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Batı Trakya

ABTTF auf der Konferenz zum 20. Jahrestag des Kopenhagener Abschlussdokuments über die menschliche Dimension der OSZE

11.06.2010
ABTTF auf der Konferenz zum 20. Jahrestag des Kopenhagener Abschlussdokuments über die menschliche Dimension der OSZE

Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) nahm an der OSZE-Konferenz „20 Jahre Kopenhagener Abschlussdokument: Stand der Entwicklung und Zukunfts¬per¬spektiven“ teil, die am 10 und 11. Juni in Kopenhagen stattfand. Die türkische Minderheit in West-Thrakien wurde vertreten von Fatma Reşit von der ABTTF-Arbeitsgruppe für inter¬nationale Aktivitäten und Lobbyarbeit sowie von Cemil Kabza von der ‚Vereinigung der Univer¬sitätsabsolventen der Minderheit in West-Thrakien’ (BTAYTD).

Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien in der Sitzung zum Thema nationale Minderheiten zur Sprache gebracht

Auf der Sitzung die vom Direktor des Menschenrechte-Zentrums der Universität Essex John Packer moderiert wurde, erklärte Fatma Reşit, dass eine vollständige und wirksame Beteiligung nationaler Minderheiten am politischen Leben entscheidend vom Wahlgesetz und vom Wahl¬recht beeinflusst werde. Unter Verweis auf die Feststellung der Venedig-Kommission, dass für die Entsendung in gewählte Organe nur in wenigen Staaten besondere Regeln existierten, brachte sie detailliert die Probleme zur Sprache, die in Griechenland durch die 3-Prozent-Hürde und die Vergrößerung der Präfekturen entstanden sind. Sie wies darauf hin, dass die unzurei¬chende Ver¬tre¬tung von Minderheitengruppen in beschlussfassenden Gremien auch die Inan¬spruch¬nahme anderer Rechte beeinträchtige. Daher müsse ein Mechanismus für einen regelmäßi¬gen Dialog zwi¬schen Regierungsstellen und nationalen Minderheiten geschaffen werden.

In diser Sitzung informierte Cemil Kabza von der BTAYTD zuerst über den juristischen Status der türkischen Minderheit, bevor er die griechische Regierung zur Anerkennung der Exis¬tenz der türkischen Minderheit und zur Respektierung einer kollektiven Inanspruchnahme indi¬vidueller Rechte aufforderte. Er stellte eine Liste mit 10 Forderungen vor. Unter anderem brachte er die Probleme der Minderheit im Zusammenhang mit dem berüchtigten Artikel 19 und mit der Freiheit der Gründung von Vereinen zur Sprache und forderte von Griechenland die Einrichtung eines Mechanismus zur Führung eines objektiven und konstruktiven Dialogs.

In derselben Sitzung meldete sich auch der ständige Vertreter Griechenlands bei der OSZE zu Wort und führte aus, dass die muslimische Minderheit in Griechenland aus drei verschiedenen ethnischen Gruppen bestehe. Diesen Gruppen würden uneingeschränkt sämtliche Rechte gewährt, die ihnen nach den internationalen Dokumenten sowie dem Abkommen von Lausanne zustehen. Die ständige Vertretung forderte dazu auf, eine auf der OSZE-Seite Griechenlands veröffentlichte Erklärung zur muslimischen Minderheit in Thrakien zu lesen. Diese Erklärung sei jedoch nicht als Antwort auf die an der Konferenz teilnehmenden Gruppen zu verstehen, sondern als Erklärung Griechenlands über die im Lande lebenden Minderheiten, so der Vertreter Griechenlands.

Die der OSZE-Konferenz vorgelegten schriftlichen Erklärungen von ABTTF und BTAYTD können unter:
http://www.osce.org/conferences/copenhagen_20.html?page=documents&author_id=256 und
http://www.osce.org/conferences/copenhagen_20.html?page=documents&author_id=138 abgerufen werden, die Erklärung Griechenlands zur muslimischen Minderheit in West-Thrakien unter: http://www.osce.org/documents/cio/2010/06/44442_en.pdf.

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