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Batı Trakya

Griechenland muss den Türken in West-Thrakien eine Entschädigung zahlen

15.01.2004
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Griechenland 10 Türken aus West-Thrakien eine Entschädigung wegen Vergesellschaftung zahlen muss.

Das Gericht erklärte heute, dass die griechische Regierung den 10 Familien deren Ölivengärten 1925 besetzt und 1933 vergesellschaftlicht wurden, 1.660.000 Euro inklusive der Gerichtskosten zahlen muss.

Die griechische Regierung hatte 1925 für die Türken, die aus Anatolien eingewandert sind, in der Region von Halkidiki Land besetzt und dann dieses Land vergesellschaftlicht. Die Anträge, der Türken, die aufgrund dieser Enteignung geschädigt wurden, blieben bislang ergebnislos.

Der Gerichtshof kam am 06.12.2001 zu dem Schluss, dass Griechenland gegen §6 der „gesetzlichen Gleichberechtigung“ und §1 des „Privateigentums“ der Menschenrechtsvereinbarung verstoßen hat.

Das Gericht rief nach dem Entscheid der Rechtsverletzung, die beiden Parteien dazu auf, sich über eine Entschädigung zu einigen.

Diplomatische Quellen zeigen, dass der Gerichtshof aufgrund §41 der Menschenrechtsvereinbarung die griechische Regierung zur Zahlung der vereinbarten Summe aufgefordert hat, nachdem sich die Parteien über eine Zahlung nicht einigen konnten.

Die betroffenen Personen, an die die griechische Regierung die Entschädigung zahlen muss sind: Fatma Ayten Yaðcýlar, Mustafa Aykut Yaðcýlar, Yakut Yaðcýlar, Nermin Baykal, Bahadýr Atik, Feriha Neriman Atik, Alan Osman, Mukaddes Saraçoðlu, Rikkat Karaoðlu, Kenan Hacýosmanoðlu.

Die diplomatischen Quellen des Gerichtshofs wiesen auf die Wichtigkeit des Falles hin und erklärten, dass diese Entscheidung ein Beispiel für Anträge von weiteren Türken in West-Thrakien sein wird.