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Batı Trakya

Hunault’s Bericht von PACE angenommen

28.01.2010
Am 27. Januar 2010 hat die Generalversammlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) im Rahmen der I. Ordentlichen Generalversammlung, das von Michel Hunault, Mitglied der PACE Kommission für Recht und Menschenrechte, verfasste Bericht über “Real-muslimische Minderheiten in der Türkei und Thrakien (Ost-Griechenland) im Anschluss an die muslimische Religionsfreiheit und andere Menschenrechte von Minderheiten” beraten. Am Mittwoch, den 27. Januar 2010 wurden über die Ansichten der vorgeschlagenen Änderungen, zusammen mit dem Bericht und dem Entwurf der Entscheidung, diskutiert, und nach einer Abstimmung angenommen.

Mit Hinblick auf den Bericht und den Entwurf einer Entscheidung, wurden von Mitgliedern der PACE vierzehn Empfehlungen für Änderungen und eine mündliche Empfehlung für eine Sub-Änderung gestellt. Obwohl drei Änderungen an dem Vorschlag, welche von Göran Lindblad (EVP / CD), Boriss Cilevics (SOC), Gültekin Hajibayli (EPP / CD), Aydin Abbasov (SOC), Aydın Mirzazada (EDG), Michael Hancock (ALDE) und Andreas Gross (SOC) am 26. Januar 2010 eingereicht wurden, zusätzlich von der Kommission für Recht und Menschenrechte angenommen wurden, lehnte die Generalversammlung diese innerhalb der Abstimmung ab.

Mit Hinblick auf den Entwurfstext der Entscheidung, wurde mit der Zusammenfassung der Änderungen vorgeschlagen, diese in drei Punkten vorzunehmen. Der erste Vorschlag, bezüglich der Frage der politischen Partizipation der türkischen Minderheit West- Thrakiens, fordert auf, dem Entwurfstext einer Entscheidung einen neuen Absatz hinzuzufügen, welcher die 3%- Prozent Hürde für die Wahl eines unabhängigen Kandidaten aufhebt. Zudem solle die Umverteilung der erweiterten Wahlkreise überdacht werden. Zusätzlich müsse dem Entwurfstext einer Entscheidung, in Hinblick auf den aufgehobenen Artikel 19 des griechischen Staatbürgerschaftsgesetzes, ein neuer Absatz hinzugefügt werden. Die vorgeschlagene Änderung forderte dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, welches die fatalen Folgen des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, Artikel 19, für alle Beteiligten aufhebt, auch wenn diese nicht mehr in Griechenland leben, oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes angenommen haben. Außerdem vermerken die geforderten Änderungen, dass Griechenland, insbesondere die Rückerstattung der Staatsbürgerschaft dieser Personen gewährleisten, und Hindernisse, die den Bürgern bei dem Verfahren der Einbürgerung, entgegenstehen, aufheben muss. Die dritte und letzte Änderung, die wieder im Zusammenhang mit dem aufgehobenen Artikel 19, griechisches Staatsbürgerschaftsgesetz, steht, fordert an, dass im Entwurf der Entscheidung, Fälle von Personen, die aufgrund der früheren Regelung ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, statt „sobald wie möglich“, „sofort“ behebt werden müssen.
In einer Stellungnahme, hinsichtlich des Themas, erklärte Halit Habipoglu, Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF): „Im Namen von ABTTF ist es schade, dass alle drei Änderungsanträge, die von sieben Mitgliedern der PACE vorgeschlagen wurden, trotz unserer intensiven Lobby- Arbeit, zuerst von der Kommission für Recht und Menschenrechte und später von der Generalversammlung verweigert wurde. Trotz allem, verdeutlicht uns die Tatsache, dass vierzehn Änderungen zusammen mit einer mündlichen Sub- Änderung bezüglich des Berichtes und des Entwurfstextes eines Beschlusses, auf die Tagesordnung gebracht worden sind, dass die Initiativen von ABTTF erfolgreich waren. Außerdem waren wir sehr darüber erfreut, dass alle Personen, welche den Vorschlägen in der Abstimmung zustimmten, den PACE Delegationen außerhalb der türkischen angehören. Dies bestätigt, dass die Initiativen von ABTTF, der türkischen Minderheit West- Thrakiens eine Lobby innerhalb der PACE geschaffen hat. Darüber hinaus demonstrierte die Ablehnung der Kommission und der Generalversammlung bezüglich der Nachfrage, aus welcher hervorgeht, dass der Begriff der Minderheit, bestehend aus Türken, Pomak und Roma, eine dreigliedrige Struktur hat, und daher die Sozial- Akademie in Thessaloniki außer in türkisch, auch Unterricht in Sprachen der Roma und Pomak anbieten soll, einen sehr wichtigen Punkt. Es ist eine positive Entwicklung, dass der Bericht von Michael Hunault, in Bezug auf die Probleme der türkischen Minderheit von West- Thrakien, trotz des Mangels an Informationen, von der Vollversammlung mit 102 „Ja-“ Stimmen angenommen wurde. Zudem hinaus ist es wichtig, dass die allgemeine Bedeutung des Berichts über den Friedensvertrag von Lausanne zwischen der Türkei und Griechenland hinausgeht, und den beiden Ländern empfiehlt, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Minderheitenbürger, zu erhöhen.“

Was bedeutet die von der PACE- Generalversammlung angenommene Entscheidung?

