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Batı Trakya

Erklärung der MRG zum „Kulturverein Türkischer Frauen der Provinz Rodopi“

19.05.2005
Mit einer schriftlichen Erklärung hat die in London ansässige ‚Minority Rights Group International’ (MRG) dazu Stellung bezogen, dass der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) die Schließung der ‚Ýskeçe Türk Birliði’ (Türkische Union von Xanthi) bestätigt hat und aus denselben Gründen die Gründung des ‚Kulturvereins Türkischer Frauen der Provinz Rodopi’ untersagt hat. In der Erklärung heißt es:

„Der Schutz von Minderheitenrechten auf der Basis der Grundregeln des Internationalen Rechts ist ein Grundprinzip Europas. Die Musterklage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Polen hat dies klar dargestellt.

Zu den ergänzenden, die Verpflichtungen gegenüber europäischen Minderheiten begründenden Dokumenten gehören das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1995), die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (1992), die ‚Haag-Empfehlung’ für Bildungsrechte von nationalen Minderheiten (1997), die ‚Oslo-Empfehlungen’ für Sprachenrechte der Minderheiten (1998) sowie die ‚Lund-Empfehlungen’ für politische Mitwirkungsrechte der Minderheiten (1999).

Auf internationaler Ebene gewährleistet Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte das Recht von Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Gemäß dem Kommentar des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen zu diesem Artikel zielt die Wahrung dieser Rechte darauf ab, die fortgesetzte und dauerhafte Entwicklung der kulturellen, religiösen und sozialen Identität der betreffenden Minderheiten zu gewährleisten und dadurch die Gesellschaftsstruktur insgesamt zu bereichern. (Menschenrechtskomitee, Allgemeiner Kommentar 23, Artikel 27, Abschnitt 50, 1994)

In gleicher Weise heißt es in Artikel 1 der 1992 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedeten Erklärung über die Rechte von Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten: „Die Staaten schützen die Existenz und die nationale, ethnische, religiöse oder sprachliche Identität ihrer Minderheiten und fördern die Schaffung der notwendigen Bedingungen zur Entwicklung ihrer Identitäten.“

Durch alle diese Dokumente zieht sich als verbindendes Element, dass zwangsweise Assimilation in jeglicher Form einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen zum Schutz der Identität der Minderheiten darstellt.

Da die Beendigung der Existenz von Vereinen, welche die Interessen der Minderheiten vertreten, als Schritt in eben diese Richtung anzusehen ist, erklärt die ‚Minority Rights Group International’ hiermit ihr tiefes Bedauern über die Schließung der ‚Ýskeçe Türk Birliði’.“