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Batı Trakya

Eintragungssantrag des Minderheitenvereins für Kultur, Folklore und Bildung von Evrenköy abgelehnt

18.08.2011
Das Zivilgericht erster Instanz von Komotini hat den Eintragungssantrag des Minderheitenvereins für Kultur, Folklore und Bildung von Evrenköy abgelehnt.

Nach Berichten des Magazins Rodop Rüzgarı lehnte das Zivilgericht den Eintragungssantrag EM 344/27.10.2010 am 13. April 2011 mit der Begründung ab, dass das Wort „Minderheit“ im Titel des antragstellenden Vereins nicht als „muslimisch“ oder „türkisch“ spezifiziert war. Im Falle dass „Minderheit“ auf das Wort „türkisch“ bezogen sei, so befand das Gericht, stehe der Titel des Vereins entgegen der öffentlichen Rechtsordnung, womit es auch die Ablehnung des Antrags Minderheitenvereins für Kultur, Folklore und Bildung von Evrenköy begründete.

Hinsichtlich des zivilgerichtlichen Urteilspruches sagt Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABBTF): „Wir sind durch die Presse auf die Verweigerung der Eintragung des Minderheitenvereins für Kultur, Folklore und Bildung von Evrenköy durch das Zivilgericht erster Instanz von Komotini aufmerksam geworden. Diese Entscheidung eines griechisches Gerichts offenbart sehr deutlich, dass sich in Griechenland bisher konkret noch nichts getan hat, was die Umsetzung der Richtersprüche des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angeht.“
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