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Batı Trakya

ABTTF reichte eine schriftliche Erklärung an den UN-Menschensrechtsrat ein

22.03.2016
ABTTF stellte in ihrer schriftlichen Erklärung die Probleme dar, denen die türkische Minderheit von West-Thrakien im Bereich der Anerkennung auf ethnischer Basis und Vereinigungsfreiheit ausgesetzt ist

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Nichtanerkennung ethnischer Identität der West-Thrakien Türken in Griechenland und Einschränkungen auf Vereinigungsfreiheit der Minderheit“ an die die 31. ordentliche Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, die vom. 29. Februar-24. März 2016 in Genf in der Schweiz stattfindet, eingereicht. In ihrer schriftlichen Erklärung vermerkte die ABTTF, dass Griechenland die hierzulande lebende türkische Minderheit von West-Thrakien als die „muslimische Minderheit in Thrakien“ anerkennt und deren ethnisch türkische Identität leugnet. Weiterhin hat die ABTTF zum Ausdruck gebracht, dass die Vereine, deren Namen das Wort „türkisch“ beinhalten, geschlossen und die Anträge zur Gründung neuer Vereine abgelehnt wurden. Des Weiteren hat die griechische Regierung 1983 deklariert, dass es in Griechenland überhaupt gar keine Türken gibt und die Angehörigen der muslimischen Minderheit eigentlich nichts anderes sind, als griechische Muslime. Aufgrund dieser Rechtfertigung haben die griechischen Gerichte 1986 ihre Urteile gefällt, die Türkische Union von Xanthi, die Türkische Jugendunion von Komotini und die Türkische Lehrerunion von West-Thrakien zu schließen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinen in den Jahren 2007 und 2008 einstimmig beschlossenen Urteilen über die Türkische Union von Xanthi, den Kulturverein der Türkischen Frauen von Rodopi, und den Jugendverein der Minderheit von Evros, die aufgrund ihrer Vereinsnamen mit dem Wort „türkisch“ geschlossen oder ihr Eintragungsantrag nicht genehmigt wurden, Griechenland dazu verurteilt, die Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien verletzt zu haben. Obwohl mehrere Jahre inzwischen vergangen sind, hat Griechenland diese Urteile immer noch nicht umgesetzt, so die ABTTF.

In ihrer Erklärung teilte die ABTTF mit, dass das Ministerkomitee des Europarates jüngste Entwicklungen sehr intensiv verfolgt, ob die erwähnten drei EGMR-Urteile unter „Bekir-Ousta-Gruppe“ seitens der griechischen Regierung umgesetzt wurden. Dementsprechend hat das Ministerkomitee mit seinem am 5. Juni 2014 verabschiedeten Zwischenbeschluss die griechische Regierung aufgefordert, notwendige Schritte zur Umsetzung der EGMR-Urteile zu unternehmen. Weiterhin vermerkte die ABTTF, dass sich Griechenland laut dem während der Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) im September 2015 verabschiedeten Bericht, der durch den Parlamentarier Klaas de Vries verfasst wurde, unter der neun Mitgliedsstaaten des Europarates befindet, wo die Quote der Nichtumsetzung der EGMR-Urteile am höchsten liegt. Die Anzahl der seitens Griechenlands nicht umgesetzten EGMR-Urteile belaufen sich zum Jahresende 2014 auf 558.

Mit ihrer schriftlichen Erklärung hat die ABTTF die griechische Regierung dazu aufgefordert, die EGMR-Urteile in Bezug auf die Türkische Union von Xanthi, den Kulturverein der Türkischen Frauen von Rodopi und den Jugendverein der Minderheit von Evros ohne weitere Verzögerung umgehend umzusetzen und die dafür notwendigen Änderungen in ihrem nationalen Rechtssystem vorzunehmen. Dementsprechend soll die griechische Regierung als Bestandteil ihrer allgemeinen Politik neue Strategien zum Schutz und zur Förderung der Rechte der in Griechenland lebenden Minderheiten herstellen.

Um den Gesamtinhalt der von ABTTF an die 31. ordentliche Sitzung des UN-Menschenrats eingereichten schriftlichen Erklärung zu lesen, bitte klicken Sie auf den folgenden Link:
http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=171&t=7
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