bayar Sekundarschule/Gymnasium im neuen Schuljahr 2015-2016 aufgrund der Einschreibungen der neuen Schüler von 780 auf 860 erhöhen und in Muzaffer Salihoğlu Sekundarschule/Gymnasium 640 betragen wird. Wie der Bildungsdirektor der Region Ost Makedonien und Thrakien Panayotis Keramaris am 25. August 2015 erklärt hat, dass der Bedarf von neuen Schulklassen in den beiden Minderheitenschulen damit gedeckt werden soll, in dem man zwei vorgefertigte Schulklassen in den Schulgarten in Komotini aufstellt und in der Schule in Xanthi den Schichtunterricht einführt.

Die ABTTF hat sich auch auf die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien über die zweisprachigen Kindergärten bezogen und darauf hingewiesen, dass die griechischen Behörden auf den Antrag der Kultur- und Bildungsgesellschaft der Minderheit von West-Thrakien (BAKEŞ) von 2011 zur Gründung eines zweisprachigen Privatkindergartens für die Minderheit keine Antwort gegeben hat und in diesem Zusammenhang besonders vermerkt, dass alle Kinder der türkischen Minderheit, die ihr 5. Lebensalter bereits vollendet haben, laut dem Gesetz 3518/2006 im neuen Schuljahr gezwungen sind, die staatlichen Kindergärten zu besuchen, die nur in der griechischen Sprache unterrichten.

Die ABTTF fordert in ihrer schriftlichen Erklärung die griechische Regierung dazu auf, dem Lausanner Friedensvertrag zu entsprechen, die autonome Struktur der türkischen Minderheit im Bildungswesen wieder herzustellen, einen konsultativen Mechanismus für Dialog zwischen den Behörden und der Minderheit schnellstens zu bilden und zweisprachige Kindergärten im Rahmen des Bildungssystems der Minderheit in West-Thrakien zu eröffnen.

Um den Gesamtinhalt der von ABTTF an die 30. ordentliche Sitzung des UN-Menschenrats eingereichten schriftlichen Erklärung zu lesen, bitte klicken Sie auf den folgenden Link:
http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=168&t=7
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