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Batı Trakya

Die Problematik des sog. 240 Imam-Gesetzes wurde in Warschau diskutiert

27.09.2013
ABTTF und BTAYTD haben gemeinsam zum ersten Mal eine Nebenaktivität während der AGIT-(OSZA)-Sitzung über die Praktisierung der menschlichen Dimension veranstaltet.

In einer Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Universitätsabsolventen der türkischen Minderheit in West-Thrakien (BTAYTD) hat die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) am Donnerstag, den 26. September 2013 eine Nebenveranstaltung über die Thematik ''240 Imam-Gesetz'', eines der wichtigsten Probleme der türkischen Minderheit in West-Thrakien, realisiert, an diesem Donnerstagabend, an dem die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZA) eine Sondersitzung in Warschau über die Praktisierung der menschlichen Dimension hielt und währenddessen die Religions- und Glaubensfreiheit heftig diskutiert wurde, hat man auch die Absicht auf die Vertiefung der Kontrolle der Regierung über die türkische Minderheit in West-Thrakien durch das ''Imam-Gesetz'' unterstrichen.

ABTTF und BTAYTD: Unser Zweck besteht darin, die Aufmerksamkeit auf das sog. ''240 Imam-Gesetz'' zu lenken!

Während der Nebenveranstaltung, welche in Partnerschaft mit der Muslimischen Initiative für Sozialen Halt in Europa (EMISCO) über die Thematik '' Der staatliche Eingriff in die religiöse Angelegenheiten und religiöse Freiheit: Beispielshalber wie die türkische Minderheit in West-Thrakien'' realisiert wurde, hat die Moderatorin Melek Kırmacı, Direktorin der Internationalen Beziehungen der ABTTF, zum Ausdruck gebracht, dass sie letztendlich auf die Bekanntmachung abzielen möchten, in wie weit und welchem Ausmass die Staaten in die religiösen Angelegenheiten eingreifen und in welcher Form die betroffenen Minderheiten gegen den staatlichen Eingriff agieren bzw. vorgehen können. Kırmacı teilte weiterhin mit, dass sie sich mit der von der türkischen Minderheit als ''240 Imam-Gesetz' genannten Thematik ins detaillgehend auseinandersetzen wollen, um den gegenwärtigen Umstand in Griechenland ans Licht zu bringen. Als türkische Minderheit würden sie vielmehr damit bezwecken, Klarheit zu verschaffen, mit welcher Rechtfertigung und Argumentation sie auf dieses Gesetz reagieren wollen. Im Laufe ihres Grußwortes wies Frau Dilek Osman, Vorstandsmitglied von BTAYTD darauf hin, dass OSZA (AGIT) durch eine gelungene Nebenaktivität über das sog. ''240 Imam-Gesetz'' , welches das Leben der türkischen Minderheit in West-Thrakien unmittelbar beeinträchtigen würde, vollbringen möchte, die öffentliche Meinung darauf aufmerksam zu machen.

Dr. Sabahattin Abdurrahmen: 240 Imamgesetz ist rechtswidrig!

