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Batı Trakya

Opfer des Artikels 19 auf der Tagesordnung des Europarats

24.04.2006
Der AKP-Abgeordnete Mehmet Tekelioğlu übergab dem Ministerkomitee des Europarats eine Anfrage zum Thema des Artikels 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes

Eine politische Delegation, zu der auch der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu gehörte, hat nach einem Beschluss des ABTTF-Vorstands vom Feb-ruar dieses Jahres die Probleme der Türken in West-Thrakien und das wegen Artikel 9 des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts entstandene Unrecht vor die Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg gebracht.

Zuvor hatte die ABTTF türkische Abgeordnete über die Probleme der West-Thrakien-Türken unterrich-tet. Während seines Besuchs beim Europarat in der vergangenen Woche brachte Mehmet Tekelioğlu, Abgeordneter der türkischen Regierungspartei AKP für Izmir und Mitglied der türkischen Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und bei der ‚Interparlamentarischen Europäischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung’ der Westeuropäischen Union, vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die Menschenrechtsverletzungen im EU-Mitgliedsstaat Griechenland zur Sprache und übergab dem derzeitigen Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarats, dem rumäni-schen Außenminister Mihai-Răzvan Ungureanu, eine Anfrage zum Thema des Artikels 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Auf diese Anfrage wird die Parlamentarische Kommission des Europarats eine schriftliche Antwort geben. Bei dem Gespräch war auch der Abgeordnete der AKP für Eskişehir Murat Mercan zugegen.

Der ABTTF-Vorsitzende Halit Habipoğlu machte gegenüber den anwesenden Parlamentariern und Dip-lomaten deutlich, dass unverzüglich eine Lösung für die Probleme der Opfer des Artikels 19 gefunden werden müsse. Er betonte, dass allen West-Thrakien-Türken, die aufgrund einer rassistischen Diskriminierung unrechtmäßig vom griechischen Staat ausgebürgert worden sind, durch einen Beschluss des griechischen Parlaments die Staatsbürgerschaft wieder zuerkannt werden müsse. Da Griechenland sich von allein nicht bewege, müsse es durch politischen Druck von Seiten des Europarats und der Parlamen-tarischen Versammlung zu positiven Schritten gedrängt werden.

Der betreffende, zwischen 1955 und 1998 gültige Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgeset-zes unterschied griechische Staatsangehörige danach, ob sie ethnische Griechen waren oder nicht, und sah vor, dass nicht griechischstämmigen Staatsangehörigen bei einem Aufenthalt im Ausland die Staats-bürgerschaft aberkannt werden konnte. Abgeschafft wurde der Artikel erst auf internationalen Druck hin. Die Folgen des Gesetzes, von denen schätzungsweise 80 Tausend Türken betroffen waren, sind bis heute nicht ausgeräumt worden. Die ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ mobilisiert sich seit einem Jahr ihre Mitgliedsvereine einer groß angelegten Kampagne zur Unterstützung der Opfer des Artikels 19.