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Batı Trakya

Schulden der osmanisch-türkischen Stiftungen werden annulliert – Frage nach ihrer Leitung jedoch weiter offen

30.04.2007
ABTTF-Pressemitteilung

Schulden der osmanisch-türkischen Stiftungen werden annulliert – Frage nach ihrer Leitung je-doch weiter offen

Nachdem die griechische Regierung die türkischen Stiftungen jahrelang willkürlich in die Schulden getrieben hat, werden diese nun erlassen. Die Frage, wer die schuldenfreien Stiftungen dann leiten wird, bleibt aber noch unbeantwortet.

Die Probleme im Zusammenhang mit den alten osmanisch-türkischen Stiftungen, deren Verwaltung der westthrakien-türkischen Minderheit während der Herrschaft der Militärjunta 1967 entzogen wur-de, sind bis heute noch immer nicht vollständig gelöst. In den vergangenen Tagen stand nun das Thema der türkischen Stiftungen in West-Thrakien, die von Griechenland seit vierzig Jahren durch willkürliche Maßnahmen in die Schulden getrieben und mit Hypotheken belastet wurden, erneut auf die Tagesordnung der griechischen Regierung. Wie bekanntgegeben wurde, hat das griechische Par-lament ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Schulden der Stiftungen der türkischen Minderheit annulliert und die Hypothekenbelastungen aufgehoben werden sollen. Die Frage, wer die Verwaltung der Stiftungen übernehmen wird, die nun nach vierzig Jahren in den Genuss der ihnen zustehenden Rechte kommen sollen, blieb jedoch bis jetzt noch unbeantwortet.

Vierzigjährige Ungerechtigkeit teilweise beendet

Der Vorsitzende der Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF), Halit Habipoğlu, er-klärte, Griechenland habe durch seine Politik in Bezug auf die Minderheitenstiftungen seine Haltung gegenüber den in seinen Grenzen lebenden Minderheiten klar zum Ausdruck gebracht. Habipoğlu sagte wörtlich:
„Nachdem die Militärregierung an die Macht gekommen war, hielt sich Griechenland weder an die bilateralen Abkommen noch achtete es die in dieser Frage geltenden internationalen Rechte; stattdessen zwang es die Stiftungen, deren Leitung den Minderheiten entzogen worden war, zusätzlich noch, Steuern an den Staat zu zahlen. Das, was nun durch das vom Parlament verabschiedete Gesetz wie ein gutes Werk an unserer Minderheit hingestellt wird, ist in Wirklichkeit nichts als die teilweise Beendigung seit vierzig Jahren begangener Ungerechtigkeiten. Wir sagen ‘teilweise’, denn Stiftungen, deren Vorstände nicht vom Volk gewählt werden, sind für die West-Thrakier noch immer Institutionen ohne jeden Einfluss. Wir erwarten von Griechenland, unserem Land, dass es zumindest seine gute Absicht in dieser Angelegenheit konsequent bis zum Ende verfolgt und das Stiftungsproblem vollständig zu einer Lösung bringt.“

Habipoğlu, der dieses Thema des öfteren zur Sprache bringt, betonte, nach Paragraph 40 des Vertrags von Lausanne besitze die muslimische Minderheit in Griechenland das Recht, jede Art von Wohltätig-keitsorganisation, religiösem oder gesellschaftlichem Verein zu gründen, zu leiten und zu kontrollieren, solange die Unkosten dafür von ihr selbst getragen werden. „Die Stiftungen gehören von ihrer Struktur her zu den wichtigsten Institutionen einer Gesellschaft. Für unsere Volksgenossen in West-Thrakien, die sich noch immer in einem Identitätskampf befinden, tragen sie sogar eine noch größere Bedeutung. Griechenland darf unsere Minderheit nicht länger hinhalten, wenn es darum geht, ihnen ihre Rechte zu-zugestehen.“

Außenministerin hatte ihr Wort gegeben

Die griechische Außenministerin Bakogianni, die West-Thrakien zuletzt im Februar einen offiziellen Be-such abgestattet hatte, hatte sich des Problems der türkischen Stiftungen in Griechenland angenommen, nachdem dieses immer wieder von Politikern im Europarat und in der Türkei und besonders von den Vertretern der türkischen Minderheit in West-Thrakien angesprochen worden war.

Während ihres Besuches in West-Thrakien hatte Bakogianni versprochen, dass die Steuerschulden der Minderheitsstiftungen erlassen und die aus diesen Schulden resultierenden Hypothekenbelastungen im Rahmen einer neuen gesetzlichen Regelung aufgehoben werden würden. Zusätzlich sollten die Stiftun-gen künftig auch von den Steuern für ihren Immobilienbesitz befreit werden.


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