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Batı Trakya

ABTTF nahm an der Konferenz über die Förderung nationaler Minderheiten teil

11.11.2016
Bei dieser Konferenz, während der die staatliche Politik über die nationalen Minderheiten in Anbetracht einer akademischen Perspektive auf den Tisch gelegt wurde, hat man sich mit dem Einfluß der Mutterländer über die nationalen Minderheiten auseinandergesetzt.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat an der Konferenz über die Förderung nationaler Minderheiten durch ihre 'Mutterländer' in Mittel- und Osteuropa im 20. und 21.Jahrhundert vom 9. bis 11.11.2016 in Berlin teilgenommen. Diese Veranstaltung, an der Frau Melek Kırmacı Arık, Direktorin für internationale Beziehungen der ABTTF teilnahm, wurde durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität (ENRS), und das Institut für Auslandsbeziehungen (IFA) unter der partnerschaftlichen Beteiligung von Hoher Kommissar für nationale Minderheiten der OSZE, der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN), dem Europäischen Zentrum für Minderheitenfragen (ECMI) und verschiedenen Universitäten Europas organisiert. Im Zuge der erwähnten Konferenz wurden die Staatspolitiken über die nationalen Minderheiten aus dem Blickwinkel eines multilateralen und vergleichenden Ansatzes bewertet. Dabei hat man den Zustand der nationalen Minderheiten in unterschiedlichen Staaten untersucht und den Einfluß der Staatspolitiken über die nationalen Minderheiten diskutiert.

Während der Eröffnung hielt Herr Harmut Koschyk, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und ethnische Minderheiten, einen Vortrag. Er brachte mit entsprechenden Beispielen zum Ausdruck, dass die Bundesregierung Deutschland nicht nur die deutschen Minderheiten, die in unterschiedlichen Staaten leben, sondern auch die Belange aller nationalen Minderheiten für wichtig erachten würde. Er vermerkte besonders, dass eine der drei wichtigsten Prioritäten der Präsidentschaft Deutschlands für die OSZE in der Legislaturperiode 2016 die Frage der nationalen Minderheiten darstellt. Dementsprechend würden
sie der Brückenfunktion der nationalen Minderheiten eine besondere Bedeutung beimessen. Zu diesem Zweck hatten sie zeitgleich in Wien die Implementierungssitzung realisiert.

Im Laufe dieser Konferenz, an der zahlreiche soziale Wissenschaftler als Redner teilgenommen haben, haben auch Herr Lorant Vincze, Präsident der FUEN und dessen Vizepräsidentin Olga Martens ebenfalls als Redner teilgenommen.

ABTTF: Aufgrund des Ansatzes, der sich auf die historische Voreingenommenheit stützt, existiert gegenwärtig kein Mechanismus zum offiziellen Dialog mit der türkischen Minderheit in West-Thrakien. Da es keine Schutzregelung für alle Minderheiten gibt, ergibt sich daraus auf nationaler Ebene Schwierigkeiten.

Im Zuge dieser Konferenz, während der bi- und multilitarale Ansätze über den Minderheitenförderung erörtert wurden, ergriff Frau Petra Roter, Vorsitzende des beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) das Wort und kritisierte die Haltung der griechischen Regierung, die dieses Übereinkommen unterschrieb dennoch nicht bestätigte, in Bezug auf das Eigenbekennungsrecht der Minderheiten. Während dieser Sitzung meldete sich Frau Melek Kırmacı Arık, Direktorin der internationalen Beziehungen der ABTTF, zu Wort und unterstrich, dass die türkische Minderheit in West-Thrakien, deren Status und Rechte mit dem Lausanner Friedensvertrag definiert wurden, den Schwierigkeiten in vielen Bereichen ausgesetzt sind. Sie kritisierte das erwähnte Land dahingehend, dass es wegen seinem Ansatz, der sich auf historische Vorurteile stützt, heute über keinen offiziellen Mechanismus für einen Dialog zur Lösung der Minderheitenfragen verfügt. Kırmacı erinnerte daran, dass Griechenland das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, eines der grundsätzlichen Dokumente im Bereich des Minderheitenschutzes, unterschrieben jedoch nicht bestägt hat. Dadurch konnte dieses Übereinkommen nicht angewandt werden. Da im Bereich der EU kein Schutzsystem oder -mechanismus existiert, wurde die Lage sowohl für die türkische Minderheit in West-Thrakien wie auch für die anderen Minderheiten nationaler Art zu einer aussichtslosen Sackgasse.

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