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Batı Trakya

Verurteilung seitens der FUEV!

05.06.2014
Die Polizei hat Cahit Mustafa, der in Rhodos türkisch unterrichtete, nach dreimaliger Festnahme inhaftiert, und zwar mit der Rechtfertigung, dass er vor den Wahlen des EU-Parlaments angeblich für die DEB Partei geworben hätte

Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat mit Nachdruck verurteilt, dass die Polizei Cahit Mustafa aus dem Kultur- und Bruderschaftsverein der Muslimischen Gemeinde in Rhodos, in dem er türkisch unterrichtete, vor den Wahlen des EU-Parlaments in Griechenland nach dreimaliger Festnahme willkürlich unter Aufsicht gestellt, und zwar mit der Begründung, dass er für die Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB) propagiert haben sollte. Die FUEV hat die griechischen Behörden aufgerufen, das freie Wahlrecht zu respektieren und das Recht auf Äußerung der Meinungsfreiheit der Bürger unter Garantie zu stellen.

Cahit Mustafa erteilte den türkischen Kindern aus Rhodos in den Räumlichkeiten des Kultur- und Bruderschaftsvereins der Muslimischen Gemeinde in Rhodos die türkische Sprache

Im Ruhestand ließ sich Cahit Mustafa, aus der Minderheit von West-Thrakien Türken, mit seiner Ehefrau Gülten Mustafa in Rhodos nieder, und lehrte den Schulkindern der türkischen Gemeinde in Rhodos, denen nach Schließung ihrer Schule im Jahre 1974 die muttersprachliche Bildung entzogen worden war, im Kultur- und Bruderschaftsverein der Muslimischen Gemeinde in Rhodos die türkische Sprache. Cahit Mustafa hat seine türkische Identität auch im öffentlichen Bereich eindeutig bekannt gegeben und die DEB Partei vor den Wahlen des EU-Parlaments am 25.Mai offen unterstützt, in dem er die Wahl-Flugblätter dieser Partei in Rhodos verteilte. Er wurde aufgrund der Werbung der Partei DEB, welche im Laufe ihrer Geschichte zum ersten Mal an der Wahl des EU-Parlaments teilgenommen hat, um eine Botschaft an die Geisteshaltung, die die Forderungen der türkischen Minderheit in West-Thrakien ignorierte, zu übermitteln, dreimal hintereinander festgenommen. Bei der erstmaligen Festnahme wurde er eine, bei den zweiten zwei Stunden und beim dritten Mal noch länger unter Aufsicht gestellt und anschließend freigelassen.

Die FUEV hat mittels ihrer Pressemitteilung vom 5. Juni 2014 ins Gedächtnis zurückgerufen, dass das freie Wahlrecht laut dem Artikel 3 des I. Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention unter Garantie gestellt sei. Die FUEV hat damit das Recht des einzelnen Individuums besonders unterstrichen, seine Meinungsfreiheit sowohl schriftlich wie auch mündlich zum Ausdruck zu bringen und hinzugefügt, dass jeder über das Recht verfügen würde, an der Führung seines Landes entweder unmittelbar oder aber über die gewählten Vertreter teilnehmen zu dürfen. Die FUEV verurteilte die willkürliche Festnahme des Herrn Cahit Mustafa seitens der griechischen Polizei und forderte die griechische Regierung auf, auf das Wahlrecht und die freie Äußerung der politischen Meinung jedes Bürgers uneingeschränkt zu achten.
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