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Batı Trakya

ABTTF bringt Probleme der Frauen der Minderheit vor den UN-Menschenrechtsrat

03.06.2010
ABTTF bringt Probleme der Frauen der Minderheit vor den UN-Menschenrechtsrat

Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) hat der 14. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates eine schriftliche Erklärung mit dem Titel “Probleme der zu Minderheitengruppen gehörenden Frauen bei der Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben” vorge¬legt. In der Erklärung werden die Situation der zur westthrakischen Minderheit gehörenden Frau¬en und ihre Schwierigkeiten bei der gesellschaftlichen und politischen Partizipation dargestellt.

In der Erklärung wird unter anderem die Feststellung des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) aus dem Jahr 2006 zitiert, nach der die familiäre und ge-sellschaftliche Rollen- und Aufgabenverteilung griechischer Frauen und Männern nach wie vor von tief verwurzelten patriarchalischen Mustern bestimmt wird. Zur Überwindung von Klischees und Vorurteilen im Hinblick auf die öffentliche und politische Partizipation der Frauen hat Griechenland der Erklärung zufolge ein Schulungsprogramm für Lehrer an staatlichen Schulen umgesetzt, von dem jedoch die (nicht staatlichen) Schulen der türkischen Minderheit in West-Thrakien ausgeschlossen waren. Unter den zur Minderheit gehörenden Frauen aber sei das Bil-dungsniveau besonders niedrig, heißt es in der Erklärung. Hierzu werden statistische Daten aus dem von der ‚Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit in West-Thrakien’ (BTAYTD) durchgeführten Frauen-Bildungsprojekt „Köye Erişim” (deutsch etwa: „Anbindung/Erschlie¬ßung der Dörfer“ für gesellschaftliche Bildungsarbeit ) anführt.

Der Frauenanteil in der aktiven Politik in Griechenland entspreche noch nicht den Vorstellungen von gesellschaftlicher Gleichstellung: Von 300 Abgeordnetenmandaten seien bei den griechi¬schen Parlamentswahlen im Oktober 2009 lediglich 52 an Frauen gegangen. Darunter sei nicht eine zur türkischen Minderheit Westthrakiens gehörende Frau. In der Erklärung wird daher vorgeschlagen, in Ländern mit Verhältniswahlrecht eine Frauenliste einzuführen. Zum Thema der politischen Vertretung auf lokaler Ebene werden in der Erklärung detailliert die Probleme angeführt, mit denen die stellvertretende Gouverneurin der Präfektur Rodopi Sibel Mustafaoğlu in ihrem politischen Alltag konfrontiert ist.

Als Konsequenz fordert die ABTTF in ihrer Erklärung, die aktive Beteiligung von Frauen bei Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht nicht nur durch einen höheren Anteil in den Kandidatenlisten, sondern auch durch feste Listenplätze zu fördern. Gleichzeitig schlägt die ABTTF vor, zur ein Programm oder Projekt zur gezielten Feststellung der Bedürfnisse und Probleme der besonderen benachteiligten Gruppe der Frauen aufzulegen. Schließlich werden aktive politische Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Bildungsförderung für Frauen der türkischen Minderheit zur politischen Priorität machen. Da diese Frauen überwiegend auf dem Land leben, müssten sich insbesondere Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung dieser Gruppe annehmen und ihre gesellschaftlichen Partizipation stärken. Die Erklärung kann unter http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=109&t=7 eingesehen werden.
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