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Batı Trakya

Sieg der Westthrakien-Türken vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

11.10.2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat in einem am 11. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Klage des ‚Jugendverbandes der Minderheit von Evros’ den Beklagten, den Staat Griechenland, verurteilt. Der Gerichtshof ist zu der Auffassung gelangt, dass Griechenland gegen Arti-kel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, der die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit betrifft. Der Gründungsvorsitzende des ‚Jugendverbandes der Minderheit von Ev-ros’ Hasan Bekir Usta hatte 1996, kurz nachdem das Gericht 1995 unter Verweis auf den Gründungszweck den Verein verboten hatte, Klage vor dem EGMR erhoben. In seinem Beschluss aus dem Jahre 1996 hatte der Verwaltungsgerichtshof von Evros in Alexandroupolis die Tätigkeit des Vereins mit der Begründung un-tersagt, dass laut dem Abkommen von Lausanne in Westthrakien keine türkische Minderheit, sondern lediglich eine muslimische Minderheit definiert worden sei. In seinem begründeten Beschluss zu dem am 11. Oktober abschließend behandelten Klageantrag stellt der EGMR fest, dass der Verband bereits geschlossen wurde, bevor er seine Tätigkeit überhaupt aufgenommen hatte, und ohne dass beurteilt worden sei, welcher Art seine Aktivitäten waren. In dem Beschluss wird eindeutig festgestellt, dass die im Gründungszweck fest-gelegten Prinzipien keinerlei Bedrohung oder Gefahr für die demokratische Gesellschaft darstellten und auch keinerlei Hinweise oder Aufrufe zur Gewalt enthielten.

Die wichtigste Eigenschaft dieses Beschlusses aber ist seine Funktion als Musterprozess für die eben-falls zur Entscheidung anstehenden Klagen der anderen gerichtlich verbotenen Vereine der türkischen Minderheit in Westthrakien. Geklagt hatten auch der ‚Türkischen Union von Xanthi’ (İskeçe Türk Birliği), des ‚Verbands Türkischer Lehrer Westthrakiens’ (Batı Trakya Türk Öğretmenler Birliği) und des ‚Vereins Türkischer Frauen der Rhodopen’ (Rodop Türk Kadınlar Derneği). Erstmals wird in einem dieser Prozesse der gerichtlich verboten Vereine der Minderheit der giechische Staat im Beschluss des EGMR ausdrücklich verurteilt. Dies macht den Weg frei für eine Verurteilung der griechischen Rechtsprechung, wel-che die Bezeichnung „Türkisch“ bisher verbietet und deswegen Vereine schließt, durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Kommentare sprechen bereits davon, dass Griechenland möglicherweise gezwungen sein werde, die Bezeichnung „Türkische Minderheit“ zu akzeptieren.

Eine weiterer bedeutender Punkt ist die Einstimmigkeit, mit der der EGMR den Beschluss fasste. Daraus wird deutlich, dass sogar der griechische und der griechisch-zypriotische Richter als Mitglieder des Gericht-hofs zugunsten der Westthrakien-Türken gestimmt hatten.

Die Gerechtigkeit hat gesiegt, die türkische Minderheit in Westthrakien hat ihr Recht erhalten

Direkt nach der Beschlussverkündung gab Halit Habipoğlu, Vorsitzender der ‚Föderation der Westthrakien-Türken in Europa’ (ABTTF), eine Erklärung ab: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Sogar der griechische und der griechisch-zypriotische Richter am EGMR haben zugunsten der türkischen Minderheit in Westthrakien gestimmt. Dieser Beschluss hat für die verbotenen Vereine unserer Minderheit in Westthrakien die Bedeu-tung eines Präzedenzfalls. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat endlich die Beschränkungen der Vereinigungsfreiheit in Griechenland verurteilt. Jetzt geht es darum, dass auch die ‚Türkische Uni-on von Xanthi’ und unsere anderen Vereine ihr Recht bekommen. Griechenland muss jetzt die türkische Identität der Minderheit in Westthrakien anerkennen. Das heißt, es muss akzeptieren, dass es in Griechen-land eine türkische Minderheit gibt.“

Habipoğlu stellte noch einmal die großen Anstrengungen der heraus, welche die ABTTF auf internationaler Ebene zum Schutz der Rechte der türkischen Minderheit in Westthrakien unternommen hat: „Die Initiativen und Kampagnen, die wir in den vergangenen Jahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bei anderen europäischen Institutionen unternommen haben, beginnen jetzt Früchte zu tragen. Noch ist dieser Beschluss ein Einzelfall. Wir sind aber sicher, dass ihm weitere folgen werden und dass auch unsere übrigen verbotenen Einrichtungen ihr Recht erhalten werden.“ Griechenland sei in die Enge getrieben, erklärte Habiboğlu, und man könne jetzt zuversichtlich dem Tag entgegensehen, an dem es gezwungen sein werde, die türkische Minderheit in Westthrakien anzuerkennen


Der Text des Beschlusses ist beim EGMR nur in französischer Sprache abrufbar.