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Batı Trakya

ABTTF reichte eine schriftliche Erklärung an UN-Menschenrechtsrat ein

20.06.2017
In ihrer schriftlichen Erklärung brachte die ABTTF das Recht der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien auf Bildung in ihrer Muttersprache sowie das Problem der zweisprachigen Minderheitenkindergärten zum Ausdruck.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) reichte eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Das Problem der zweisprachigen Vorschulbildung in West-Thrakien, Griechenland“ an die 35. ordentliche Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) vom 06.-23. Juni 2017 in Genf, der Schweiz ein. ABTTF vermerkte, dass das Recht der in West-Thrakien, Griechenland lebenden türkischen Gemeinschaft auf Bildung in Muttersprache sowie deren Bildungsautonomie durch den Lausanner Friedensvertrag unter Garantie gestellt wurde, unterstrich, dass die West-Thrakien Türken das Recht darauf haben, ihre eigenen Bildungseinrichtungen zu gründen und diese zu verwalten.

Die ABTTF wies darauf hin, dass die Bildungsautonomie der West-Thrakien Türken aufgrund der praktizierten Politiken der Regierung im Zuge der Zeit zerstört wurde, und die griechischen Behörden heutzutage über eine umfangreiche Kontrolle in jeder Stufe der Minderheitenschulen verfügen. Obwohl die vorschulische Bildung in Griechenland im Rahmen der Schulpflicht gilt, gibt es in West-Thrakien keine zweisprachigen Minderheitenkindergärten, in denen die türkischen Kinder ihre Muttersprache erlernen können. Die griechischen Behörden lehnen die Forderung der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien auf Eröffnung zweisprachiger Kindergärten im Rahmen des Minderheitenschulsystems, wo die Bildung in türkischer und griechischer Sprache erfolgt, permanent ab, so die ABTTF

Weiterhin teilte die ABTTF mit, dass die Kinder der West-Thrakien Türken im Dorf Echinos (Şahin) in der Provinz Xanthi am Beginn des Schuljahres 2012-2013 nicht in die erste Schulklasse der Grundschule eingeschrieben wurden, weil sie keinen der staatlichen Kindergärten besucht haben. Die ABTTF wies darauf hin, dass die Eltern ihre Kinder nicht in die staatlichen Kindergärten schicken wollten, wo die Bildung nur in griechischer Sprache durchgeführt wird. Seitens der griechischen Behörden wurde bis heute kein einziger Schritt gegen eine mutmaßliche Wiederholung des im Dorf Echinos (Şahin) geschehenen Vorfalls auch im kommenden Schul- und Bildungsjahr bis jetzt unternommen. Daher erwarten die Eltern, dass die zweisprachigen Minderheitenkindergärten eröffnet werden. Trotz der mehrmaligen Anträge der Organisationen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien Türken haben die griechischen Behörden die Eröffnung der privaten zweisprachigen Minderheitenkindergärten in der Region abgelehnt.

In ihrer schriftlichen Erklärung fordert die ABTTF die Eröffnung zweisprachiger Minderheitenkindergärten im Rahmen des Minderheitenschulsystems auf, und appelliert an die griechische Regierung, der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien die entsprechende Genehmigung zur Eröffnung der privaten zweisprachigen Minderheitenkindergärten zu erteilen.

Die schriftliche Erklärung der ABTTF an die 35. Ordentliche Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ist unter dem folgenden Link verfügbar:
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G17/145/76/PDF/G1714576.pdf?OpenElement
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