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Batı Trakya

Türkische Minderheit von West-Thrakien im U.S.-Jahresbericht 2013 über die Religionsfreiheit in Griechenland

26.08.2014
ABTTF- Vorsitzender Halit Habip Oğlu: Obwohl der Jahresbericht 2013 des Außenministeriums von Vereinigten Staaten über die Religionsfreiheit die Probleme, denen die türkische Minderheit vom West-Thrakien im religiösen Bereich ausgesetzt ist, nicht erwähnt, reflektiert dieser jedoch die offizielle Haltung der griechischen Regierung voll und ganz

In diesem Bericht ist die Rede davon, dass man eine sogenannte mit dem Lausanner Friedensvertrag in West-Thrakien offiziell anerkannte “Muslimische Minderheit“ von 120.000 Menschen (1,1 % der Gesamtbevölkerung) geschaffen hatte. Weiterhin bewertet man die staatliche Änderung des Gesetzes, welches im Januar 2013 als Alternative zum griechisch-orthodoxen Bildungssystem in Kraft trat und den Einsatz von 240 Religionslehrern zwecks Erlernung des Korans in den staatlichen Schulen in Thrakien (West-Thrakien) vorsah (genannt als „Gesetz über 240 Imame“). Jedoch beinhaltete dieser Bericht keine Spuren von Erklärungen, dass die türkische Minderheit gegen dieses sog. „Gesetz über 240 Imame“ beharrlich entgegenwirken wollte und aus welchem Grund überhaupt.

Genehmigung für die Bau- und Reparaturarbeiten von Moscheen und Gotteshäusern

Laut dem Bericht soll die Regierung im August ebenfalls ein neues Gesetz akzeptiert haben, welches Ausnahmegenehmigungen für die Bauarbeiten von Gebäuden ohne Baugenehmigung, einschließlich Moscheen und Gotteshäuser, innehat, so dass die entsprechende Bau- und Reparaturgenehmigungen für die Moscheen sowie Gotteshäuser, die über kein Immobilien-Eigentumsrecht verfügen und mit den Vorschriften der Bebauung nicht im Einklang stehen, ermöglicht werden können.

Mufti-Probleme

In diesem Bericht bringt man noch zum Ausdruck, dass die muslimische Minderheit in West-Thrakien nach dem Lausanner Friedensvertrag die Rechte bekommen hatte, ihre Moscheen und Stiftungen zu verwalten, und über ein doppelsprachiges Bildungssystem zu verfügen. Des weiteren sollen die (staatlich ernannten) Muftis, deren Gehälter durch die Regierung geleistet werden, berechtigt sein, ihre rechtlichen Befugnisse im Familienrecht umzusetzen. Die Muslime, die wo anders als in Thrakien leben, sollen über diese Rechte, die laut dem erwähnten Vertrag gewährleistet sind, nicht verfügen können. Diesem Bericht zufolge soll die Regierung nur die muslimischen Geistlichen anerkennen, die seitens der griechischen Regierung ernannt worden sind. Außerhalb Thrakiens würden sich sonst keine muslimischen Geistlichen mehr befinden, deren Ernennung seitens der Regierung in die Wege geleitet wurde. Ansonsten sollten einige Muslime auf den Dodekanes-Inseln versucht haben, manche Rechte und Anerkennungen in Anspruch zu nehmen, die der Lausanner Friedensvertrag mit sich gebracht hatte.

Ebenfalls erwähnte man in diesem Bericht, dass sich manche Mitglieder der türkischen Minderheit in einer Lobby-Bemühung befinden sollen, damit die Muftis direkt gewählt werden dürfen, ohne ihre rechtliche Befugnisse dabei zu verlieren. Dagegen vermerkte man, dass die Regierung ihre Haltung zur Ernennung dieser Muftis gerade deshalb beibehält, da diese berechtigt sind, ihre richterlichen Befugnisse zu praktizieren. Während manche Muslime die staatlich ernannten Muftis anerkennen, würden manche andere dagegen zwei “inoffizielle“ Muftis wählen und hierbei einen gewissen Druck zur direkten Wahl der offiziellen Muftis ausüben.

Halit Habip Oğlu, Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) sagte diesbezüglich folgendes: „Obwohl der Jahresbericht 2013 des Außenministeriums von Vereinigten Staaten über die Religionsfreiheit nicht die Probleme der türkischen Minderheit im religiösen Bereich beinhaltet, spiegelt dieser jedoch die Haltung der Regierung haargenau wieder. Als ABTTF werden wir dazu einen Parallelbericht erstellen, in dem wir zum Ausdruck bringen, warum wir als Minderheit bezüglich der Mufti-Frage und des Gesetzes über 240 Imame durchaus in der Lage sind, unsere eigenen Muftis selbst wählen zu dürfen, und aus welchem Grund das sog. 240-Imamengesetz ein solches Gesetz darstellt, was die Religions- und Meinungsfreiheit grundsätzlich verletzt.“

Über diesen Bericht können Sie unter der folgenden Link-Adresse verfügen: http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm#wrapper
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