Das Vorstandsmitglied der ABTTF Dr. Sabahattin Abdurrahman brachte zur Sprache, wie die religiösen Rechte der türkischen Minderheit im Rahmen ihres Status und ihrer zustehenden Rechte praktiziert wurden. Dr. Abdurrahman brachte zum Ausdruck, dass das Gesetz mit der Nummer 3536/2007 und 4115/2013, welches im Jahre 2007 in Kraft trat und 2009 einer Änderung unterzogen wurde, als einen ernsthaften Eingriff der Regierung in den religiösen Bereich bedeuten würde. Dr. Sabahattin teilte weiterhin mit, dass man insgesamt 240 Positionen geschafft hätte, mit dem Zweck in den Moscheen in West-Thrakien den Koran zu lehren. Seiner Meinung nach wäre der Berufstitel dieser Personen, die seitens der griechischen Regierung als Koran-Lehrer genannt wurden, nicht genauestens und eindeutig definiert, ob sie Imame, Religionslehrer oder muslimische Prediger sind. Dr. Abdurrahman erklärte ausführlich, unter welchen Bedingungen und von wem aus diese Personen laut dem Gesetz gewählt werden sollen, die in den Moscheen in West-Thrakien, und in der Region ansässigen staatlichen Schulen der Primär- und Sekundarstufe einzusetzen sind., und stellte die Frage in den Raum, warum die türkische Minderheit gegen dieses Gesetz ist. In Anbetracht der internationalen Abkommen und damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen und Standarts, welche den Status und die Rechte der türkischen Minderheit festlegen, wäre dieses Gesetz seiner Meinung nach rechtswidrig. Dr. Abdurrahman äußerte sich diesbezüglich, dass die aus dem internationalen Recht stammende religiöse Autonomie, wovon ja ohnehin sehr wenig übriggeblieben ist, im Falle der haargenauen Umsetzung dieses Gesetzes völlig aus der Welt geschaffen würde, wenn man die Verletzung der Religiöse- und Glaubensfreiheit mit einbeziehen würde.

Hayri Emine: Die bestehenden politischen Bedingungen beeinflussen die Beziehung zwischen der Regierung und dem Mufti-Amt

Als Beispiel zur Beziehung zwischen der Regierung und dem Mufti-Amt hat der Fachmann für Auslands- Beziehungen des Hauptmufti-Amtes Herr Hayri Emin die Verbindung zwischen dem bulgarischen Staat und dem Hauptmufti-Amt dargestellt. Im Laufe seiner Rede hat Herr Hayri Emin über die Beziehung des Hauptmufti-Amtes mit der bulgarischen Regierung welches die offizielle Vertretung der muslimischen Minderheit in Bulgarien darstellt, die Rechte der muslimischen Minderheit, die mit den internationalen Abkommen definiert sind, und die Grundlagen des Mufti-Amtes gesprochen. Er sagte weiterhin, dass die Regimewechsel die Beziehung zwischen der Regierung und dem Mufti-Amt unmittelbar beeinflussen würde. Seiner Ansicht nach soll das Hauptproblem im politischen Bereich mit den politischen Eingriffen in die Wahl des Mufti-Amtes und der sonstigen leitenden Institutionen zusammenhängen. Seit Beginn der erlebten Konflikten während der Wahlen des Mufti-Amtes m Jahre 2009 und 2011 hat man bis heute eine gewisse Verbesserung in Bezug auf die Beziehung mit dem Staat registriert.

Bash Quaraishy: Die religiöse Autonomie der Minderheit wird verletzt, in dem das Recht zur Wahl eigener Lehrkräfte, die den Koran unterrichten, aus der Hand genommen wird!

Der Generalsekretär von EMISCO Bashy Quaraishy hat zur Sprache gebracht, dass viele Studien auf die Diskriminierung der muslimischen Gesellschaften aufgrund der Denkweise “Islamophobie” und des historischen Hasses hinweisen würde. Aus dem Bericht von HRWF-Menschenrechte ohne Grenzen, welcher nach dem Besuch im Oktober 2012 in diese Region erstellt wurde, geht diese Situation auch eindeutig hervor. Auf die Frage hin, warum sie als EMISCO gegen das sog. 240 Imam-Gesetz sind, antwortete er, dass ihre religiöse Autonomie laut einem neuen Gesetz vom 2013 verletzt worden sei, weil ihr Recht zur Wahl eigener Lehrkräfte aufgehoben wurde. Als EMISCO bat er die Ämter Griechenlands um die Überprüfung des gegenwärtigen Gesetzes mit dem Hinweis, dass Griechenland, was als die Wiege der Demokratie gilt, keinen undemokratischen Weg einschlagen sollte. Ansonsten würde es ihm den Verlust seiner demokratischen Seele bedeuten.
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