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Batı Trakya

Einige Kinder der türkischen Minderheit wurden nicht eingeschult, weil sie keinen staatlichen Kindergarten besucht haben

17.09.2012
Vorsitzender der ABTTF Halit Habipoglu: Die türkische Minderheit in West-Thrakien hat das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache, die griechische Regierung muss dafür sor-gen, dass für das entstandene Problem bei der Einschulung schnellsten eine Lösung gefunden wird


Im Jahr 2006 hatte Griechenland ein Gesetz erlassen, das Kindern mit vollendetem 5. Lebensjahr den Kindergartenbesuch vorschreibt. Dieses Gesetz hat nun im neu begonnenen Schuljahr die Probleme ausgelöst. Nach einer Erklärung der Freundschaft, Gleichheit und Frieden-Partei (DEB) konnten einige Kinder der türkischen Minderheit in West-Thrakien in den Städten Xanthi und Ko-motini nicht an der Grundschule angemeldet werden. Laut der DEB-Partei wurde die Begründung der Eltern, “ihre Kinder nicht in staatliche Kindergärten geschickt zu haben, weil es keine Vorschul-Kindergärten mit türkischer und griechischer Sprachbildung gibt”, von den Behörden nicht akzep-tiert.

Laut dem Gesetz 3518/2006 müssen alle Kinder, die nach dem 1. Januar 2003 geboren sind, mit Vollendung des 5. Lebensjahres einen Vorschul-Kindergarten besuchen. Der Antrag der türkischen Minderheit in West-Thrakien, die das im Lausanner Vertrag verankerte Recht hat, eigene Schulen zu gründen und zu verwalten, Vorschul-Kindergärten mit türkischer und griechischer Sprachbildung zu eröffnen, wurde beharrlich ignoriert. Aus diesem Grund sind nun die Schwierigkeiten bei der Ein-schulung der Kinder der türkischen Minderheit in die Grundschule aufgetaucht, weil sie nicht in staatliche Kindergärten mit nur griechischer Sprachbildung geschickt wurden.

Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habipoglu:“Die türkische Minderheit in West-Thrakien hat mit dem Lausanner Vertrag von 1923 und anderen Ab-kommen zwischen Griechenland und Türkei das Recht, eigene zweisprachige Kindergärten zu eröffnen. Allerdings haben die Behörden diese Forderung der Minderheit ignoriert. Es ist in der Verantwortung Griechenlands, eine Lösung für das somit bei der Einschulung entstandene Problem zu finden. Die griechische Regierung muss Kindern der türkischen Minderheit in West-Thrakien das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache garantieren und sollte endlich auf die Forderung der Min-derheit nach zweisprachigen Vorschul-Kindergärten reagieren.”