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Batı Trakya

Innenminister Kastanidis überprüft die Wiederherstellung der griechischen Staatsbürgerschaft für thessalonikische Juden

07.09.2011
Der griechische Minister des Inneren, für Dezentralisierung und die E-Regierung hat sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der thessalonikischen Juden und deren Blutsverwandten zu überprüfen. Laut der Webseite In.gr wurde kürzlich ein Gesetz zur Neugestaltung von Aufenthaltsgenehmigungen mit verbesserten Sicherheitsmaßnahmen für ausländische Bürger und die lokale Verwaltung diskutiert. Innenminister Kastanidis forderte während dieser Verhandlungen die Überprüfung der Staatsbürgerschaftsoptionen für griechische Juden und deren Blutsverwandte, die während des Holocausts nach Israel geflohen waren. Er bezeichnete hierbei die Wiederherstellung der griechischen Staatsbürgerschaft der vor 1945 geborenen Juden, die ca. 400 Familien ausmachen, „eine Ehre für Griechenland“ und gab zu verstehen, dass er es für einen grober Fehler hielte, die Einbürgerung an irgendwelche Vorbedingungen zu knüpfen.

Die Gemeinschaft der thessalonikischen Juden lebt schon seit fast zwanzig Jahrhunderten in Griechenland und umfasste um 1900 ca. 80.000 Menschen. Nachdem Thessaloniki, aus dem Osmanischen Reich herausgelöst, unter griechische Kontrolle fiel, fing die stetige Emigration aus der Region in verschiedene Länder an. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges hatte sich die jüdische Bevölkerung Griechenlands halbiert. Am 9. April 1941 zogen deutsche Truppen in Thessaloniki ein und fingen umgehend damit an, ansässige Juden in Arbeitslager zu schicken. 1943 beschlossen die Deutschen ihr Vorgehen zur „Endlösung“, womit (wie in ganz Europa) auch in der Region Thessaloniki der Holocaust herrschte. In der Folge wurden vom 14. März bis zum 7. August 1943 43.880 thessalonikische Juden in neunzehn Zugkonvois nach Auschwitz und Birkenau deportiert. Nur wenige konnten dem entkommen und sich in Nachbardörfern oder Athen verstecken. Nach dem Krieg schließlich konnten nur diejenigen Juden in ihre griechischen Heimatstädte zurückkehren, die nicht ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten.

Präsident Halit Habipoğlu: „Auch tausende West-Thrakien Türken warten auf die Wiederherstellung ihrer Staatsbürgerschaft“

Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) versteht die Entscheidung des Innenministeriums vor allem als einen ersten Schritt in die richtige Richtung: „Wir halten es für eine richtige Überlegung des Innenministers, die Möglichkeiten der Wiedereinbürgerung der thessalonikischen Juden zu überprüfen. Gleichfalls müsste Herr Kastanidis aber Sensibilität für die Probleme der West-Thrakien Türken entwickeln, denen ebenso die griechische Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Es existieren etwa sechzig Tausend West-Thrakien Türken, die unter dem ehemaligen Artikel 19 des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes denaturalisiert wurden. Hierbei verloren sie nicht nur ihre Nationalität, sondern alle sozialen Rechte und Ansprüche in Griechenland. Heute leben diese zumeist als Staatenlose in Griechenland, wenn sie nicht die Nationalität eines anderen Landes angenommen haben. Diese Menschen wollen ihre Nationalität zurück haben. Die griechische Regierung sollte also auch hier ansetzen und eine richterliche Lösung für die Lösung der Probleme der West-Thrakien Türken anstreben.“