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Batı Trakya

Der Mufti von Xanthi M. Emin Aga hat zwei Prozesse gewonnen

15.07.2006
Zwei Prozesse, die vom gewählten Mufti von Xanthi Mehmet Emin Aga vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angestrengt worden waren, endeten mit der Verurteilung Griechenlands. Aga bekommt Gerichtskosten in Höhe von 3000 Euro erstattet.

Nach wie vor ist der Rechtsstatus der Muftis, die von der in West-Thrakien lebenden türkischen Minderheit gewählt werden, ungeklärt. Griechenland, das bereits in drei Prozessen verurteilt worden war, die von den gewählten Muftis von Komotini und Xanthi, İbrahim Şerif und Mehmet Emin Aga, angestrengt worden waren, ist jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in zwei weite-ren Klagen schuldig gesprochen worden, die ebenfalls von Mehmet Emin Aga eingereicht worden sind.

Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 13. Juli fest, dass es nicht rechtens ist, eine weitere Strafverfolgung der gewählten Muftis nach dem Abschluss der früheren Verfahren als „Erfordernis einer demokratischen Gesellschaft“ darzustellen, und dass diese Strafverfolgungen einen offene Verletzung der in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Religionsfreiheit darstellten. Griechenland wird Aga die Kosten für beide Prozesse in Höhe von 3000 Euro erstatten.

Der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu kommentiert den Ausgang des Prozesses wie folgt: „Die religiöse Autonomie der in Griechenland lebenden türkischen Minderheit wurde im Friedensvertrag von Lausanne von 1923, der Rechtsstatus der Amtsstellung der Muftis im Athener Abkommen von 1913 ausdrücklich anerkannt. Griechenland hat unter Missachtung dieser beiden von ihm unterzeichneten Verträge seit 1985 freie Wahlen zu diesen religiösen Ämtern nicht mehr zugelassen und entsprechende Funktionsträger seitdem selbst ernannt. Es erkannte damit nicht nur das Amt der von unserer Religionsgemeinschaft gewählten Muftis nicht an, sondern verfolgte die religiösen Würdenträger außerdem strafrechtlich.“

Zwar habe diese Verfolgung nach den vorangegangenen Urteilen des Menschenrechte-Gerichtshofs aufgehört, der Rechtsstatus der religiösen Würdenträger der Minderheit werde aber nach wie vor nicht anerkannt, stellte Habipoğlu fest. „Durch frühere Urteile zum Thema der Muftis ist bei der Minderheit die Hoffnung genährt worden, dass dieses Problem zu einer Lösung kommen werde, aber bis heute sind keine Fortschritte sichtbar. Ich bin jedoch optimistisch, dass die jüngsten beiden Urteile Bewegung in die Sache bringen werden.“ Habipoğlu erklärte, damit der Ausgang der Prozesse auch zur Anerkennung der Muftis führe, müsse der Europarat die Angelegenheit auch auf politischer Ebene weiter verfolgen. „Eigentlich wünschen wir uns, dass Griechenland unsere Minderheit nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung ansieht und die Reife hat, uns diese Rechte zuzugestehen, ohne dass dazu Druck von au-ßen notwendig wäre.

» Download des Urteils: Aga gegen Griechenland (Nr. 3) – 13.07.2006
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