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Batı Trakya

Zweite Überprüfung der Lage der Menschenrechte Griechenlands bei den Vereinten Nationen

04.05.2016
Die ABTTF nahm im Rahmen des Verfahrens UPR - Universal Periodic Review (universelle periodische Staatenüberprüfung) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) an der zweiten Überprüfung Griechenlands teilgenommen.

Im Rahmen der 25. Sitzung der Arbeitsgruppe des UPR vom 02.-13. Mai 2016 in Genf wurde am 3. Mai 2016 die zweite Überprüfung Griechenlands durchgeführt. Die erste Überprüfung hatte 2011 stattgefunden. An dieser Tagung, an der nur jene Zivilgesellschaftsorganisationen, die über einen generellen oder privaten beratenden Status beim UN Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) verfügen, als Beobachter teilnehmen dürfen, nahm die Direktorin für internationale Angelegenheiten der Föderation von West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) Melek Kırmacı Arık teil.

Griechenland: Die gegen die Wirtschaftskrise getroffenen Maßnahmen haben nachteilige Auswirkungen auf den vollen Genuss der Menschenrechte

Während der Überprüfung, bei der Kostis Papaioannou, Generalsekretär der Nationalen Menschenrechtskommission den nationalen Staatenbericht Griechenlands präsentierte, brachte Griechenland zuerst zum Ausdruck, dass das Land in den letzten sechs Jahren einer verheerenden Wirtschaftskrise ausgesetzt ist, wobei die ergriffenen Sparmaßnahmen auf die Menschenrechte und demokratischen Organisationen negative Auswirkungen haben. Griechenland erklärte ausführlich, was im Lande bezüglich der Einwanderungs- und Flüchtlingskrise geschah. Demnach trafen allein 2015 mehr als 1 Million Flüchtlinge und unregistrierte Immigranten im Land ein.

Im Laufe der Überprüfung kamen auch die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf die Tagesordnung

Bei der zweiten Überprüfung Griechenlands meldeten sich Vertreter der 92 UN-Mitgliedsstaaten zu Wort. Griechenland nahm zu der vorab durch Mexiko gestellten Frage, was für Mechanismen bezüglich der Eintragung der Vereine existieren, damit die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit der Minderheiten gesichert werden, die ja eine der wichtigsten Angelegenheiten der türkischen Minderheit von West-Thrakien anbelangt, Stellung und teilte mit, dass die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit hierzulande ohne Diskriminierung vollständig geschützt ist. Dementsprechend sind alle Individuen frei, ihre ethnische Wurzel frei zu benennen, ihre Sprache zu sprechen, ihre Religion frei auszuüben und ihre Traditionen weiterzuführen. In Thrakien, wo „die muslimische Minderheit“ lebt, gibt es muslimische Minderheitenvereine und Zivilgesellschaftsorganisationen, die bei den zuständigen Gerichten eingetragen sind und ihre Tätigkeiten ohne Einschränkung durchführen können. Griechenland trug vor, dass seit 2008 bis heute dutzende von Vereinen der Minderheit eingetragen worden sind, und was die Umsetzung von drei Urteile des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich der Verletzung der Vereinigungsfreiheit angeht, berücksichtigt die griechische Regierung die möglichen Gesetzesänderungen.

Die Vereinigten Staaten (USA) meldeten sich zu Wort und brachten zum Ausdruck, dass Hassdelikte gegen die Minderheit existiert und empfahl, dass Hassreden gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten durch Griechenland scharf verurteilt werden müssen. Peru empfahl Griechenland, politische Handlungen fortzusetzen, damit die Religionsfreiheit der Minderheit gesichert werden kann. Die Slowakei empfahl Griechenland, die Gesamthandlungen in Bezug auf die Bildungs- und Religionsfreiheit, die im Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte dargelegt sind, umzusetzen. Ungarn empfahl Griechenland, das Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten und die Europäische Charta von Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats zu unterzeichnen. Makedonien brachte das „Haus der Makedonischen Kultur“ auf die Tagesordnung und empfahl Griechenland, die Diskriminierung gegen die Kinder verschiedener Minderheitengruppen im Lande zu beseitigen.

Empfehlungen der Türkei an Griechenland bezüglich der türkischen Minderheit von West-Thrakien

Die Türkei empfahl Griechenland, ergebnisorientierte Maßnahmen zur Eliminierung der Hassreden und Diskriminierung gegenüber Immigranten, Muslime und der türkisch-muslimischen Minderheit zu ergreifen. Sie empfahl Griechenland, in Athen eine Moschee gebaut, eine der historischen Moscheen in Thessaloniki zum Gottesdienst freigegeben und ein Friedhof für Muslime in den beiden Städten eingerichtet wird. gewährleistet werden. Nach Empfehlung der Türkei sollen die durch die türkisch-muslimische Minderheit gewählten Muftis anerkannt werden und der Minderheit Einfluss auf die Kontrolle sowie Führung über ihre Stiftungen durch eine entsprechende Änderung des betreffenden Gesetzes eingeräumt werden. Desweiteren empfahl die Türkei Griechenland, die drei Urteile des EGMR in Bezug auf die Vereine der türkischen Minderheit von West-Thrakien umzusetzen, mit der erforderlichen Prozedur zur Eröffnung der türkisch-griechischen zweisprachigen Kindergärten anzufangen sowie neue zweisprachige Kindergärten einzurichten. Letztlich empfahl die Türkei Griechenland, die griechische Staatangehörigkeit der ca. 60.000 Personen, die gemäß dem ehemaligen Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes zwangsausgebürgert wurden, wiederherzustellen.

Die Arbeitsgruppe des UPR wird am 6. Mai 2016 ihren Bericht über Griechenland und am 9. Mai 2016 jene Empfehlungen, die Griechenland angenommen hat, veröffentlichen. Somit wird die zweite Überprüfung der Lage der Menschenrechte Griechenlands beendet.
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