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Batı Trakya

ABTTF bringt das Problem der SÖPA vor den UN-Menschenrechtsrat

08.09.2010
Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) hat zur Vorlage bei der 15. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, der vom 13. September bis 1. Oktober 2010 tagt, eine schriftliche Erklärung zur Frage der ‚Besonderen Pädagogischen Akademie Thessaloniki’ (SÖPA) eingereicht. In der schriftlichen Erklärung nimmt die ABTTF Stellung zu dem, was über die türkische Minderheit West-Thrakiens im Bericht des UN-Hochkommissars für die Menschen¬rechte steht, und zum Abschlussbericht („Abschließende Bemerkungen“) des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) zu Griechenland. Außerdem werden besonders das Recht auf höhere Bildung und die Frage der SÖPA thematisiert.

Mit der Erklärung nimmt die ABTTF Stellung zu einigen die türkische Minderheit in West¬-Thrakien betreffenden Passagen im Bericht des CERD, die der Klärung bedürfen. So stellt die ABTTF fest, dass Griechenland das Recht einiger angeblicher Untergruppen der türkischen Minderheit fördert, eine eigene – nämlich nichttürkische – Identität zu definieren, dass aber der gesamten türkischen Minderheit nicht das Recht zugestanden wird, sich kollektiv als „türkisch“ zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang habe sich das Recht auf Gründung eigener Vereine zu einem besonderen Problem entwickelt: Entgegen einem Beschluss des Europäischen Gerichts¬hofes für Menschenrechte wird in Griechenland die Gründung von Vereinen, die in ihrem Namen die Bezeichnung „türkisch“ oder „Minderheit“ tragen, nach wie vor nicht genehmigt.

Die besondere Problematik der SÖPA

Der CERD-Bericht stellt für türkisch sprechende Bürger in Griechenland besondere Probleme in den Bereichen Arbeitssuche, Wohnverhältnissen, Gesundheitsfürsorge und Bildungsmöglich¬keiten fest. In ihrem Bericht spricht die ABTTF besonders die mangelhaften Hochschulbildungs¬möglichkeiten und das in den letzten Tagen vieldiskutierte Problem mit der ‚Besonderen Päda¬gogischen Akademie Thessaloniki’ (türkisch: SÖPA, griechisch: Idiki Pädagogiki Akadimia Thes¬salonikis – EΠΑΘ) an. Diese Einrichtung war zur Zeit der Obristendiktatur in Griechenland 1968 entgegen den internationalen Vereinbarungen gegründet worden und besteht trotz Protes¬ten bis heute. Im Bildungswesen der türkischen Minderheit werden als Lehrer überwiegend Absolventen der SÖPA eingesetzt. Dies verstößt gegen die Menschenrechte der Minderheit und schadet ihren Bildungsinteressen. Die Minderheit fordert daher die Schließung der „Akademie“ und die Einrichtung einer Bildungsstätte auf dem qualitativen Niveau einer Hochschule oder Fakultät. Die ABTTF stellt in ihrem Bericht fest, dass zu diesem Thema am 26. Juni eine Po¬diums¬diskussion veranstaltet worden sei. Am 30. Juli aber habe die Sonderbeauftragte für interkulturelle Bildung im griechischen Ministerium für Bildung, lebenslanges Lernen und Religionsangelegenheiten Thalia Dragona durch ein Schreiben mitgeteilt, dass an der SÖPA in diesem Jahr keine Studienanfänger aufgenommen werden. Der Zustand der Ungewissheit über die Zukunft der SÖPA und damit des Bildungswesens der Minderheit hält bis heute an. Daher fordert die ABTTF, dass Vertreter der türkischen Minderheit West-Thrakiens in Fragen, die ihre Angelegenheiten betreffen, als direkte Gesprächspartner mit einbezogen werden müssen.

Die schriftliche Erklärung der ABTTF zur 15. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats kann hier abgerufen werden.
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