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Batı Trakya

Parallelbericht von ABTTF als Antwort auf den US- Jahresbericht 2017 über Religionsfreiheit in Griechenland

11.06.2018
In ihrem Parallelbericht bringt ABTTF die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien im Bereich Religionsfreiheit zum Ausdruck.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht als Antwort auf den am 30. Mai 2018 vom Außenministerium der Vereinigten Staaten (US) herausgegebenen Jahresbericht 2017 über Religionsfreiheit in Griechenland erstellt und bei den zuständigen US-Behörden eingereicht. In ihrem Parallelbericht schildert ABTTF detailliert die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die gemäß dem Athener Vertag von 1913 sowie dem Lausanner Vertrag von 1923 religiöse Autonomie besitzt.

In ihrem Parallelbericht erklärt ABTTF, dass der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien ihr Recht, ihre eigenen religiösen Oberhäupter, die Muftis, selbst zu wählen von der griechischen Regierung beraubt wurde, und die Regierung seit 1991 die Muftis ernennt, und fügt hinzu, dass die türkische Gemeinschaft dies ablehnt und ihre eigenen Muftis wählt, aber diese gewählten Muftis von der griechischen Regierung nicht anerkannt werden.

ABTTF weist darauf hin, dass der gewählte Mufti von Komotini und Vorsitzende des Beratungsausschusses der Türkischen Minderheit von West-Thrakien (BTTADK) İbrahim Şerif und der gewählte Mufti von Xanthi Ahmet Mete in letzter Zeit durch die gegen sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen der Unterdrückung und Einschüchterung ausgesetzt werden und wegen der angeblichen „widerrechtlichen Aneignung des Mufti-Amtes“ mehrere Male vorgeladen wurden, um gegenüber der Polizei auszusagen. ABTTF vermerkt auch, dass es gegen Şerif ein laufendes Gerichtsverfahren gibt, und Mete am 13. November 2017 zu 7 Monaten Freiheitstrafe, die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurde.

ABTTF betont, dass die griechische Regierung trotz aller Einwände der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien das Gesetz 4115/2013, das als „240-Imam-Gesetz“ bekannt ist, weiterhin beharrlich umsetzt, und weist darauf hin, dass gemäß dem Gesetz Religionsgelehrte unter der Leitung der ernannten Muftis ausgebildet werden, um den Kindern der türkischen Gemeinschaft, die die staatlichen Schulen besuchen, den Islam in griechischer Sprache beizubringen und auch griechische Lehrbücher verfasst wurden, und im August 2017 eine Stellungsauschreibung für weitere 120 islamische Religionsgelehrte veröffentlicht wurde.

In ihrem Parallelbericht bringt ABTTF auch zum Ausdruck, dass das am 9. Januar 2018 durch das griechische Parlament mit Stimmenmehrheit verabschiedete Gesetz die Scharia-Rechtsprechung der Muftis einschränkt, indem es den Angehörigen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien ermöglicht, sich in Heirats-, Scheidungs- und Erbschaftssachen zwischen den griechischen Gerichten und Muftis zu entscheiden.

Hinsichtlich der zu der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gehörenden Stiftungen (Waqf) berichtet ABTTF, dass das im Jahr 2018 verabschiedete Gesetz die Probleme bezüglich der Stiftungen nicht lösen konnte, und die griechische Regierung die Mitglieder der Verwaltungsräte der Stiftungen weiterhin ernennt.

In ihrem Parallelbericht weist ABTTF auch auf das laufende Problem der zweisprachigen Minderheitenkindergärten hin, und vermerkt, dass die griechische Regierung trotz aller Forderungen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien die Eröffnung zweisprachiger Minderheitenkindergärten, in denen sowohl in türkischer als auch in griechischer Sprache unterrichtet werden soll, in der Region nicht erlaubt, und den Kindern der türkischen Gemeinschaft keine andere Wahl gelassen wird, als die staatlichen Kindergärten zu besuchen. ABTTF fügt hinzu, dass die griechische Regierung ein Pilotprojekt in sechs staatlichen Kindergärten in West-Thrakien ins Leben gerufen hat, das ein Vorschulbildungssystem mit ÜbersetzerInnen vorsieht, und es im Mai 2018 angekündigt wurde, dass zwei neue staatliche Kindergärten in den türkischen Dörfern Asamatos (Bulatköy) und Hamilo (Salıncak) eröffnet werden.

In ihrem Parallelbericht fordert ABTTF die griechische Regierung dazu auf, das Recht der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, ihre eigenen religiösen Oberhäupter, die Muftis, selbst zu wählen zu respektieren und das Gesetz 4115/2013, das als „240-Imam-Gesetz“ bekannt ist, außer Kraft zu setzen. Ferner fordert ABTTF die griechischen Behörden dazu auf, den Einschüchterungs- und Abschreckungspraktiken gegenüber den gewählten Muftis ein Ende zu setzen.
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