In der von der Generalversammlung verabschiedeten Entscheidung 1704(2010), bringt die Parlamentarische Versammlung zum Ausdruck, dass Minderheiten in Griechenland und der Türkei stark von der Geschichte beeinflusst seien, und dass es als selbstverständlich angesehen werde, dass die Behandlung von Minderheiten im 20. Jahrhundert sehr stark von der Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern gelitten hat. Darüber hinaus wird in der Entscheidung betont, dass die Existenz von „nationalen“, „religiösen“ und „linguistischen“ Minderheiten nicht die Gesellschaft aufteilt, sondern vielmehr eine Bereicherung für diese darstellt, und daher als ein wesentliches Element angesehen werden muss.

Zudem wird in der Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass Griechenland und die Türkei Hauptverantwortung für die Bürger innerhalb ihres Landes übernehmen müssen, statt ihren Blick auf die religiösen Minderheiten im Nachbarland zu fokussieren. Es wird bemerkt, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit aus Art. 45, Friedensvertrag von Lausanne, auf welches Griechenland und die Türkei beruhen, negativ ausgelegt wird. Vielmehr betont die Entscheidung, dass die Umsetzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit, welches trotz Ablehnung die Rechte der Minderheit gewährleisten soll, dem nationalen Zusammenhalt beider Länder einen erheblichen Schaden zufügen kann.

Die Entscheidung verlangt von Griechenland und der Türkei, dass diese ihre Bürger, unabhängig von den Geschehnissen im Nachbarland, nicht diskriminieren. Außerdem verlangt die Entscheidung von Griechenland und der Türkei die volle Gewährleistung der Rechte von nationalen Minderheiten, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegt hat. Dieses müsse unabhängig von der Tatsache geschehen, ob sie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und bestätigt haben, oder nicht. Trotzdem wird geäußert, dass die Ratifizierung des genannten Rahmenübereinkommens und der Europäischen Konvention für Regional- und Minderheitensprachen den Ausdruck beider Länder zum Schein bringen würde, dass diese die kulturellen Besonderheiten ihres Landes anerkennen und akzeptieren.
Neben der Erklärung, dass die Umsetzung des Rechts auf ethnische Selbstbestimmung in demokratischen und pluralistischen Ländern, seien es „nationale“, „religiöse“ oder „linguistische“, erfolgen müsse, werden beide Länder dazu aufgefordert, jeden möglichen Schritt zu übernehmen, um die Wahrnehmung innerhalb der Gesellschaft, dass Minderheiten als Ausländer betrachtet werden, zu ändern.

Was bedeutet die Entscheidung für die türkische Minderheit West- Thrakiens?

Bezüglich des Falles Griechenland, werden in dem besonderen Teil der Entscheidung insbesondere Empfehlungen zum Thema der Bildung, abgelegt. Während die Entscheidung griechische Autoritären dazu auffordert, sich für die Gewährleistung qualitativ- hochwertiger Bildung an Minderheitenschulen einzusetzen, sollen diese auch die Möglichkeit zur Gründung neuer Minderheitenschulen in Betracht ziehen. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Sozial-Pädagogische Akademie in Thessaloniki qualitativ- hochwertige Bildung in türkischer und griechischer Sprache gewährleisten muss, so dass sichergestellt werden kann, dass Person, die zukünftig an Minderheitenschulen unterrichten, eine angemessene Bildung erhalten. Die Entscheidung ruft im Bereich der Bildung zur finanziellen und dauerhaften Unterstützung des Programms „Bildung muslimischer Kinder“. Im Hinblick auf die Frage von Stiftungen, fordert die Entscheidung die vollständige Umsetzung des Gesetzes 3627/ 2008, um bezüglich der Frage des rechtlichen Status von Minderheiten-Stiftungen, eine präzise Regelung zu liefern. Zudem, heißt es im Wortlaut der Entscheidung bezüglich der Frage der Mufti, dass der muslimischen Minderheit gestattet werden sollte, ihre religiösen Führer durch Wahlen oder Ernennung, in freier Form zu wählen. So würde der Anwendung der Sharia ein Ende gesetzt, und ein System kompatibel mit der Europäischen Konvention zum Schutze nationaler Minderheiten geschaffen werden.

In Bezug auf die Problematik des Staatsbürgerschaftsgesetzes heißt es, dass die Fälle von Personen, die ihre Staatsbürgerschaft aufgrund der Anwendung des früheren Artikels 19 verloren haben, einschließlich derjenigen, die staatenlos geworden, aber nicht mehr in Griechenland leben, so bald wie möglich gelöst werden müssen. Darüber hinaus fordert die Entscheidung für die vollständige Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und somit für die Genehmigung von Stiftungen und Verbänden, die das Wort "Türken" in ihrem Namen enthalten. Zudem beantragt die Entscheidung die sofortige Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Infrastruktur und Wirtschaft von Thrakien, und zur Regelung der Quote öffentlicher Dienstleistungen.

Der gesamte Text der Entscheidung (1704/2010) kann unter
http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta10/ERES1704.htm
eingesehen werden.