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Batı Trakya

In West-Thrakien wird die Gründung von Vereinen mit dem Namen einer Minderheit nicht zugelassen

02.08.2007
Das Verbot der Vereinsgründung für die Minderheit der West-Thakien-Türken in Griechenland bleibt weiter bestehen und findet in immer neuen Fällen Anwendung. Zuletzt wurde in Xanthi die Bildung des ‚Zivilgesellschaftlichen Solidaritätsvereins der Minderheit‘, den die dort ansässigen Türken gründen woll-ten, vom Verwaltungsgericht Xanthi untersagt. Als Begründung wurde genannt, dass der Verein das Wort ‚Minderheit‘ nicht im Namen führen dürfe.

Mit dem Beschluss Nr. 293/2007 des Verwaltungsgerichts Xanthi wurde der Antrag auf Gründung des von Türken in Xanthi gebildeten ‚Zivilgesellschaftlichen Solidaritätsvereins der Minderheit’ abgelehnt. Der vom Gericht vorgebrachten Begründung zufolge stellte der Verein eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, da nicht klar gewesen sei, ob das Wort ‚Minderheit‘ im religiösen Sinne als muslimische Minderheit oder im ethnischen Sinne als türkische Minderheit zu verstehen ist. Aus diesem Grunde sei dem Antrag auf Gründung des Vereins nicht stattgegeben worden. Weiter hieß es in der Begründung des Beschlusses, in den Römischen Verträgen, dem Gründungsabkommen der Europäischen Union, werde bei der Definition der Grundrechte und -freiheiten betont, dass jeder Staat das Recht habe, seine eigene Sicherheit zu schützen. Daher sei der Staat auch berechtigt, Vereinigungen, die seine öffentliche Ord-nung bedrohten, die Gründung zu verweigern. Zusätzlich bezog sich das Gericht in seinem Beschluss auch auf den Vertrag von Lausanne und erklärte, sowohl von der Türkei als auch von Griechenland werde die Gemeinde in West-Thrakien als ‚muslimisch‘ definiert. Keine Berücksichtigung in der Begrün-dung des Ablehnungsbeschlusses fand dagegen die Tatsache, dass im Vertrag von Lausanne die Gesellschaft in West-Thrakien auch offen als ‚Minderheit‘ beschrieben und die Gründung von Vereinen mit dem Wort ‚Minderheit‘ im Namen erlaubt wird.

Zwei Jahre zuvor hatten die griechischen Behörden mit einer ähnlichen Begründung auch dem Verein ‚Jugendliche der Minderheit vom Fluss Meriç‘ die Gründung verboten, was damals Reaktionen in der Öffentlichkeit auslöste. Obwohl diese Namensverbote weiter aufrecht erhalten wurden, hatte man die Gründung des ‚Vereins für pomakische Kultur in der Präfektur Xanthi‘ gestattet, was zu einer wider-sprüchlichen Situation führte, die das Vertrauen in die griechischen Behörden ernsthaft erschütterte. Das Verwaltungsgericht Xanthi bezeichnet es in seinem Beschluss als Gefahr für die öffentliche Ordnung, dass nicht klar sei, ob sich das Wort ‚Minderheit‘ auf eine muslimische oder eine türkische Minderheit beziehe. Gleichzeitig hat es aber die ethnische Minderheitenbezeichnung ‚pomakisch‘ zugelassen und die Gründung des pomakischen Vereins erlaubt. Durch diese Handlungsweise hat sich das Gericht in einen rechtlichen Widerspruch verstrickt.

Das Thema muss in Europa zur Sprache gebracht werden

Der Beschluss, der nur das neueste Beispiel einer Reihe von antidemokratischen Maßnahmen in Grie-chenland ist, löste in weiten Kreisen Reaktionen aus. Auch der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa‘ (ABTTF), Halit Habipoğlu, äußerte sich auf einer Pressekonferenz zu dem Vorfall. Er erklärte, Griechenland beginne sich jeden Tag weiter von der Demokratie zu entfernen. „Man erlaubt uns schon nicht, Vereine mit dem Wort ‚türkisch‘ im Namen zu gründen. Nun geht man sogar noch einen Schritt weiter und verbietet uns auch die Gründung von Vereinen, die das Wort ‚Minderheit‘ im Namen tragen. Dies ist nicht im Sinne der Demokratie, es ist nicht im Sinne der Organisationsfreiheit. Doch es scheint so, als ob in unserem Land Griechenland der Wert von Begriffen wie Demokratie oder Freiheit nicht geschätzt wird und man uns daran hindern will, überhaupt irgendeinen Verein zu gründen, möge er nun heißen, wie er will.“ Habipoğlu fuhr fort, man dürfe die Angelegenheit nicht auf sich beru-hen lassen, sondern müsse das Thema auf europäischer Ebene zur Sprache bringen. „Unsere Freunde, die Gründer des Vereins, dürfen nicht aufhören dafür zu kämpfen, sie müssen jede rechtliche Möglich-keit in Griechenland ausschöpfen, um die Gründung ihres Vereins zu ermöglichen. Sollten sie dennoch auf diese Weise nicht zu einem Ergebnis kommen, so sollten sie sich unverzüglich an die europäischen Gerichte wenden und das Problem auf der Ebene der Europäischen Union zur Sprache bringen. Die ABTTF ist bereit, ihr Möglichstes zu tun, um ihnen dabei zu helfen.“ Der weitere rechtliche Fortgang der Angelegenheit ist noch unklar. Ob das nächsthöhere Gericht das Verbot zur Gründung des Vereins aufrechterhalten wird oder nicht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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