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Batı Trakya

Katrinis: „Die Justiz muss frei und unabhängig sein“

18.07.2024

ABTTF-Präsident: „Unser Land hat seit 16 Jahren die drei Urteile des EGMR in Bezug auf die Vereine der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere immer noch nicht vollstreckt. Wir fordern unser Land erneut auf, die genannten EGMR-Urteile unverzüglich zu vollstrecken. Wir fordern die Regierung auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die offizielle Förmlichkeit der Türkischen Union von Xanthi, die seit 41 Jahren um Gerechtigkeit kämpft, wiederhergestellt wird, und die amtliche Eintragung unserer beiden anderen Vereine durch die nationalen Gerichte erfolgt.“

In seiner Erklärung wies Michail Katrinis, Kandidat für den Vorsitz der Partei PASOK-KINAL, darauf hin, dass Unabhängigkeit und Qualität der Justiz sowie schnelle Gerichtsurteile strukturelle Elemente der Rechtsstaatlichkeit sind, und fügte hinzu, dass die Justiz frei und unabhängig sein muss. Er betonte, dass Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland schaden, was durch die Entwicklungen in den Abhör- und Tempi-Fällen sowie die verurteilende Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) bestätigt wurde.

In Bezug auf die Beschleunigung des Gerichtsverfahrens unterstrich Katrinis, dass mutige und flexible Änderungen und eine Modernisierung des Prozessrechts erforderlich sind, das auf einem veralteten Rahmen beruht, der geändert werden muss, und fügte hinzu, dass Gerichtsurteile eine klare und präzise Begründung haben müssen, damit sie schnell gefällt werden können.

„Wir stimmen voll und ganz mit den Aussagen von Katrinis überein, dass die Justiz in unserem Land Griechenland frei und unabhängig sein muss. Die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land wird in letzter Zeit durch unmittelbare Eingriffe der Regierung in die Justiz und Politisierung der Gerichtsurteile systematisch verletzt. Einer der wichtigsten Indikatoren für die Rechtsstaatlichkeit ist zweifellos Achtung der Vereinigungsfreiheit und somit Vollstreckung der Urteile des EGMR. Unser Land hat jedoch seit 16 Jahren die drei Urteile des EGMR in Bezug auf die Vereine der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere immer noch nicht vollstreckt. Trotz der 2017 nach den Ermahnungen des Ministerkomitees des Europarats vorgenommenen Änderungen des Zivilprozessrechts, die Anerkennung der Urteile des EGMR durch die nationalen Gerichte unseres Landes ermöglichen, lehnte der Oberste Gerichtshof die Berufungsanträge der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros ab. Wir fordern unser Land erneut auf, die genannten EGMR-Urteile unverzüglich zu vollstrecken. Wir fordern die Regierung auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die offizielle Förmlichkeit der Türkischen Union von Xanthi, die seit 41 Jahren um Gerechtigkeit kämpft, wiederhergestellt wird, und die amtliche Eintragung unserer beiden anderen Vereine durch die nationalen Gerichte erfolgt“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

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