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Batı Trakya

Der Antrag auf Gründung des ‚Kulturverein Türkischer Frauen von Rodopi’ wurde abgelehnt

19.05.2005
Nachdem das zuständige Gericht den Antrag auf Gründung des ‚Rodop Türk Kadýnlarý Kültür Derneði’ (Kulturverein Türkischer Frauen von Rodopi) abgelehnt hatte, wies der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) jetzt auch den Revisionsantrag gegen dieses Urteil zurück. Die Nachrichtenagentur ‚Athens News Agency’ (ANA) ließ verlauten, der Areopag habe den Revisionsantrag abgelehnt, weil die Ziele des Vereins nicht mit den Bestimmungen des Vertrags von Lausanne vereinbar und so beschaffen seien, dass sie gegen die öffentliche Ordnung Griechenlands verstießen. Auch sei der Gerichtshof der Ansicht, dass das jetzt bestätigte erste Urteil weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch die griechische Verfassung oder die griechischen Gesetze verletze.

In der Begründung zum ersten Urteil (Az. 586/2005) heißt es unter anderem: „Die Namensgebung dieses Frauenvereins beschreibt dessen Mitglieder nicht nur als Angehörige einer anderen Sprache, eines anderen Glaubens und einer anderen Rasse, sondern auch einer anderen Staatsangehörigkeit. Indem in der Satzung bestimmt wird, dass auch Frauen griechischer Staatsangehörigkeit Mitglieder werden können, zeigt man, dass man die Vereinsmitglieder nicht als „Muslime“, sondern als „Türken mit national-türkischer Gesinnung“ ansieht. Im Gegensatz zu den in Griechenland aktiven Vereinen der anderen Abstammungsgruppen, die in legitimer Weise ihre nationalen Traditionen und Sprachen bewahren wollen wie z.B. Armenier und Israelis, beabsichtigt man demnach hier, in Griechenland die Türkischen Ideale zu verbreiten.

Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof Griechenlands bereits den Einspruch der Türken West-Thrakiens gegen das Verbot der ‚Ýskeçe Türk Birliði’ (Türkische Union von Xanthi) mit der Begründung zurückgewiesen, diese verstoße gegen den Vertrag von Lausanne.
Eines der größten Probleme, mit dem die türkische Minderheit zu kämpfen hat, ist die Nicht-Anerkennung der türkischen Identität durch die griechische Regierung, indem sie nämlich pauschal die Bezeichnung „Muslimische Minderheit“ gebraucht und dabei ignoriert, wie die Angehörigen der Minderheit, um die es im Vertrag von Lausanne geht, ihre Staatsangehörigkeit erhalten haben. Dass die Minderheit, die sich selbst als „türkisch“ empfindet, entgegen der eigenen Präferenz lediglich als religiöse Gruppe bezeichnet wird, widerspricht dem modernen Verständnis von Demokratie und Menschenrechten.

Die türkische Minderheit wird niemals akzeptieren, dass Griechenland in einer Zeit, in der es Mitglied der Europäischen Union ist, nacheinander die Gründung der ‚Ýskeçe Türk Birliði’ und des ‚Kulturvereins Türkischer Frauen von Rodopi’ mit der Begründung verbietet, dass sie in ihrem Namen die Bezeichnung „türkisch“ haben.