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Batı Trakya

ABTTF hat das Problem über die Wahlhürde in Griechenland bei den Vereinten Nationen auf die Tagesordnung gebracht

16.06.2014
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat während der 26. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, welche zwischen dem 10-27 Juni in Genf stattfand, einen schriftlichen Bericht über das Problem der Wahlhürde bezüglich der Repräsentation der türkischen Minderheit in West-Thrakien im politischen Bereich vorgelegt.

Der Minderheitenschutz gilt für die alten EU-Mitgliedsstaaten nicht als Bedingung im Vorfeld der Aufnahme

Die ABTTF wies darauf hin, dass die Repräsentation der ethnischen Minderheiten beim politischen Leben ein gewichtiges Indiz für das Niveau der Minderheitenrechte in gefestigten modernen Demokratien darstellen und der Schutz der Minderheiten im EU-Bereich für die Beitrittsländer einer der wichtigsten Bedingungen vor der Aufnahme gelten würde, dessen Gültigkeit leider nicht für die alten EU-Mitgliedsstaaten, Griechenland inbegriffen, zählt. Die ABTTF fügte hinzu, dass die türkische Minderheit in West-Thrakien aufgrund der bestehenden Wahlhürde, welche einen dreiprozentigen Stimmenerhalt der jeweiligen politischen Partei oder der unabhängigen Vertreter bei den Wahlen auf Landesebene für den Sprung ins Parlament voraussetzt, gar keine Chance bekommt, als unabhängige Kandidaten den Einzug ins Parlament zu schaffen, obwohl die türkische Minderheit der West-Thrakien Türken ca. 1,5 % der Gesamtbevölkerung des Landes ausmacht. Aus diesem Grund würden die Mitglieder der türkischen Minderheit in West-Thrakien Türken vorziehen, ihre Kandidatur bei den Mehrheitsparteien in die Wege zu leiten. Im Rahmen der letzten Wahlen wären nur den drei Abgeordneten aus der Minderheit gelungen, ins griechische Parlament einzuziehen.

Die Wahrnehmung der Minderheit als ''andersgeartet'' wird fortgesetzt

Was die Lage Griechenlands auf Regionalebene angeht, vermerkte die ABTTF, dass die Verwaltungsstruktur in Griechenland einer radikalen Veränderung ausgesetzt wurde, was die Teilung des Landes insgesamt in 13 Verwaltungsgebiete und eine wesentliche Abnahme der Anzahl der Verwaltungsgemeinden gefordert hatte. Die ABTTF hatte die Ansicht, dass nach den realisierten Regional-Wahlen und Bürgermeister-Wahlen am 18. und 25. Mai in Kozlukebir, Yassıköy (Iasmos) und Mustafçova drei Bürgermeister aus der Minderheit gewählt worden wären. Jedoch soll das Klima vor der Wahl vielmehr darauf hindeuten, dass die Wahrnehmung der türkischen Minderheit immer noch als ''andersgeartet'' existierte. so die ABTTF. Man sollte besonders auf die Erklärungen des ehemaligen Ministers für Bildung und religiöse Angelegenheiten Evripidis Stilyanidis, vor allem in Bezug auf die Stadtverwaltungen in Maroncia und Yassıköy (Iasmos), nicht außer Acht lassen. Da seiner Ansicht nach die Stadtverwaltungen der Region dahingehend islamisiert würden, müssten diese aus diesem Grund heraus in die Hand der Christen gelegt werden.

Obwohl die DEB Partei aus den Wahlen des EU-Parlaments in Rhodopen und Xanthi als erste Partei hervorgegangen ist, konnte sie keinen Abgeordnete aus der Minderheit ins Parlament einziehen lassen

Die ABTTF teilte noch mit, dass man mit der 2. Runde der regionalen und lokalen Wahlen in Griechenland am 25.Mai auch die Wahlen des EU-Parlaments realisiert hätte. Obwohl 14 Staaten im EU-Bereich keine Wahlhürde für die Wahlen des EU-Parlaments praktiziert hätte, wäre die dreiprozentige Wahlhürde in Griechenland auch für die Wahlen des EU-Parlaments gültig gewesen. Weiterhin vermerkte die ABTTF, dass die Partei der türkischen Minderheit in West-Thrakien für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB) vielmehr aufgrund der Erhebung der Stimme der türkischen Minderheit in West-Thrakien in Athen und Brüssel an den Wahlen des EU-Parlaments teilgenommen hätte und aus den Wahlen in Rhodopen und Xanthi als erste Partei hervorgegangen wäre. Jedoch konnte sie wegen dem geringen Stimmenerhalt von 0,76 Prozent und aufgrund der dreiprozentigen Wahlhürde leider keinen Abgeordneten ins Parlament einziehen lassen.

In diesem Zusammenhang forderte die ABTTF die griechischen Behörden auf, die Wahlhürde von 3% für die politischen Parteien und unabhängigen Abgeordneten aufzuheben und offizielle Maßnahmen zu treffen, damit die Repräsentation der türkischen Minderheit in West-Thrakien im Parlament Griechenlands auf nationaler Ebene unter Garantie gestellt werden kann. Die ABTTF beanspruchte auch die Aufhebung der dreiprozentigen Wahlhürde bei den Wahlen des EU-Parlaments und verlangte die Teilhabe der Minderheit an den Organen der Gesetzgebung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie an den Organen beratender Art, und zwar bei den Themen, die sie selbst angehen.

Sie können anhand der folgenden Link-Anschrift über den schriftlichen Bericht der ABTTF verfügen, den sie während der 26. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vorgelegt hatte: http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=155&t=7
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