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Batı Trakya

Warnung seitens des Ministerkomitees des Europarats an Griechenland

15.03.2017
Falls Griechenland keine konkreten Schritte zu einer endgültigen Lösung in Bezug auf die Umsetzung der Urteile des EGMR bis September 2017 unternimmt, so wird das Ministerkomitee eine zweite Interimsresolution annehmen, was Griechenland anbetrifft.

Im Rahmen seiner Überwachungssfunktion zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat das Ministerkomitee des Europarats hielt sein erstes Meeting des Jahres vom 7.-10. März 2017. Da trotz des Beschlusses, den das Ministerkomitee nach seiner während des 1280. Treffens vom 7. März 2017 realisierten Untersuchung getroffen hatte, gar kein Ergebnis für die Umsetzung der drei Urteile des EGMR in Bezug auf die Freiheitsverletzung der Vereinsgründung der West-Thrakien Türken erzielt wurde, hat der Europarat Griechenland diesbezüglich kritisiert. Das Ministerkomitee hat beschlossen, eine Interimsresolution über Griechenland vorzubereiten, wenn bis zur Untersuchung im September 2017 kein konkreter Fortschritt in dieser Beziehung gewährleistet wird.

Das Ministerkomitee hat Griechenland dazu aufgefordert, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu treffen, damit ein Prozess für drei Vereine erneut grundsätzlich aufgerollt werden kann

Der EGMR hatte bei seinem ersten Urteil von Oktober 2007 (der Fall von Bekir Usta und die andere) bezüglich des Verfahrens des Jugendvereins der Minderheit in Evros die Entscheidung getroffen, dass die Regierung in Athen den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention übertreten hatte, der sich auf die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit bezieht. Am 27. März 2008 kam EGMR in den Fällen bezüglich der Schließung der Türkischen Union in Xanthi, aufgrund der Verwendung des Begriffs “türkisch” in seinem Namen (die Türkische Union in Xanthi und andere), und wegen der Nichtgründung des Kulturvereins der türkischen Frauen in Rhodopi (Emin und andere) zu dem Urteil, dass Griechenland die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt hatte.

Das Ministerkomitee, welches die Umsetzung der drei Urteile des EGMR in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit der West-Thrakien Türken durch die griechische Regierung unter dem Prozess von Bekir Usta-Gruppe seit 2008 verfolgt, hat aufgrund der beharrlichen Nichtumsetzung der EGMR-Urteile seitens der griechischen Regierung im Juni 2014 eine Interimsresolution angenommen und die Behörden Griechenlands dazu aufgefordert, einen konkreten Terminkalender über die Umsetzung der EGMR-Urteile vorzulegen.

Bei der letzten Überprüfung hat das Ministerkomitee am 7. März die jüngsten Entwicklungen über die Prozesse der Bekir Usta-Gruppe besprochen. Bei seiner nach einer reiflichen Überprüfung getroffenen Entscheidung soll das Ministerkomitee mit einem besonderen Vermerk unterstrichen haben, dass in Griechenland ein neuer Mechanismus zwecks Umsetzung der EGMR-Urteile hergestellt werden muss. Das Ministerkomitee hat aber auch gleichzeitig Griechenland kritisiert, weil seit der letzten Untersuchung im März 2016 bis zum heutigen Tag kein einziges Ergebnis über die einzelnen Maßnahmen erzielt worden ist, die vorher bezüglich der Prozesse der Bekir Usta-Gruppe vermerkt wurden. In Anbetracht der inzwischen vergangenen Zeitperiode nach den EGMR-Urteile hat das Ministerkomitee die Behörden Griechenlands im Rahmen des neu entstandenen Mechanismus dazu aufgefordert, entweder die Prozesse neu aufrollen zu lassen oder die neuen gesetzlichen Maßnahmen zu treffen, welche die Änderung der betreffenden Prozedur und damit die Eintragung der Vereine ins Vereinsregister ermöglichen können. Das Ministerkomitee hat die griechischen Behörden dazu aufgefordert, die notwendigen Schritte dermaßen vorzunehmen, damit die Prozesse von Grund auf neu aufgerollt werden können.

Die betreffende Entscheidung des Ministerkomitees ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://search.coe.int/cm/pages/result_details.aspx?ObjectId=09000016806faaa2
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