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Batı Trakya

Die harte Botschaft des Ministerkomitees des Europarates an Griechenland

06.06.2014
Das Ministerkomitee des Europarates hat am 5. Juni 2014 die vorläufige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Griechenland auffordert, die Beschlüsse des EGMR über die Verfahren bezüglich der türkischen Minderheit von West-Thrakien und zwar über "Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland (Nr. 35151/05)”, "Emin und andere gegen Griechenland (Nr. 34144/05), und "Xanthi Türkische Union und andere gegen Griechenland (Nr. 26698/05)” ohne Verzögerung umzusetzen, zugestimmt.

Das Ministerkomitee hat Griechenland aufgefordert, einen Zeitplan für die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzureichen

Das Ministerkomitee, das seit 2008 den Verlauf der Umsetzung der drei Beschlüsse des EGMR über die Freiheit der Vereinsgründung der türkischen Minderheit von West-Thrakien mit Interesse beobachtet, hat diesmal eine anderweitige Entscheidung (interim Resolution) im Vergleich zu ihren bisherigen Entscheidungen (decision) während der vergangenen Sitzungen getroffen, mit der eine harte Warnung an Griechenland weitergeleitet wurde. Mit dieser Entscheidung forderte das Ministerkomitee die griechischen Behörden auf, einen Zeitplan für die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzureichen.

Das Ministerkomitee vermerkte unter anderem auch, dass die Gerichtsverhandlungen über die Fälle des Bildungsvereins der Minderheitenjugend in der Provinz Evros (Bekir-Ousta und andere), des Kulturvereins der türkischen Frauen in der Provinz Rhodopi (Emin und andere), und der Xanthi Türkischen Union (Xanthi Türkische Union und andere), deren Anmeldungsantrage nach den Beschlüssen des EGMR nicht eingetragen wurden, vor den zuständigen Gerichte nicht erneut eingeleitet worden sind. Weiterhin wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich die griechischen Behörden seit Juni 2013 darum bemüht haben, die einzelnen Maßnahmen für die beste Lösung der o. g. drei Verfahren zu treffen. Jedoch haben die griechischen Behörden bis jetzt verpasst, konkret mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Lösung für die Umsetzung der Beschlüsse des EGMR untersucht worden sind. Auch einen dafür vorgesehenen Zeitplan wurde dem Ministerkomitee nicht vorgelegt.

Während seiner Sitzung mit der Nummer 1172 am 06.06.2013 hat das Ministerkomitee die entsprechende Überprüfung über die erwähnten drei Vereine unter dem Sammelbegriff "Bekir-Ousta-Gruppe" in die Wege geleitet und auf der Sitzung im Juni 2013 die griechischen Behörden darum gebeten, einen entsprechenden Bericht über die ihrerseits vorgesehenen Maßnahmen hierfür rechtzeitig dem Komitee vorzulegen, damit im Vorfeld eine finanzielle Bewertung über die vorgesehenen Maßnahmen Griechenlands zustande kommen könnte. Am 5.Dezember 2013 hat das Ministerkomitee auf seiner Sitzung mit der Nummer 1186 die griechische Regierung erneut aufgefordert, einen schriftlichen Bericht über die Zeitplanung zur Durchführung der ihrerseits vorgesehenen Maßnahmen unter der Berücksichtigung des vergangenen Zeitabschnittes und zwar vom Beginn der Endgültigkeit der Beschlüsse des EGMR bis zum heutigen Tag, einzureichen. Ansonsten sollte ein Text zum Beschlussinhalt entworfen werden.

Den entsprechenden Entschluss des Ministerkomitees des Europarats können Sie über die folgende Link-Anschrift einsehen:
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/ResDH(2014)84&Language=lanEnglish&Ver=original&Site=CM&BackColorInternet=
DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864
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