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Batı Trakya

Parlamentarische Anfrage bezüglich der Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien an die Europäische Kommission

19.04.2016
Mit ihrer Anfrage haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstrichen, dass Griechenland die EGMR-Urteile beharrlich nicht umgesetzt hat.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) Tatjana Ždanoka (Lettland, die Grünen/EFA), Judith Sargentini (Niederlande, die Grünen/EFA) und Jordi Sebastià (Spanien, die Grünen/EFA) haben eine Anfrage mit der Überschrift „Nichtumsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch Griechenland“ an die Europäische Kommission eingereicht.

Die parlamentarische Anfrage, die seitens der drei Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) in jüngster Vergangenheit im Rahmen ihrer vor dem EP durchgeführten Lobby-Tätigkeiten getroffen hatte, gemeinsam eingereicht wurde, weist auf verschiedene Urteile des EGMR hinsichtlich der Verletzung der Vereinigungsfreiheit bei den Fällen bezüglich der Organisationen der in Griechenland lebenden Minderheiten. In ihrer Anfrage legen die drei Abgeordneten dar, dass der EGMR bei den Fällen von Sidiripoulos und andere gegen Griechenland (26695/95), Türkische Union von Xanthi und andere gegen Griechenland (26698/05), Emin und andere gegen Griechenland (34144/05), Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland (35151/05) und Mazedonisches Haus der Zivilisation gegen Griechenland (1295/10) zum Urteil gelang, dass der Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurde. Dennoch lehnen die griechischen Behörden weiterhin ab, die erwähnten EGMR-Urteile umzusetzen und die betreffenden Vereine der Minderheiten einzutragen. Manche dieser Prozesse dauern schon fast 20 Jahren an, so die Abgeordneten.

Mit ihrer Anfrage fragen die drei Abgeordneten die Europäische Kommission, ob sie über Kenntnisse der beschriebenen Situation verfügt, ob die Nichtumsetzung der EGMR-Urteile ein möglicher Hinweis einer systematischen Drohung gegen die Rechtstaatlichkeit in Griechenland darstellt und sie beabsichtigt, den Rahmenplan der EU über Rechtstaatlichkeit aktivieren wird.

Bekanntlich hat der EGMR mit seinen in den Jahren 2007 und 2008 einstimmig beschlossenen Urteilen über die Türkische Union von Xanthi, den Kulturverein der Türkischen Frauen von Rodopi, und den Jugendverein der Minderheit von Evros, die aufgrund ihrer Vereinsnamen mit dem Wort „türkisch“ geschlossen oder ihr Eintragungsantrag nicht genehmigt wurden, Griechenland dazu verurteilt, die Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien verletzt zu haben. Jedoch lehnt Griechenland beharrlich ab, die angesprochenen Urteile umzusetzen.
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