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Batı Trakya

ECRI hat ihren 5. Bericht über Griechenland veröffentlicht

25.02.2015
Die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) hat am 24. Februar 2015 ihren 5. Bericht über den Kampf gegen Rassismus und Intoleranz in Griechenland veröffentlicht.

Die ECRI behandelt die türkische Minderheit vom West-Thrakien in ihrem Bericht, den sie nach ihrem im März 2014 stattgefundenen Besuch in Griechenland mit dem Inhalt über die Entwicklungen bis Juni 2014 vorbereitet hatte, unter der Bezeichnung “muslimische Minderheit in West-Thrakien“. In dem als Anhang zu dem Bericht veröffentlichten Regierungsansicht behauptet die griechische Regierung, dass die Region, in der die Mitglieder der Minderheit leben, eine Regionalregierung des Gebiets von Ost-Mazedonien und Thrakien heißt und die Bezeichnung „West-Thrakien“ nicht der Wahrheit entspricht.

Ungünstige aufgrund der Umsetzung des Artikels 19 hervorgekommene Bedingungen müssen aufgehoben werden

Die ECRI bringt zum Ausdruck, dass ca. 60.000 Mitglieder der türkischen Minderheit von West-Thrakien zwischen den Jahren 1955-1988 aufgrund der Praktizierung des ehemaligen 19. Artikels des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurden und diese gezwungen sind, einen neuen Antrag zum Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft stellen zu müssen, jedoch nur unter der Bedingung, wenn sie heute noch in Griechenland residieren. Die ECRI empfiehlt den griechischen Behörden, die ungünstigen Voraussetzungen, die durch die Praktizierung des Artikels 19 hervorgerufen wurden und den neuen Erwerb der verlorenen Staatsbürgerschaft vieler Bürger nicht ermöglichen, zu verbessern.

Bildungsstandard in den Schulen der türkischen Minderheit müssen mit dem Niveau in den staatlichen Schulen gleich gestellt werden

Die ECRI erwähnt in ihrem Bericht über die Probleme im Bildungswesen als Kernpunkt der Angelegenheit und bringt zum Ausdruck, dass es in Komotini und Xanthi nur zwei Sekundärschulen gibt, die zweisprachig in türkisch und griechisch unterrichten. Dementsprechend soll der in den Schulen der türkischen Minderheit existierende Mangel an Lehrquellen ein niedriges Bildungsniveau und als Schlussfolgerung wirtschaftliche Diskriminierung sowie Marginalisierung mit sich bringen. Die ECRI empfiehlt in ihrem Bericht, das Bildungsstandard in den zweisprachigen Schulen der türkischen Minderheit in West-Thrakien mit dem Niveau in den staatlichen Schulen gleich zu stellen.

Die ECRI erwähnt das Problem im Kindergarten im Dorf Şahin und empfiehlt die Herstellung eines Dialogs mit den Vertretern der Minderheit, damit eine Lösung für dieses Problem gefunden werden kann

Weiterhin bringt die ECRI zum Ausdruck, dass die Vorschulerziehung anhand des Gesetzes mit der Nummer 3518 von 2006 als zwangsläufige Pflicht verabschiedet wurde, wobei jedoch keine besondere Maßnahmen für die türkische Minderheit von West-Thrakien getroffen sind. Nach ECRI sind die Vorschläge, die zweisprachigen Kindergärten der türkischen Minderheit als Zusatz zu den bestehenden zweisprachigen Kindergärten zu eröffnen, seitens der griechischen Regierung abgelehnt worden. Bei diesem Anlass erwähnt die ECRI das im Dorf Şahin entstandene Problem und empfiehlt, dass das Schulrecht der Kinder keineswegs riskiert und dieses Problem durch den Dialog mit den Vertretern der Minderheit gelöst werden soll.

Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habip Oğlu hat dazu folgende Erklärung abgegeben: „Bezüglich des 5. Berichtes der ECRI über Griechenland werden wir einen Parallelbericht wie bei den Berichten über Menschenrechte und Religionsfreiheit der USA vorbereiten, und die Ansichten unserer Minderheit über die Punkte, die im ECRI-Bericht entweder ganz fehlen oder sehr oberflächlich erwähnt wurden, an die ECRI weiterleiten.“

Sie finden den vollständigen 5. ECRI-Bericht über Griechenland unter dem folgenden Link: http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/Library/PressReleases/178-24_02_2015_Greece_en.asp