ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

ABTTF bringt die Problematik des ehemaligen Artikel 19 des Griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes vor den UN-Menschenrechtsrat

16.09.2011
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat zur Vorlage bei der 18. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates, die vom 12. bis zum 30. September 2011 in Genf stattfindet, eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Recht auf Staatsbürgerschaft und die Problematik des ehemaligen Artikel 19 des Griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes“ eingereicht. In ihrer schriftlichen Erklärung, die sich auf den Programmpunkt „Universal Periodic Review“ bezieht, arbeitet die ABTTF die Probleme mit dem ehemaligen Artikel 19 heraus und fordert die griechische Regierung dazu auf, für alle Opfer eine angemessene Lösung zu finden – sowohl für die in Griechenland lebenden Staatenlosen als auch für diejenigen, die mittlerweile die Nationalität eines anderen Landes erworben haben.

Staatenlosigkeit ist Diskriminierung!

In ihrer schriftlichen Erklärung führt die ABTTF aus, dass zirka 60.000 West-Thrakien Türken unter dem ehemaligen Artikel 19 des Griechischen Staatsbürgerschaftgesetzes 3370/1955 willkürlich denaturalisiert wurden, da das Gesetz den Entzug der Staatsbürgerschaft „von Bürgern verschiedener [nicht griechischer (“alloyenis”)] Abstammung vorsah (“alloyenis” im Gegensatz zu “omoyenis, das heißt gleicher [griechischer] Abstammung), die Griechenland „ohne jegliche Absicht auf ein Wiederkehren“ verließen. Als Resultat dieser Diskriminierung, die von 1955 bis 1998 praktiziert wurde, leben heute zirka 200 Staatenlose in Griechenland, während viele andere der Opfer die Nationalität eines anderen Landes annehmen mussten.

Weiterhin weist die ABTTF auf die Schwierigkeiten derjenigen Staatenlosen hin, die immernoch versuchen, ihre Staatsbürgerschaft zurückzuerlangen: Da von staatlicher Seite keine Anstrengungen unternommen wurden, die Ungerechtigkeiten des Artikel 19 direkt zu revidieren, müssen dessen Opfer den üblichen Einbürgerungsprozess für Ausländer durchlaufen, der nicht nur langwierig, sondern teuer und unsicher im Ausgang ist. Zwar konnte der Ausschuss für Staatsbürgerschaft im ersten Quartal 2011 nach zwei Jahren Verspätung das erste Mal wieder tagen, doch wurde kein Beschluss bezüglich der ausstehenden Anträge auf die griechische Staatsbürgerschaft gefasst.

Präsident Habipoğlu: Wir werden kontinuierlich und auf allen Ebenen auf die Problematik des ehemaligen Artikel 19 hinweisen

„Das Problem mit dem ehemaligen Artikel 19 ist eines der größten für die Türkische Minderheit West-Thrakiens. Wir haben daher innerhalb der ABTTF ein neues Vorgehen bezüglich der Diskriminierung durch den Artikel 19 beschlossen. Entsprechend wird fortgehend auf allen Ebenen internationaler Organisationen und besonders im Europäischen Parlament auf die Problematik hingewiesen werden. Unser Ziel ist es, allen denjenigen eine Stimme zu verleihen, denen unter dem ehemaligen Artikel 19 die Staatsbürgerschaft willkürlich genommen wurde.“, sagt Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

In voller Länger ist der schriftliche Bericht der ABTTF zur 18. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zu finden auf:
http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=117&t=7
FOTOGALERIE