ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

Die USA hat den Menschenrechtsbericht 2016 über Griechenland veröffentlicht

09.03.2017
ABTTF Präsident Halit Habip Oğlu: “Obwohl man im Bericht die Probleme unserer Minderheit sehr kurz und oberfläclich angesprochen hat, wird jedoch besonders in Bezug auf die Definition, die Bevölkerung und die demographische Struktur der Minderheit erneut die offizielle Staatsthese wiederholt”.

Der jährliche Menschenrechtsbericht des Außenministeriums der USA über die Menschenrechtsverletzungen in den Ländern weltweit wurde dieses Jahr am 3. März 2017 veröffentlicht. In diesem Menschenrechtsbericht 2016 über Griechenland finden wiederum, wie es jedes Jahr der Fall ist, die gleiche Defination ''Die muslimische Minderheit in West-Thrakien'' und die Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien teilweise ihren Platz.

Die türkische Minderheit in West-Thrakien steht in diesem Bericht wie folgt:

In diesem Bericht, in dem die Rede von Einschränkung der Freiheit bestimmter ethnischen Minderheitengruppen, einschließlich der türkischen Minderheit in West-Thrakien, wegen der Defination ''Muslimische Minderheit'' ist, werden die Themen in Bezug auf die Minderheit wie folgt zum Ausdruck gebracht:

In diesem Bericht wird zum Ausdruck gebracht, dass eine große Anzahl von Personen, die sich als Mitglied einer Minderheitengruppe bekennt hat, mit den Schwierigkeiten bezüglich der freien Äußerung eigener Defination und der Fortsetzung eigener Kultur auseinandersetzen musste, auch wenn die Regierung das Recht des Individuums für Selbstidentifizierung anerkannt hat. Im Bericht der USA wird weiterhin vermerkt, dass die Vereine, deren Bezeichnung auf ethnischer Grundlage den Begriff ''Türk'' oder ''Türkisch'' beinhalten, seitens der Gerichte nicht ins Register eingetragen wurden.

Bevölkerung und Demographie

Obwohl es auch in diesem Jahr im Bericht der USA von der Defination die Rede ist, dass die Regierung laut dem Lausanner Friedensvertrag “Die muslimische Minderheit von ca. 100.000 bis 120.000 Menschen aus den ethnischen Gruppen einschliesslich der Türken, Pomaken und Romas zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Vertrags offiziell anerkannt haben soll, wird im Bericht 2016 behauptet, dass manche Pomaken und Romas aufgrund des seitens einer “Türkisch sprechenden Gesellschaft” ausgeübten Drucks ablehnen sollen, neben der türkischen Identität eine weitere Identität der Pomaken und Romas zu besitzen.

Die Unausgeglichenheit zwischen der Bevölkerungszahl der West-Thrakien Türken und der im Bericht der USA angegebenen Anzahl wurde in diesem Bericht weiterhin deutlich. Im Bericht des Jahres 2013 betrug die Anzahl 150.000, im Bericht 2014 entsprach dies 120.000 und dieses Jahr belief es sich auf 100.000 bis 120.000, wie es auch im vorigen Jahr der Fall war.

Bildung

In diesem Zusammenhang verwies man sich im Menschenrechtsbericht der USA auf den Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und vermerkte, dass es nur zwei Mittelschulen geben sollte, die ihre Bildung zweisprachig, also türkisch und griechisch unterrichten. Anders als im letzten Jahr bezog man sich auf die Verordnung des Bildungsdirektors des Landes Makedonien-Thrakien bezüglich der schulinternen Korrespondenz und des Schriftwechsels in den Minderheitenschulen, was durch manche Mitglieder der Minderheit, einschließlich eines Abgeordneten, so ausgelegt wurde, dass die türkische Sprache in diesen Schulen verboten ist.

Die Anwendungen des Scharia-Gesetzes
Unter der Rubrik der Methoden der Gerichtsverfahren werden die Erklärungen erneut wiederholt, die im Bericht des vorigen Jahres zum Ausdruck gebracht wurden und in den Bereichen wie Nachlass und bürgerliches Recht wiederum erneut darauf hingewiesen, dass die Muslime, welche seitens der sog.''staatlich ernannten Muftis'' verheiratet worden sind, dem Scharia-Gesetz unterliegen. Auf Wunsch können sie jedoch von der Handlungsfähigkeit Gebrauch machen und sich an die Gerichte wenden, die das bürgerliche Gesetz praktizieren. Laut der Bestimmung des Landes sollen die Beschlüsse, die durch die ernannten Muftis getroffen worden sind und mit dem griechischen Verfassungsgesetz sowie den internationalen Menschenrechtsübereinkommen im Widerspruch stehen, seitens der Gerichte nicht umgesetzt werden. So im Bericht.

Die rassistische Gewalt

Im Bericht wird zum ersten Mal darauf hingewiesen, dass das Netzwerk der rassistischen Gewalt durch eine örtliche politische Figur aus der Mehrheitsbevölkerung im Dezember 2015 in einer Polizeiwache den Vorsitzenden eines Sport- und Kulturvereins der Minderheit verbal attackiert hat. Weiterhin wird im Bericht mitgeteilt, dass die Polizei diese Verbalattacke nicht als rassistische Gewalt beurteilt und den Täter nicht festgenommen hatte. Jedoch nehmen die Hass-Delikte, denen die türkische Minderheit im Jahre 2016 ausgesetzt sind, im Bericht ihren Platz nicht ein.

Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habip Oğlu sagte dazu folgendes: “Der Abschnitt des Menschenrechtsberichts 2016 der Vereinigten Staaten über Griechenland, was die türkische Minderheit in West-Thrakien innehat, ist mit dem Bericht des vorigen Jahres im großen Maße identisch. Obwohl im Bericht die Probleme unserer Minderheit sehr kurz und oberflächlich angesprochen werden, wird die staatliche offizielle These über die Defination unserer Minderheit sowie ihre Bevölkerung und demographische Struktur erneut wiederholt. Als ABTTF werden wir dazu, wie im vorigen Jahr, einen Parallelbericht erstellen und die Ansicht unserer Minderheit über die im Bericht erwähnten Themen an die entsprechenden Behörden weiterleiten”.

Um den Gesamtbericht über Menschenrechte 2016 in Griechenland zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
https://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/humanrightsreport/index.htm#wrapper
FOTOGALERIE