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Batı Trakya

Zustimmung vom Gericht für den West-Thrakien Minderheiten Bildungs- und Kulturverein von Süd-Evros!

09.07.2013
ABTTF Vorsitzender Halit Habipoglu: Nach der Entscheidung des Berufungsgericht von Thrakien erwarten wir, dass Griechenland die Entscheidungen des EGMR bezüglich der Vereine, die geschlossen wurden, oder ihre Gründung nicht erlaubt wurde, weil sie das Wort "türkisch" und "Minderheit" in ihrem Namen haben, unverzüglich umgesetzt werden.

Das Berufungsgericht von Thrakien hat die Berufung des Vereins West-Thrakien Minderheiten Bildungs- und Kulturverein von Süd-Evros angenommen und fand sie rechtens und erkannte den Verein an, nachdem das Gericht erster Instanz 2009 den Gründungsantrag des Vereins abgelehnt hatte.

Nach einer Nachricht im “Rodop Rüzgari” hatte der West-Thrakien Minderheiten Bildungs- und Kulturverein, nach dem ihr Antrag vom Gericht erster Instanz mit der Begründung, dass die Minderheit eine religiöse Minderheit sei und der Name des Vereins als eine nationale Minderheit die türkische Minderheit hervorrufe, abgelehnt wurde, das Oberster Gerichtshof angerufen, nachdem auch das Berufungsgericht in Alexandropolis die Entscheidung ratifiziert hatte. Der Oberste Gerichtshof von Thrakien hat dann für eine erneute Prüfung den Fall zurückgegeben. Das Berufungsgericht von Thrakien hat dann in Anbetracht der Entscheidung des Obersten Gerichtshof beschlossen, den Antrag des West-Thrakien Minderheiten Bildungs- und Kulturverein anzunehmen.

Zweite Ablehnung für den Kulturverein der türkischen Frauen der Rhodopen vom Kassationshof!

Nach einem Bericht in der “Gündem” ist nun auch der zweite Prozess des Kulturvereins der türkischen Frauen der Rhodopen, dessen Gründung wegen dem Wort "türkisch" in seinem Namen nicht erlaubt wurde, zu Ende, welches er im Jahre 2008 nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf nationaler Ebene eingeleitet hatten.

ABTTF Vorsitzender: Griechenland muss die Entscheidungen des EGMR ohne Wenn und Aber umsetzen!

Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habipoglu:
“Die Entscheidung des Berufungsgerichts von Thrakien ist für den West-Thrakien Minderheiten Bildungs- und Kulturverein von Süd-Evrosc in seiner juristischen Auseinandersetzung seit 2009 sehr positiv. Wir hoffen, dass die griechischen Behörden die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die aufgrund der Wörter “türkisch” und Minderheit” in ihren Namen geschlossenen Vereine Türkische Union Xanthi, Kulturverein der türkischen Frauen der Rhodopen und Minderheiten Jugendverein von Meric ohne Wenn und Aber umsetzen und alle Hindernisse aus dem Weg räumen, damit unsere Vereine wieder rechtmäßig arbeiten können.”
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