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Batı Trakya

Kommentar des stellvertretenden griechischesn Außenministers Yannis Valinakis zur Türkischen Minderheit in West-Thrakien

18.02.2009
Der stellvertretende griechische Außenminister Yannis Valinakis hat auf eine Anfrage des außenpolitischen Sprechers der PASOK-Partei Andreas Loverdos zur Tätigkeit des türkischen Generalkonsulats in West-Thrakien geantwortet. Im Hinblick auf die türkische Minderheit in West-Thrakien erklärte Valinakis, dass Griechenland alle Staatsbürger nach den Prinzipien der Gleichberechtigung und der Gleichbehandlung vor dem Gesetz behandele, besonders aber in West-Thrakien. Die Politik halte sich an das Friedensabkommen von Lausanne und die internationalen gesetzlichen Bestimmungen über Menschenrechte und Minderheitenrechte. Die Rechte der muslimischen Minderheit in West-Thrakien würden vollständig garantiert und durch das demokra¬tische Gemeinwesen Europa wirksam geschützt. In Übereinstimmung mit der Europäischen Men¬schen¬rechte-Charta und den Werten der Europäischen Union enthielten die griechischen Gesetze besondere Regelungen zu Gunsten der muslimischen Minderheit, so Valinakis.

In seiner ersten Antwort behauptete Valinakis, dass die Angehörigen der Minderheit auf nationaler und kommunaler Ebene am politischen Leben partizipieren, ihre eigene Sprache sprechen und ihren religiösen Pflichten nachkommen könnten. Außerdem zeige der griechische Staat den festen Willen, Thrakien und seine sozioökonomische Entwicklung an die erste Stelle der Agenda zu stellen, ohne dabei auf Unterschiede in Religion, Sprache, Herkunft oder Kultur zu schauen. Mit ihren politischen Iinitiativen, so Valinakis, fördere die Regierung eine von extremistischen Elementen und äußeren Einflüssen befreite, moderne europäische Minderheitenpolitik, die von schlechten Absichten geleitete Initiativen verstummen lassen werde.

In seiner zweiten Antwort stellte Valinakis fest, dass der griechische Staat alle Angehörigen der muslimischen Minderheit gleich behandele und unterstütze. „Die griechischen Muslime haben niemanden zu ihren Anwälten bestimmt und brauchen solche auch nicht,” verkündete er. „Wie sehr es auch versucht werden mag, niemand wird ihre Probleme und Sorgen für seine Zwecke ausnutzen. Sie leben friedlich mit ihren griechischen Mitbürgern zusammen. Als Bürger eines europäischen Landes, als Besitzer gleicher Rechte sowie in finanzieller und sozialer Hinsicht haben sie am wachsenden Wohlstand teil und profitieren gleichzeitig von den bedeutenden materiellen Vorteilen, die ihnen der europäische Reisepass bringt.”

Habipoğlu: Von moderner europäischer Minderheitenpolitik kann nicht die Rede sein

Die Äußerungen des stellvertretenden griechischen Außenministers Yannis Valinakis kommentierte der Vorsitzende der ‚Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa’ (ABTTF) Halit Habipoğlu folgendermaßen: „Die Aussagen, die Valinakis in seiner Antwort auf die Anfrage zur Tätigkeit des türkischen Generalkonsulats in Komotini über die türkische Minderheit in West-Thrakien machte, spiegeln keineswegs die Realität wieder. Ganz im Gegenteil: Eine Politik, die im Einklang mit dem Lausanner Friedensabkommen und den internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Minderheiten und der Menschenrechte steht, denen die Prinzipien der Gleichberechtigung aller griechischen Bürger und ihrer Gleichheit vor dem Gesetz zugrunde liegen, gilt nicht für die Beziehungen des griechischen Staates zur türkischen Minderheit.
So wird der Minderheit, der die türkische ethnische Identität nicht zugestanden wird, verboten, Vereine zu gründen, in deren Vereinsnamen die Bezeichnung „türkisch“ verwendet wird. Die Klage, welche die ‚Türkische Union von Xanthi’ zur Aufhebung ihres Verbotsurteils eingereicht hatte, wurde erst am 19. Februar wieder eröffnet, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland bereits in seinem Beschluss vom März 2008 verurteilt hatte. In gleicher Weise wurde der Türkische Frauenverein von Rodopi bisher nicht wieder ins Vereinsregister aufgenommen, obwohl Griechenland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu verurteilt wurde.
Der türkischen Minderheit mag zwar juristisch der Weg zur politischen Partizipation auf nationaler und kommunaler Ebene offen stehen, jedoch verhindert eine nationale 3-Prozent-Hürde, die auch für einzelne parteilose Abgeordnete gilt (!), dass die türkische Minderheit einen von den griechischen Parteien unabhängigen Abgeordneten ins nationale Parlament in Athen wählen kann.
Probleme hat die türkische Minderheit auch bei der Inanspruchnahme ihrer Religionsfreiheit. So sind im Zusammenhang mit der Verwaltung der religiösen Stiftungen (Vakıf) der muslimischen Glaubensgemeinschaften (Cemaat) das neue Gesetz über die religiösen Stiftungen sowie im Zusammenhang mit der Streitfrage, wer die islamischen Rechtsgelehrten (Mufti bzw. türkisch: Müftü) und die islamischen Prediger (Imame) einsetzen darf, das Imam-Gesetz in Kraft getreten, ohne dass die Meinung der Minderheit berücksichtigt wurde.
Im Bereich der Bildung steht die Minderheit vor ähnlichen Problemen. Abgesehen von fortwährenden anderen Problemen besitzt das Bildungssystem der Minderheit z.B. trotz des Gesetzes über den Pflichtkindergartenbesuch bisher keinen einzigen Kindergarten mit türkischsprachiger Erziehung.
Die von der griechischen Regierung behauptete Existenz einer modernen europäischen Minderheitenpolitik bleibt ein Lippenbekenntnis. Berichte der griechischen NGO ‚Greek Helsinki Monitor’ und des Europarats haben die Rechtsverstöße gegenüber der türkischen Minderheit in West-Thrakien bereits ausführlich dokumentiert,“ so Habipoğlu.
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