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Batı Trakya

Was passiert in Griechenland?

21.12.2006
Die ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) protestiert dagegen, dass die West-Thrakierin Besime Nurseloğlu von den griechischen Behörden mit der Begründung ausgewiesen wurde, dass sie ausgebürgert sei.

Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes, der in der Zeit seiner Gültigkeit von 1955 bis 1998 direkt oder indirekt etwa 80 Tausend West-Thrakien-Türken ihrer Rechte beraubte, schädigt auch heute noch Angehörige unserer Minderheit. Der Menschenrechte verachtende Artikel, nach dem Staatsbürger nichtgriechischer Abstammung, die „ohne die Absicht zur Rückkehr“ das Land verließen, aus der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden konnten, hat nicht nur zur Diskriminierung einer großen Zahl von Türken aus West-Thrakien geführt, sondern sogar zur Ausbürgerung von Türken griechischer Staatsangehörigkeit geführt, die weiterhin im Lande lebten. Die Regelung, die den Zweck hatte, die Emigration der türkischen Bevölkerung aus West-Thrakien zu fördern, wurde erst abgeschafft, als sich nach dem Ende des kalten Krieges die politische Atmosphäre änderte und der internationale Druck auf Griechenland zunahm. Da die Abschaffung keine rückwirkende Gültigkeit hatte, hatten die während der 43-jährigen Anwendung des Artikels Geschädigten keine Möglichkeit, ihre Staatsbürgerschaft zurückzufordern.

Zuerst stellten sie einen Personalausweis aus, dann kam die Ausweisung

Dass die Auswirkungen des vor nunmehr acht Jahren abgeschafften Artikels bis heute fortwirken, wird durch ein Ereignis aus den vergangenen Tagen bestätigt. Die in İzmit in der Türkei wohnende griechische Staatsbürgerin Besime Nurseloğlu war wegen Passange¬legenheiten und zur Verlängerung ihres Personalausweises nach Griechenland gereist. Kurz nachdem ihr ein neuer Personalausweis ausgestellt worden war, wurde sie jedoch festgenommen mit der Begründung, dass sie aus der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sei, und wurde ausgewiesen.

Aufruf an die Europäische Kommission, tätig zu werden

Ähnliche Vorkommnisse habe es bereits vorher gegeben, sagt der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu: „Es gibt weitere Beispiele dafür, dass Personen, die nach der Abschaffung des Artikls 19 nach Griechenland eingereist waren, erst offizielle Dokumente als Staatsbürger ausgestellt bekamen, Jahre später aber davon unterrichtet wurden, dass sie ausgebürgert worden seien. Sie werden in der „Datenbank der Opfer des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ dokumentiert, die wir seit einiger Zeit aufbauen. Die Tatsache, dass so lange nach der Abschaffung des Artikels wieder Ausbürge¬rungs¬erklärungen ans Licht kommen, offenbart die nach wie vor schlechten Absichten, die hinter solchen Vorgängen stehen.“ Der ABTTF-Vorsitzende rief Griechenland dazu auf, endlich die Hinterlassenschaften der seit 43 Jahren andauernden Unrechtsbehandlungen zu bereinigen und die zu Unrecht Ausgebürgerten in alle ihre Rechte wieder einzusetzen. Er appellierte an die Europäische Kommission, sich genauer anzusehen, was dort in einem Mitgliedsland vor sich gehe, und zu intervenieren.
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