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Batı Trakya

Eleftheri Thraki: Juristen fordern Aufhebung der Scharia in Thrakien

12.03.2010
Am 9. März 2010 veröffentlichte die Zeitung Eleftheri Thraki mit dem Bericht “Juristen fordern Aufhebung der Scharia in Thrakien”, dass Juristen, die auf der Veranstaltung der Menschenrechtsgruppe der Ökologischen Grünen Partei sprachen, die Abschaffung der Scharia Anwendung in Thrakien forderten.

Gemäß Pressemitteilung waren Präsident der Xanthi Anwaltskammer, Kostas Gunaris, Mitglied der Juristischen Fakultät der Aristoteles-Universität von Thessaloniki, Yar. Assoc. Dr. Lina Papadopulu, Mitglied der Juristischen Fakultät der Universität von Dimokritos, Yannis Ktistakis und Stellvertreter der Grünen Partei des Europäischen Parlaments, Mihalis Tremopoulos, Referenten der Veranstaltung. Nach dem Bericht erklärte der Präsident der Xanthi Anwaltskammer, Kostas Gunaris, dass Familien- und Erbrechtsfälle von 120.000 muslimischen Griechen ungerechter Weise von religiösen Beamten, ernannten Muftis, entschieden werden. Ferner wies Gunaris darauf hin, dass die Umsetzung der Scharia durch ernannte Muftis eine Menschenrechtsverletzung darstellen, und das Prinzip der Geschlechter- Gleichstellung verletzen würde. Desweiteren fügte Gunaris hinzu, dass mit Hinblick auf das Erbrecht eine ungerechte Situation entstehen würde. Zudem äußerte Yannis Kitsakis in dem Bericht seine Bedenken, dass trotz einer richterlichen Überwachung der Entscheidungen ernannter Muftis, diese blind von einer ein-richterlichen Vorinstanz bewilligt werden.

Bezüglich des Themas, wies Präsident der Föderation der West-Thrakien in Europa Halit Habipoğlu, darauf hin, dass Griechenland mit weitem nicht das einzige Land sei, in dem die Scharia ausgeübt werde. Auch Großbritannien und Frankreich erlaubten diese mit Hinblick auf die religiösen Minderheiten im eigenen Land. Desweiteren erklärte Halit Habipoglu: “Die kanonische Autonomie der Muftis im Bereich des Familien- und Erbrechts wird durch die rechtliche Autonomie im Bereich der Religion gewährleistet. Die autonome Struktur im religiösen Bereich der türkischen Minderheit West-Thrakiens wurde durch das 1881 Istanbul Abkommen, die 1913 Friedensabkommen und Protokolle von Athen, den 1920 Vertrag von Sèvres und den 1923 Friedensvertrag von Lausanne gewährleistet. Aufgrund dieser internationalen Vereinbarungen haben Muftis in West-Thrakien das Recht auf ausschließliche Zuständigkeit in den genannten Rechtsgebieten. Die Aussage, dass Familien- und Erbrechtsfälle in ungerechter Weise von Muftis entschieden werden, ist wahrheitswidrig. Darüber hinaus sind Personen, die in Familien- und Erbrecht autorisiert sind, nicht auserwählte, sondern vom Staat ernannte Muftis. Aufgrund der Tatsache, dass die ernannten Muftis Beamte sind, bezieht sich das Besorgnis im Hinblick auf die 2007 Ehe- Entscheidung, nicht auf die Muftis, sondern auf den Staat selbst. In seinem Buch “Rechtliche Unabhängigkeit der türkischen Minderheit in Griechenland” betont Dr. Turgay Cin, dass hinsichtlich der rechtlichen Haftung und des rechtlichen Status, keines der Mufti Entscheidungen von einer anderen gerichtlichen Instanz in Frage gestellt werden darf. Zudem weist er darauf hin, dass Inhalt der Mufti- Entscheidungen nur von einem Hauptmufti überprüft werden darf.
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