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Batı Trakya

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats Thomas Hammarberg warnt: einige hundert tausend Staatenlose in Europa bedürfen besonderen Schutzes

04.08.2011
Thomas Hammarberg, Kommissar für Menschenrechte des Europarats, weist in einem Anfang der Woche veröffentlichten Kommentar auf das Thema des Staatsbürgerschaftrechts und staatenloser Menschen in Europa hin. Nationale Angehörigkeit ist ein grundsätzliches Menschenrecht, das als „Recht, Rechte zu besitzen“ besonders hervorzuheben sei, so Hammarberg. Viele staatenlose Menschen haben kaum die Möglichkeit, ihre politische Stimme zu erheben, und geben sich in vielen Fällen aus Angst vor Diskriminierung selbst auf. Der Kommissar für Menschenrechte drückt seine Besorgnis darüber aus, dass selbst zum 50sten Geburtstag der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit von 1961 immernoch viele Menschen keine Nationalität besitzen und die Zahl der Staatenlosen in Europa nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) auf erschreckende 589 000 zu schätzen ist. Hammarberg verweist auf die gesellschaftliche Marginalisierung staatenloser Menschen, die nicht selten von Erziehungs- und Gesundheitshilfen, sozialer Unterstützung und dem Wahlrecht ausgeschlossen sind, wenn sie keine Geburtsurkunden, Personalausweise, Reisepässe oder andere Dokumente vorweisen können. Der Kommissar ermahnt die Staaten, in denen staatenlose Menschen leben, internationales Recht zu respektieren und fordert, dass Regierungen, Bürgerbeauftragte, nationale Menschenrechtsorganisationen und Nicht-Regierungs-Organisationen die Initiative zum Schutz staatenloser Menschen ergreifen.

Habipoğlu: Das Problem mit Artikel 19 ist die Wiederherstellung der Nationalität

Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), hält es für „äußert wichtig, dass der Kommissar für Menschenrechte des Europarats Thomas Hammarberg auf die Probleme staatenloser Menschen in Europa aufmerksam macht. Immernoch sind diese fundamentalen Probleme in Europa kaum bekannt. So hat es sich die ABTTF zur Aufgabe gemacht, die Problematik staatenloser Menschen, denen ihre Nationalität unter Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes entzogen wurde, auf die internationale Agenda zu setzen. Die meisten dieser denaturalisierten Menschen haben bis heute die Nationalität eines anderen Staates angenommen und leben im Ausland oder sind in Griechenland als Staaten- und Rechtslose geblieben. Wie vom Kommissar für Menschenrechte angemahnt, ist es „die Wiederherstellung der Nationalität“, die das Problem mit Artikel 19 ausmacht. Offenbar liegt es an der Regierung unseres Heimatlandes Griechenland, dieses Problem zu lösen.“
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