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Batı Trakya

Entwurf für Entschließungsantrag zum Report des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europaparlaments Hunault gebilligt

25.03.2009
Am 24. März billigte der Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats den Entwurf für einen Entschließungsantrag über den von Michel Hunault verfassten Bericht „Religionsfreiheit und andere Menschenrechte für nichtmuslimische Minderheiten in der Türkei und für die muslimische Minderheit in Thrakien (Ost-Griechenland)“.

Griechenland wird zur Lösung der Probleme der türkischen Minderheit aufgefordert

Im Entschließungsentwurf wird hervorgehoben, dass das Vorhandensein einer „nationalen“, „religiösen“ oder „sprachlichen“ Minderheit in einem Land als grundlegendes Element in einer Gesellschaft aufzufassen sei, welches nicht zu ihrer Spaltung, sondern zu ihrer Bereicherung beitrage.

Im Entwurf wird gefordert, dass die griechischen Behörden den Schulen der Minderheit die zur Gewährleistung eines hochwertigen Unterrichtsniveaus erforderliche Unterstützung zukommen lassen. Es solle auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass für die Minderheit neue Mittel- und Oberschulen eröffnet werden.

Weiter wird gefordert, dass an der Besonderen Pädagogischen Akademie in Thessaloniki auf qualitativ hohem Niveau in türkischer und griechischer Sprache ausgebildet werde.

Schließlich wird für den Bereich Bildung empfohlen, dass das Programm „Ausbildung für muslimische Kinder“ dauerhaft und insbesondere mit finanziellen Mitteln unterstützt werde.

Im Hinblick auf die religiösen Stiftungen wird in dem Entwurf dazu aufgerufen, das Gesetz Nr. 3647/2008 über den Rechtsstatus der religiösen Stiftungen der Muslime vollständig umzusetzen und anzuwenden.

Im Zusammenhang mit dem Problem der Muftis wird dazu aufgefordert, der muslimischen Minderheit zu gestatten, ihre religiösen Würdenträger und Autoritäten (ohne richterliche Kompetenzen) durch freie Wahl oder Einsetzung selbst zu bestimmen.

Im Hinblick auf den früheren Paragrafen 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts wird gefordert, dass die Verfahren der Personen, die ihre griechische Staatsbürgerschaft verloren haben, einschließlich derjenigen von ihnen, die nicht mehr in Griechenland leben und staatenlos wurden, innerhalb möglichst kurzer Zeit abgeschlossen werden.

Im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit und der Freiheit zur Vereinsgründung wird die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und damit die Legalisierung von Vereinen mit der Bezeichnung „türkisch“ im Namen gefordert.

Zum Entschließungsentwurf gab der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu folgende Erklärung ab: „Bei unserem Besuch bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 26. bis 30. Januar 2009 haben wir uns eingehend über den Entwurf zum Bericht von Michel Hunault informiert. Da der Bericht eine die Thesen Griechenlands unterstützende Form hatte, haben wir den mit dem Thema befassten Stellen bei unserem Besuch eine detailliertes Dossier mit Änderungsvorschlägen der ABTTF überreicht, das von Melek Kırmacı, Mitglied der ABTTF-Gruppe für Internationale Beziehungen und Lobbyarbeit, erstellt worden war. Heute erkennen wir im Text des vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte veröffentlichten Entschließungsewurfs, dass Hunault die Ansichten der türkischen Minderheit berücksichtigt hat. Sobald wir den für kommende Woche angekündigten Bericht in seiner endgültigen Form erhalten, werden wir ihn genauer analysieren und unsere Stellungnahme zum Bericht an die betreffenden Stellen übermitteln.“
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