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Batı Trakya

Presseerklärung von Uranio Tokso

20.01.2004
Die Partei der mazedonischen Minderheit „Uranio Tokso“ ( Regenbogen), deren Zentrum sich in der Stadt Florina in Griechenland befindet, hat hinsichtlich der Unterzeichnung des Beschlusses über die Außerkraftsetzung des roten Bulletins vom stellvertretenden Außenminister A. Loverdos am 15.12.2003 eine Presseerklärung abgegeben. Das Bulletin sah vor, den Rückkehr der politischen Einwanderer mazedonischer Ursprung nach Griechenland zu verhindern, die während des Bürgerkrieges in Griechenland 1946-1949 vom Griechenland ins Ausland geflohen waren und zurzeit in Mazedonien ansässig sind. Die Presseerklärung wurde am 20.01.2004 in Florina/Lerin abgegeben.

In der Erklärung hieß es, dass man für die Einreise nach Griechenland immer noch Visum benötigt, obwohl der Beschluss über das Bulletin unterzeichnet worden ist, dass das Visum nur denjenigen erteilt werden können, die in Griechenland geboren sind und in deren Pässen keine slawischen Ortsnamen eingetragen sind, dass die slawischen Ortsnamen die Realität des Landes ist, dass die vorherigen slawischen Ortsnamen in Griechenland auch in den manchen amtlichen Dokumenten und Landkarten eingetragen sind, dass diese Anwendungen die Menschen zu rassistischen Ideologien führen, dass in dem durch den stellvertretenden Außenminister unterzeichneten Beschluss nicht erfasst ist, dass was man in Bezug auf die außerhalb Griechenlands lebenden Griechen mazedonischer Ursprung vorhat, dass die Einreisebestimmungen dieser Leute noch nicht erörtert worden sind, wann die Personen mazedonischer Ursprung, die in den letzten 20-30 Jahren aus wirtschaftlichen Gründen in andere Länder ausgereist sind und gemäß Artikel 20, Absatz 1c des Bürgergesetzes aus der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind, ihre Bürgerschaften zurückerhalten, dass das Gesetz 1266/1980 über die während des Bürgerkrieges ausgewanderten politischen Flüchtlinge, welches an das „Apartheid-Regime“ erinnert, dass der Beschluss über die Außerkraftsetzung des roten Bulletins erst nach der Ermöglichung der Rückkehr aller mazenonischstämmigen nach Griechenland und nach Gewährung der selben Rechte, die den nach 1982 nach Griechenland zurückgekehrten griechischstämmigen gewährten Rechte als ein positiver Beschluss angenommen werden kann und dass die mazedonischstämmigen in Griechenland nicht wie die in Amerika von den das Kontinent ausgebeuteten Spaniern mit kleinen Geschenken überredeten Einheimischen überredet werden können.